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Vernehmlassung

BEITRITT DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT ZUR REVIDIERTEN INTERKANTONALEN UNIVERSITÄTSVEREINBARUNG (IUV 2019)

VERNEHMLASSUNGSANTWORT

BEITRITT DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT ZUR REVIDIERTEN INTERKANTONALEN UNIVERSITÄTSVEREINBARUNG (IUV 2019)

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Gschwind
Sehr geehrte Frau Weber
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.

Zusammenfassung  der Vernehmlassungsvorlage

Gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen vom 20. Februar 1997 (nachfolgend „IUV 1997”[1]), der alle Kantone beigetreten sind, geniessen Studierende in der Schweiz einen gleichberechtigten Zugang zu allen Universitäten. Auf der Basis dieser Vereinbarung bezahlt ein Herkunftskanton für seine Studierenden einen Beitrag an die Ausbildungskosten (pro Jahr, pro Person, je nach Fachbereich) an den jeweiligen Universitätskanton bzw. an die jeweilige Universität. Damit wurde bisher für die Studierenden der gleichberechtigte Zugang zu einer universitären Hochschule in der Schweiz sichergestellt.

Gemäss der Vernehmlassungsvorlage hat die Plenarversammlung der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) im Oktober 2015 eine Totalrevision der IUV 1997 beschlossen. Eine mehrkantonale Arbeitsgruppe habe einen Entwurf für eine Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten von Universitären Hochschulen 2019 (nachfolgend „IUV 2019“) erarbeitet. Aufgrund der Ergebnisse einer sechsmonatigen Vernehmlassung bei allen Kantonen und weiteren Adressaten sei der Entwurf der IUV 2019 bereinigt und am 27. Juni 2019 von der Plenarversammlung zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet worden.

 

Während mit der IUV 2019 die Grundlagen für den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu allen Universitäten, die Festlegung der zahlungspflichtigen Kantone sowie die Kosten- und Fakultätsgruppen beibehalten worden seien, regle die IUV 2019 die Finanzierungsgrundsätze wie folgt neu:

  • Die Tarife werden auf Basis der effektiven Ausbildungskosten ermittelt. Grundlage für die Berechnung bildet die vom Bundesamt für Statistik (BFS) erhobene Kostenstatistik für die universitären Hochschulen.
  • Bei der Berechnung der Tarife werden die Infrastrukturkosten nicht mitgerechnet. Diese verbleiben bei den Universitätskantonen.
  • Zudem wird bei den Forschungskosten ein Abzug von 15 % vorgenommen.
  • Für die Berechnung der Tarife wird ein Standortvorteil der Universitätskantone von 15 % in Abzug gebracht.
  • Der Rabatt für Wanderungsverluste wird aufgehoben. Alle Kantone zahlen die gleichen IUV-Tarife.

Die Totalrevision der IUV 1997 sei für den Kanton Basel-Landschaft von doppelter Bedeutung. Einerseits solle der freie und gleichberechtigte Zugang für die Baselbieter Studentinnen und Studenten zu allen Schweizer Universitäten auch künftig erhalten bleiben. Andererseits sei der Kanton Basel-Landschaft als Träger der Universität Basel daran interessiert, dass die Kosten der Ausbildung von Studierenden aus Nichtuniversitätskantonen angemessen entgolten würden.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der universitären Ausbildung für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit und damit für den Wohlstand der gesamten Schweiz in der hochtechnologisierten und digitalisierten Zukunft, erachte es der Regierungsrat als zentral, dass längerfristig die Finanzierung der schweizerischen Hochschulen auf eine solide und ausgeglichene Grundlage gestellt würde. Die Totalrevision der IUV 1997 sei dazu jedoch lediglich ein erster Schritt.

