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Vernehmlassung

AMBULANTE KINDER- UND JUGENDHILFE: ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE SOZIAL- UND DIE JUGENDHILFE (SHG; SGS 850)

VERNEHMLASSUNGSANTWORT

AMBULANTE KINDER- UND JUGENDHILFE: ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE SOZIAL- UND DIE JUGENDHILFE (SHG; SGS 850)

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Gschwind
Sehr geehrte Frau Ruder
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.

Zusammenfassung  der Vernehmlassungsvorlage

Bei stationären Hilfen werden Kinder und Jugendliche in einer Pflegefamilie, einem Kinder- und Jugendheim, einem Schul- oder einem Ausbildungsheim untergebracht. Ambulante Hilfen erfolgen in der Familie, zumeist in Form einer sozialpädagogischen Familienbegleitung.

Bei den stationären Hilfen sind die Strukturen und Zuständigkeiten im Kanton Basel-Landschaft so geregelt, dass die Kinder und Jugendlichen die passenden Hilfen erhalten. Die Gemeindesozialdienste sowie die Beratungsstellen und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), welche direkt mit den Familien zusammenarbeiten, können auf ein breites Angebot an stationären Hilfen zurückgreifen. Der Kanton übernimmt die Finanzierung der Hilfen und sorgt für ein qualitativ gutes und bedarfsgerechtes Angebot.

Analoge Strukturen und Zuständigkeiten fehlen bei den ambulanten Hilfen. Das Gesetz über die Sozial- und die Jugendhilfe (SHG; SGS 850) enthält dazu keine Regelungen. Für die ambulanten Hilfen müssen grundsätzlich die betroffenen Familien aufkommen, es sei denn, sie werden von der Sozialhilfe unterstützt. Der Zugang zu den Hilfen ist nicht für alle Familien gewährleistet. Dies kann dazu führen, dass Kinder und Jugendliche in einer Pflegefamilie oder in einem Heim platziert werden, obwohl eine ambulante Hilfe ausgereicht hätte. Es findet keine gezielte Bereitstellung, Qualitätsentwicklung und Kontrolle der ambulanten Hilfen statt.

Der Regierungsrat beauftragte 2008 eine Arbeitsgruppe mit einer umfassenden Analyse des Kinder- und Jugendhilfesystems im Kanton Basel-Landschaft. Im Rahmen des Projekts wurde im Zeitraum von 2009 bis 2013 eine Bestandesaufnahme gemacht und ein Massnahmenplan mit zehn Handlungsfeldern zur Optimierung der Kinder- und Jugendhilfe erarbeitet. Im Mai 2013 beauftragte der Regierungsrat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), die Sicherheitsdirektion (SID) und die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) mit der Umsetzung der zehn Handlungsfelder. 2017 wurde die Gesamtplanung aktualisiert. Im Bericht der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) zu den freiwillig vereinbarten Leistungen der ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung im Kanton Basel-Landschaft aus dem Jahr 2016, welcher im Auftrag des Kantons die Situation in Basel-Landschaft analysierte, wurde der dringende Änderungs- beziehungsweise Handlungsbedarf im Bereich der ambulanten Hilfen bestätigt. Die Studie kommt zum Schluss, dass es einfacher ist, ein Kind zu platzieren als eine Sozialpädagogische Familienbegleitung zu installieren. Damit werde jedoch nicht nur einer fachlich, sondern auch einer finanziell problematischeren Alternative der Vorzug eingeräumt.

In der Konsultativkommission Aufgabenteilung und Finanzausgleich wurden in vier Sitzungen verschiedene Varianten zur Neuregelung der ambulanten Hilfen im Kanton Basel-Landschaft geprüft und ausführlich diskutiert. Am Schluss überzeugte klar diejenige Variante, die nun vorgelegt wird.

