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Medienmitteilung

IN DER SOZIALHILFE SIND KORREKTUREN UNERLÄSSLICH DIE SVP BASELLAND HAT EINE VOLKSINITIATIVE VORBEREITET

IN DER SOZIALHILFE SIND KORREKTUREN UNERLÄSSLICH DIE SVP BASELLAND HAT EINE VOLKSINITIATIVE VORBEREITET

SVP Baselland
Medienmitteilung
02.08.2021

Die Baselbieter Regierung hat sich zu stark von den Vernehmlassungen beeinflussen lassen. Nur so ist zu erklären, dass die Vorlage zum revidierten Sozialhilfegesetz, die im Landrat in Beratung steht, nun derart verwässert daherkommt. Dies, nachdem die erste Fassung der Regierung den Vorstoss von SVP-Fraktionspräsident Peter Riebli gut umgesetzt und zu einer Entlastung beim überstrapazierten Sozialwerk geführt hätte. In der Pflicht steht nun der Landrat. Die SVP Baselland hegt die Erwartung, dass gemeinsam mit den bürgerlichen Partnern in der anstehenden Landratsdebatte die Revision des Sozialhilfegesetzes wieder zurück auf die richtige Spur gebracht werden kann. Nicht zuletzt geht es darum, die Sozialhilfe auf ihre ursprüngliche, gute Funktion als Überbrückungshilfe für in Not geratene Menschen zurückzuführen. Arbeit soll sich lohnen, was mit Motivation und nicht (bloss) Repression erreicht wird und nach einem fein abgestuften Modell ruft. Die Sanierung des Sozialwerks «Sozialhilfe» ist ein Kernanliegen der SVP Baselland, das sie auf dem Initiativweg durchsetzen müsste, falls der Landrat dies nicht schaffen sollte.

Die SVP fordert konkret folgende Punkte:

Das Gesetz muss die Kostenexplosion in der Sozialhilfe endlich stoppen

In der Schweiz sind im Jahre 2017 insgesamt 2.81 Milliarden Franken für die Sozialhilfe ausgegeben worden, davon beträgt der Anteil der Kantone 1.1 Milliarden Franken und jener der Gemeinden 1.7 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Zunahme von über 1 Milliarde Franken innerhalb eines kurzen Zeitraums von nur gerade 10 Jahren. Obwohl uns Bundesrat und Parlament hoch und heilig versprochen haben, dass durch die Personenfreizügigkeit primär qualifizierte Fachkräfte in die Schweiz kommen, findet eine ungebremste Einwanderung in unsere Sozialwerke und in die Sozialhilfe statt. Das revidierte Baselbieter Sozialhilfegesetz muss deshalb zum klaren Ziel haben, dieser Kostenexplosion durch wirksame Massnahmen endlich Einhalt zu gebieten. Denn auch im Kanton Baselland hat sich die Sozialhilfequote zwischen 2008 und 2017 von 2.2% auf 3.0% erhöht, die Fallzahlen haben um 54% auf 5’213 Fälle zugenommen, und die Kosten sind zwischen 2014 und 2018 um satte 23% gestiegen. Damit gelangen auch die Gemeinden an ihre Belastungsgrenzen, und zwar sowohl kleinere Gemeinden, die einen hohen Anteil ihrer Ausgaben für die Sozialhilfe aufwenden müssen, als auch grössere Zentrumsgemeinden, deren Belastung überproportional angestiegen ist. Es ist der simple Grundsatz in Erinnerung zu rufen, wonach jeder Franken, der für die Sozialhilfe eingesetzt wird, von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zuerst verdient werden muss.