Im Rahmen der Vernehmlassung und bei den Verhandlungen in der Plenarversammlung der EDK habe der Kanton Basel-Landschaft Einwände an der Umsetzung der IUV-Totalrevision zum Ausdruck gebracht und entsprechende Anträge gestellt. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der EDK (11 Trägerkantone von Universitäten / 15 Nichtuniversitätskantone) sei die Revision nicht in der vom Kanton Basel-Landschaft gewünschten Konsequenz umgesetzt worden. Nichtsdestotrotz geniesse die Sicherstellung des unbeschränkten Zugangs der Baselbieter Studierenden zu allen Schweizer Universitäten oberste Priorität. Daher beantrage der Regierungsrat die Genehmigung zur IUV 2019.

 

Position der SVP Baselland

Im Allgemeinen

Die SVP Baselland unterstützt grundsätzlich das Ziel der Vorlage bzw. des Beitritts zur IUV 2019, auch künftig den freien und gleichberechtigten Zugang der Baselbieter Studentinnen und Studenten zu allen Schweizer Universitäten zu gewährleisten. Dabei darf jedoch aus unserer Sicht die zweifelsfrei gegebene Bedeutung der universitären Ausbildung gegenüber den anderen Berufsbildungen nicht überbewertet und unverhältnismässig mehr Mittel für die Hochschulbildung als für andere Berufsausbildungen aufgewendet werden. Beim Kanton Basel-Landschaft besteht als Mitträgerkanton der Universität Basel und des steten Anstiegs derer Kosten in dieser Hinsicht eine erhöhte Gefahr. Schon alleine aus diesem Grund ist jedwelchen Kostensteigerungen im mit Abstand teuersten Bildungsbereich der Hochschulen entgegenzuwirken.

Dem weiteren Ziel der Revision der IUV 1997, die Finanzierung der schweizerischen Hochschulen längerfristig auf eine solide und insbesondere ausgeglichene Grundlage zu stellen, wird die IUV 2019 ­– wie der Regierungsrat zu Recht feststellt – nicht in ausreichendem Masse gerecht. Gemäss dem Regierungsrat sei die Revision jedoch ein erster Schritt in Richtung dieses Ziels. Die SVP Baselland anerkennt zwar die Bemühungen der Regierung im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz die Kostenbelastung und -transparenz zugunsten der Hochschulträgerkantone zu optimieren, die Kostenregelungen der Vereinbarung sind jedoch ein zu kleiner Schritt zu einer zwischen Träger- und Nichtträgerkantonen tatsächlich ausgeglichenen Verteilung der universitären Bildungskosten.

Zu den Finanzierungsgrundsätzen der IUV 2019

Im Allgemeinen

Die durch die Revision geschaffenen finanziellen Rahmenbedingungen führen nach wir vor nicht zu einer ausgeglichenen und leistungsentsprechenden Kostentragung im Hochschulwesen, denn es besteht unverändert eine erhebliche Differenz zwischen den Beiträgen der Nichtträgerkantone und den Vollkosten der Trägerkantone. Zudem sind die Vollkosten real steigend, wohingegen der neue Beitragstarif aufgrund der Zugrundelegung von standardisierten Kosten stagniert. Dass dies – zumindest auf Dauer – nicht so hinzunehmen ist, hat der Regierungsrat zwar erkannt, aber er „verband mit seiner Kompromissbereitschaft zum vorliegenden IUV-Entwurf [lediglich!] die Erwartung, dass der föderale Lastenausgleich auch im Hochschulbereich in den nächsten Jahren sachdienlicher und gerechter ausgestaltet werden sollte“. Auch wenn einzuräumen ist, dass die Nichtuniversitätskantone in der Mehrheit sind, erwartet die SVP Baselland von der Regierung in Sachen gerechtere künftige Ausgestaltung der Hochschulfinanzierung ein deutlich entschiedeneres Vorgehen in Wort und Tat. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass das seitens der Bildungsdirektorin bei der EDK verdankenswerterweise erwirkte Zugeständnis, die kostenmässigen Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen alle drei Jahre nach deren Einführung zu überprüfen, in der revidierten Vereinbarung – soweit ersichtlich – nirgends Eingang gefunden hat.