Mit der Aufnahme ins Sozialhilfegesetz soll der Kanton neu ambulante Hilfen regeln und finanzieren, wie dies bei den stationären Hilfen schon der Fall ist. Die bestehende Lücke wird damit geschlossen. Folgende Wirkungen werden angestrebt:

  • Kinder, Jugendliche und Familien erhalten rechtzeitig die passende Hilfe, so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen wird massgeblich verbessert.
  • Die Gemeindesozialdienste, Beratungsstellen und die KESB können auf ein breites Angebot an Hilfen zugreifen, welches stationäre und ambulante Leistungen umfasst.
  • Der Kanton kann eine qualitativ gute und bedarfsgerechte Versorgung gewährleisten.

Das bisherige Volumen der ambulanten Hilfen beträgt rund 1 Mio. Franken pro Jahr. Die Gemeinden sollen sich auch in Zukunft im Rahmen der bisherigen Ausgaben (Rückbelastung über Finanzausgleich) an den ambulanten Hilfen beteiligen.

Position der SVP Baselland

Bereits heute existiert ein umfassendes System der Kinder- und Jugendhilfe mit den vier Hilfebereichen «Lebenswelt», «allgemeine Förderung», «Beratung und Unterstützung» sowie «ergänzende Hilfen zur Erziehung». Die Vorlage kritisiert namentlich, dass es im heutigen System einfacher sei, ein Kind im Rahmen der ergänzenden Hilfen zur Erziehung zu platzieren, als eine sozialpädagogische Familienbegleitung zu installieren. Zwar teilt die SVP Baselland die Ansicht der Vorlage, dass die ambulanten Hilfen den stationären Hilfen als milderes und günstigeres Mittel vorzuziehen sind, soweit dies im Einzelfall möglich ist. Es bestehen jedoch zum einen Zweifel daran, dass die Vorlage diesbezüglich tatsächlich zu einer Verbesserung führte und zum anderen, dass die Vorlage die richtigen gesellschaftspolitischen Signale aussendete.

Die Vorlage geht davon aus, dass es nach deren Umsetzung zu einem erheblichen Anstieg der ambulanten Hilfen käme, während im Gegenzug die stationären Hilfen leicht zurückgedrängt würden, was langfristig eine leichte Senkung der Gesamtkosten bewirke. Diese Annahmen scheinen zwar plausibel, können aber keineswegs als sicher angesehen werden: Als einziger Vergleichskanton wird in der Vorlage Basel-Stadt hinzugezogen, in dem gemäss der Vorlage ambulante Angebote sukzessive ausgebaut worden seien. In Basel-Stadt ist es im Zeitraum 2006 bis 2017 zwar tatsächlich zu einem deutlichen Rückgang der stationären Hilfen gekommen, die Platzierungsquote lag jedoch bis zuletzt über jener im Kanton Basel-Landschaft. Des Weiteren sind ambulante Hilfen in unserem Kanton bereits heute für alle Familien zugänglich und werden bei Bedürftigkeit von der Sozialhilfe bezahlt. Es ist daher anzunehmen, dass mit der Vorlage in erster Linie nicht bedürftige Familien zusätzlich ambulante Hilfen in Anspruch nähmen, die nach dem heutigen System nicht dazu bereit waren, selbst für die Kosten aufzukommen. Der Erfolg von diesen zusätzlichen ambulanten Hilfen, die aus finanziellen Überlegungen der betroffenen Familien beansprucht würden, müssen entsprechend bezweifelt werden.

Schliesslich ist die SVP Baselland der Ansicht, dass der Kanton den staatlichen Einfluss auf das Familienleben geringhalten und nicht leichtfertig ausweiten sollte. Es ist nicht Staatsaufgabe und dient nicht der Eigenverantwortung, die Kinder- und Jugendhilfe kostenlos weiter auszudehnen. Dementsprechend erscheint es richtig, dass der Kanton wie bisher dort die vollständige Verantwortung übernimmt, wo es unabdingbar ist (stationäre Hilfe) und nicht darüber hinaus (ambulante Hilfe). In diesem Sinne lehnt die SVP Baselland eine Regelung und Finanzierung von ambulanten Kinder- und Jugendhilfen durch den Kanton ab.

 

Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland

Dominik Straumann, Parteipräsident

Johannes Sutter, Vizepräsident

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