Das Gesetz muss die Sozialhilfe auf ihre ursprüngliche Funktion als Überbrückungshilfe zurückführen

Wir treten mit Entschiedenheit dafür ein, dass Menschen, die unvermittelt in erhebliche Not geraten, vom Staat entsprechend unterstützt werden müssen. Leider hat jedoch die Sozialhilfe ihre ursprüngliche sinnvolle Funktion als letztes Auffangnetz und Überbrückungshilfe im Sinne einer “Hilfe zur Selbsthilfe” verloren und tendiert ganz in die Richtung einer “Sozialrente”, die als bequeme “soziale Hängematte” missbraucht wird. Diese fatale Entwicklung erkennt man am Umstand, dass immer mehr Personen immer länger Sozialhilfe beanspruchen, viele sogar über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg. So ist die Bezugsdauer im Kanton Baselland signifikant gestiegen: Im Jahre 2018 haben bereits 27% aller Fälle eine lange Bezugsdauer von mehr als 4 Jahren aufgewiesen, während diese Quote im Jahr 2008 noch bei 21% der Fälle lag. Das Ziel der Sozialhilfe darf indes niemals darin liegen, sich die Klientinnen und Klienten zu erhalten, sondern im Gegenteil dafür zu sorgen, dass die Bezügerinnen und Bezüger das System raschmöglichst wieder verlassen.

Das Gesetz muss vom Grundsatz «Arbeit muss sich lohnen» beherrscht sein

Die bisherige Sozialhilfe geht von völlig falschen Prämissen aus und verleitet viele Bezügerinnen und Bezüger dazu, sich nicht mehr ordentlich um eine Erwerbsarbeit zu bemühen. Denn in vielen Fällen lohnt es sich für die Betroffenen gar nicht mehr, einer Arbeit nachzugehen: Einer alleinerziehenden Mutter von 2 Kindern, welche an der Kasse eines Grossverteilers einen anstrengenden Job verrichtet, bleibt beispielsweise nach Steuern, Krankenkassenprämien, Selbstbehalt und allen anderen notwendigen Auslagen am Ende des Monates weniger Geld im Portemonnaie, als wenn sie Sozialhilfegelder beanspruchen würde – ein absurdes Ergebnis! Es entspricht jedoch einer Binsenwahrheit, dass jemand, der arbeitet, besser dastehen sollte, als jemand, der nichts tut und von der Allgemeinheit lebt – alles andere ist ungerecht, asozial und wird von der Bevölkerung zu Recht nicht verstanden. Eine Sozialhilfe, welche keine aktiven Anreize zur Erwerbsarbeit vermittelt, fördert das passive Nichtstun, zerstört jegliche Eigenverantwortung und bildet letztlich einen Hohn für all jene Frauen und Männer, welche jeden Tag um 06:00 Uhr aufstehen und sich ihren Lohn sauer verdienen müssen.

Das Gesetz muss den Geist «Motivation statt Repression» atmen

Es geht nicht an, dass renitente und unmotivierte Personen die gleich hohen Sozialhilfeleistungen erhalten wie engagierte und integrationswillige Menschen, die ihre Pflichten erfüllen. Ein solches System bietet fatale Fehlanreize und fördert allenthalben den Missbrauch. Deshalb müssen die bisher praktizierten Grundsätze umgekehrt werden: Alle Bezügerinnen und Bezüger sollen einen Grundbedarf erhalten, der das Existenzminimum im Sinne der materiellen Grundsicherung abdeckt (Wohnkosten, obligatorische Krankenversicherung, Grundbedarf für den nötigen Lebensunterhalt). Zu diesem Zweck muss die Höhe des Grundbedarfs um 30% reduziert werden. Dies ist in jeder Hinsicht verantwortbar, da der heutige Grundbedarf extrem grosszügig ausgestaltet ist und unter dem Titel “Teilnahme am sozialen Leben” auch Beiträge für nicht notwendige Auslagen vorsieht, wie etwa für Unterhaltung, Erholung, Kultur, auswärtige Getränke und Tabak. Wer jedoch motiviert, engagiert und integrationswillig ist, soll stufenweise Erhöhungen der Entschädigungen erhalten, die dem heutigen Grundbedarf entsprechen. In besonderen Fällen ist es auch denkbar, die Betroffenen gegenüber dem heutigen Zustand sogar besser zu stellen, z.B. Personen im Alter von über 55 Jahren. Mit anderen Worten: Wir verlangen, dass den Bezügerinnen und Bezügern mit einem tieferen Grundbedarf gezeigt wird, dass sie sich aktiv und ernsthaft um Arbeit bemühen müssen. Wenn sich die Betroffenen dann anstrengen und ihren guten Willen zeigen, sollen sie die gleich hohen Gelder erhalten wie heute.

