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Editorial

Solar- und Windkraftzwang? BG für eine sichere Stromversorgung. Nein!

Bei einer ehrlichen, faktenbasierten Beurteilung kommt man zum Schluss, dass das EG-2050, vom Volk, in Unwissenheit der Fakten, im Mai 2017 angenommen wurde, kolossal gescheitert ist.
Eine Strategie, die unter anderem für 6 Gasturbinen, Mietkosten von Fr. 480 Millionen bezahlt, um einem Blackout vorzubeugen, anstatt mit 300 Millionen als Darlehen, das KKW Mühleberg am Netz zu belassen und im Winter 1,5 TWh CO2 freier Strom hätte, muss als unbrauchbar erklärt werden. Die von a BR Leuthard kolportierten Fr. 40.- pro Kopf und Jahr,
werden unser aller Portemonnaie jährlich und jahrelang mit mehreren hundert Franken belasten! Im Weiteren wird der exorbitant höhere Ressourcen- und Flächenverschleiss, sowie der höherer CO2 Austausch pro gewandelte kWh von PV- und Windanlagen, zur Kerntechnologie, nicht berücksichtigt, resp. unterschlagen.

Versorgungssicherheit mit Wind und Sonne?
Die Nutzung von Dachflächen für Solaranlagen in der Schweiz ist begrenzt, da nicht alle Dächer geeignet sind (z.B. Ausrichtung, Verschattung). Die Stromerzeugung aus Solar- und Windanlagen ist zudem stark schwankend (sog. Flatterstrom) und abhängig von der Witterung. Zudem führt der zufällig erzeugte Strom, dann wenn die Sonne scheint oder der Wind bläst, zu Überlastungen auf dem Netz. Das führt zu negativen Strompreisen und/oder Abschaltungen von Grundlastliefer-anten, wie Wasser- und Kernkraftwerke! Der Mantelerlass löst all diese zentralen Probleme nicht. Eine forcierte, dezentrale Einspeisung von Solarstrom aus Gebäuden bedingt einhergehend einen extremen Ausbau des Stromnetzes, diese Kosten werden – zusätzlich zu allen Verteuerungen – auf alle Konsumenten abgewälzt werden. Weiter können die im Sommer anfallenden, überschüssigen Energien aus Sonne und Wind, nirgendwo gespeichert und die Winterperiode transferiert werden, dann wenn uns 5-7 TWh fehlen! Wir werden weiter Strom importieren.

Unabhängigkeit vom Ausland verringern, obwohl das EG-2050 auf einer reinen Importstrategie aufgebaut ist?
Die Schweiz hat begrenzte Ressourcen an erneuerbaren Energien. Insbesondere das Wasserkraftpotential ist endlich (max.+8%). Die Nutzung von Solarenergie, Windenergie und Wasserkraft ist stark abhängig von den Witterungsbedingungen, der politischen Akzeptanz und von einem grossen Flächenbedarf (500-600 km2). Wer eine sichere Energieversorgung will, setzt deshalb zuerst auf den Ausbau verschiedener Energiequellen (ohne Technologieverbote) und somit ebenfalls auf die bewährte Kernkraft neuester Generation (3, 3+ oder 4).

Die Abhängigkeit vom Ausland bleibt, weil die Technologien, die Produktion der Komponenten der Anlagen, die Ersatzteile und die notwendigen Rohstoffe aus dem Ausland, importiert werden müssen. 70 % der in der Schweiz installierten Solarpanels sind aus der chinesischen-staatlich subventionierten Billigproduktion importiert. Die Abhängigkeit, die Lieferengpässe mit China bleiben. China ist der weltweit grösste Hersteller von Windenergieanlagen.

Demokratische Rechte gewahrt?

Dagegen spricht der neue Art. 13 Abs. 3 rev EnG: Hier wird unverhohlen das Verfahren angesprochen.

Der Mantelerlass missachtet gem. namhaften Staats- und Verfassungsrechtler, unsere Verfassung!

Der Mantelerlass, ist alter Sommaruga Wein, gepanscht mit Leuthard’schem Wein in neuen Schläuchen, resp. nur mit neuem Namen (sichere Stromversorgung) versehen und eine sichere Energieversorgung vorgaukelt, mit Energieanlagen, die Strom liefern, wenn das Wetter stimmt, ist abzulehnen!

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