Zu den Abzügen für Forschung und Standortvorteil

Gemäss den neuen Finanzierungsgrundsätzen wird für die Ermittlung der verrechenbaren Universitätskosten sowohl ein Abzug für Forschungskosten von 15% als auch ein Abzug für weitere Standortvorteile von ebenfalls 15% von den Betriebskosten (exkl. Infrastrukturkosten) in Abzug gebracht. Wie die Vorlage zutreffenderweise festhält, wird damit der Aspekt eines Standortsvorteils der Universitätskantone doppelt berücksichtigt. Die SVP Baselland geht mit dem Regierungsrat darin einig, dass dies ungerechtfertigt ist, zumal unseres Erachtens ein universitärer Standortvorteil aufgrund der Kleinräumigkeit der Schweiz im Vergleich zu den Einzugsgebieten ausländischer Universitäten ohnehin zu relativieren ist. Dementsprechend fordern wir den Regierungsrat auf, sich spätestens im Zuge der ersten der alle drei Jahre vorzunehmenden Kostenüberprüfungen für eine Beseitigung dieser Doppelberücksichtigung resp. für die Reduktion der Abzüge für Standortvorteile um mindestens 15 Prozentpunkte einzusetzen.

Zur Übergangslösung (Art. 26 Abs. 3 IUV 2019)

Beigepflichtet werden kann der Regierung des Weiteren auch bezüglich ihrer Feststellung, dass die Übergangsregelung im Bereich der Studien der Human, Zahn- und Veterinärmedizin (Kostengruppe III) unzureichend ist bzw. dass diese der grossen Differenz zwischen den Vollkosten und den IUV-Tarifen nicht angemessen Rechnung trägt. Es ist in der Tat unhaltbar, den Tarif für die mit Abstand teuersten Studienrichtungen bis zum Vorliegen von validierten Referenzkosten auf bisherige, zu tiefe Pauschalen abzustützen. Auch hier erwartet die SVP Baselland, dass im Rahmen der Konferenz der Vereinbarungskantone mit Nachdruck auf die baldige Zugrundlegung von validierten Kosten hingewirkt wird.

Zum Verhältnis zum Universitätsvertrag [1]

Wie in der Vorlage zutreffend festgehalten wird, hat die IUV 2019, wie bereits die IUV 1997, für den Kanton Basel-Landschaft bezüglich des Zugangs für die Baselbieter Studierenden zu allen Schweizer Universitäten und bezüglich des Interesses des Kantons als Träger der Universität Basel an einer angemessenen Abgeltung der Ausbildung von Studierenden aus Nichtuniversitätskantonen eine doppelte Bedeutung. Die finanzielle Last der Mitträgerschaft an der Universität Basel wiegt jedoch in Anbetracht der – ohnehin zu tiefen – IUV-Beiträge deutlich schwerer als die Beitragspflicht gegenüber anderen Trägerkantonen. Sofern sich diese Last durch das neue Finanzierungsmodell der IUV 2019 künftig übermässig vergrössert, wird eine Erhöhung der Studiengebühren zur Reduktion der Differenz zwischen den IUV-Beiträgen und den effektiven Trägerkosten spätestens anlässlich der nächsten Globalbeitragsverhandlungen unumgänglich sein. Dies wäre mit den anderen Trägerkantonen zu koordinieren. Aufgrund der in der Schweiz vergleichsweise tiefen Studiengebühren besteht bezüglich der Konkurrenzsituation mit ausländischen Universitäten Spielraum für eine Gebührenerhöhung.

Zusammenfassend und unter Verweis auf unsere oben dargelegten Forderungen kann sich die SVP Baselland mit dem Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zum IUV 2019 einverstanden erklären.

[1] Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Univer-                sität Basel vom 27. Juni 2006 (SGS 664.1).

 

Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland

Dominik Straumann, Parteipräsident

Johannes Sutter, Vizepräsident

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