Das neue Gesetz muss mit einem Stufenmodell die Unterstützungsleistungen feiner differenzieren

Heute erhalten alle Bezügerinnen und Bezüger von der Sozialhilfe grundsätzlich gleich viel Geld, völlig unabhängig davon, wie ihre persönlichen Verhältnisse aussehen, wie stark sie ihre Pflichten gegenüber der Sozialhilfebehörde erfüllen und in welchem Ausmass sie sich um Arbeit bemühen. Dieses System ist falsch und muss durch ein Modell abgelöst werden, welches die Unterstützungsleistungen feiner und differenzierter abstuft. Oder finden Sie es etwa richtig, wenn ein 20-Jähriger, der über eine eigene Wohnung verfügt, die Lehre abgebrochen und noch nie richtig erwerbstätig war, gleich behandelt wird wie der 55-jährige Familienvater, der zufolge Konkurses der Firma seine langjährige Stelle plötzlich verloren hat? Die Einstufung hat anhand verschiedener Kriterien, wie insbesondere Alter, Integrationsbemühungen, Bezugsdauer, bisherige Erwerbstätigkeit sowie Erfüllung seiner Pflichten gegenüber der Sozialhilfebehörden, zu erfolgen. Mit dieser Abstufung soll der Anreiz verstärkt werden, die Phase des Sozialhilfebezugs möglichst kurz zu halten und wieder zu einem selbständigen Leben in Eigenverantwortung zurückzukehren.

Drei gute Gründe, warum wir diese Forderungen stellen

Unsere vorher skizzierten Forderungen für ein Umdenken in der Sozialhilfe basiert auf den folgenden drei Gründen: Einerseits geht es darum, die Kostenexplosion im Sozialhilfewesen zu stoppen, um damit dem Gebot eines haushälterischen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden Steuergeldern gerecht zu werden. Dies sind wir den Baselbieter Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schlicht und einfach schuldig. Andererseits sollen die betroffenen Menschen, welche in der Sozialhilfe stecken, besser dazu motiviert werden, eine Arbeit zu suchen, damit sie sich von den Fesseln der Staatsabhängigkeit befreien und wieder ein selbstbestimmtes, menschenwürdiges Leben führen können. Zum dritten Bezwecken unsere Anliegen, die Sozialhilfebehörden von den aufwändigen und mühsamen Verfügungen zu entlasten, die sie in zeitraubender Arbeit erstellen müssen, wenn sie jemandem die Leistungen kürzen wollen. Damit verbleibt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialhilfe wieder mehr Zeit, um sich um die vielfältigen Bedürfnisse und Probleme ihrer Klientinnen und Klienten zu kümmern. Auf diese Weise entsteht eine echte Win-Win-Situation – es profitieren die Steuerzahler, die Sozialhilfebehörden und vor allem auch die betroffenen Menschen, welche Sozialhilfe beziehen!

Volksinitiative notfalls vorbereitet

Die SVP Baselland fordert die bürgerlichen Partner im Landrat auf, dem Grundgedanken der überwiesenen Motion «Riebli» Rechnung zu tragen und die Revision im vorstehenden Sinne so anzupassen, wie das ursprünglich auch der Regierungsrat vorgesehen hat. Sollte das Parlament das Gesetz in den aufgezeigten Kernpunkten nicht verschärfen wollen, wird die SVP Baselland nicht darum herumkommen eine bereits ausgearbeitete Volksinitiative zu lancieren, um diese Kernanliegen der Revision zu bewahren.

Für Rückfragen:
Dominik Straumann, Parteipräsident 079 654 08 80

Ermando Imondi, Vize-Präsident
Landrat und Mitglied der Fiko 079 444 83 54

Peter Riebli, Fraktionspräsident 079 349 78 20

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