10. GENERELLER LEISTUNGSAUFTRAG – ÖV-PROGRAMM 2026–2028
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Reber
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.
Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage
Ein Genereller Leistungsauftrag (GLA) für den öffentlichen Verkehr (ÖV) nimmt sich in grundsätzlicher Weise dem Streckennetz, der Linienführung, der Tarifpolitik, dem Betriebsangebot sowie dem Finanzprogramm an und wird alle vier Jahre vom Kanton Basel-Landschaft erarbeitet und dem Landrat zur Bewilligung vorgelegt.
Die Vorlage zum 10. GLA für das ÖV-Programm betreffend den Zeitraum von 2026-2028 des Kantons Basellandschaft legt die strategische Ausrichtung und die finanziellen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr im Kanton fest. Sie wurde für die Dauer von drei statt vier Jahren erarbeitetet, da eine Harmonisierung der Bestellperiode im Regionalen Personenverkehr (RPV) durch das Bundesamt für Verkehr BAV bevorsteht.
Ende 2025 werden die folgenden neuen Infrastrukturbauten des Bundes in der Region Basel fertiggestellt werden: der Vierspurausbau Liestal, die Doppelspur Grellingen-Duggingen, die Entflechtung Muttenz sowie die Leistungssteigerung im Bahnhof Basel SBB durch zusätzliche Perrons. Dank dieser Ausbauten entstehen in der Region die neuen Verbindungen «Interregio IR56 Basel-Delémont-Biel», «Halt des Interregio IR 37 Basel-Liestal-Aarau-Zürich in Gelterkinden» und die «Einführung der neuen S33 zwischen Basel und Liestal».
Im vorliegenden GLA werden die Umsetzung der neuen Bahnangebote, die Abstimmung der Buslinien auf letztere sowie die Umsetzung diverser Buskonzepte beschrieben. Gegenstand des GLA sind auch die Planung von neuem Rollmaterial für Tramlinien der BVB, die Beschaffung von E-Bussen sowie die Anpassung der Streckenführung der Tramlinie 17, die neu von Ettingen via Bahnhof SBB zum Badischen Bahnhof verkehrt. Abgerundet wird der GLA mit Ausführungen zum Finanzprogramm 2026-2028.
Die im GLA beschriebenen Massnahmen und Projekte zur Weiterentwicklung des ÖV im Kanton wurden unter Berücksichtigung der Anliegen und der Bedürfnisse der betroffenen 40 Gemeinden erarbeitet.
Position der SVP Baselland
Ein gut funktionierender und effizienter öffentlicher Verkehr ist ein wichtiger Bestandteil für die Lebensqualität und Mobilität der Bevölkerung im Kanton Baselland. Wir anerkennen die Bemühungen des Kantons, die Attraktivität des ÖV weiter steigern und den ÖV weiterentwickeln zu wollen. Gleichwohl gibt der 10. GLA für den ÖV zu folgenden Bemerkungen Anlass:
Grundversorgung in ländlichen Regionen
In den städtischen Regionen des Kantons Baselland ist die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr ausreichend gesichert, während die ländlichen Gebiete nach wie vor oft unzureichend an das ÖV-Netz angebunden sind. Die SVP Baselland fordert deshalb, dass bei zukünftigen Investitionen die Bedürfnisse der ländlichen Bevölkerung verstärkt berücksichtigt werden. Eine angemessene Grundversorgung mit dem ÖV muss auch in weniger dicht besiedelten Regionen gewährleistet sein. Um gleichzeitig die wirtschaftliche Tragbarkeit sicherstellen zu können, gilt es unseres Erachtens teure Leerfahrten und ineffiziente Linienverbindungen, die kaum genutzt werden, zu vermeiden. Dies könnte durch die Prüfung und allfällige Einführung flexibler und bedarfsorientierter Lösungen erreicht werden, wie es beispielsweise Klein- oder Rufbusse darstellen.
Zusätzlich könnten innovative Ansätze wie der Einsatz autonomer Fahrsysteme oder die Einbindung von touristischen Dienstleistern (z.B. Hotel-Shuttles wie Bad Ramsach mit der Linie 110) oder gesellschaftliche Angebote (z.B. Fahrdienste von Vereinen) eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Diese Dienste könnten mit entsprechender Entschädigung durch Institutionen wie die BLT gefördert werden.
Rufbusse und -taxis sollten zudem besser in bestehende Mobilitäts-Apps von Anbietern wie SBB und BLT integriert werden. Eine App-basierte Bestellfunktion könnte nicht nur die Nutzung erleichtern, sondern auch eine Rückverfolgung bei Fehlbestellungen ermöglichen. Dadurch liesse sich die Effizienz weiter steigern und der ländliche Raum könnte bedarfsgerecht und wirtschaftlich sinnvoll angebunden werden, ohne unnötige Kosten zu verursachen.
Einsatz umweltfreundlicher Technologien
Wir unterstützen den Einsatz umweltfreundlicher Technologien, sofern diese sowohl effizient als auch wirtschaftlich tragbar sind. Der Einsatz von Elektrobussen ist grundsätzlich zu begrüssen, sollte aber unter Berücksichtigung der Gesamtwirtschaftlichkeit und des effektiven Nutzens für die Umwelt erfolgen. Ein entscheidender Aspekt ist dabei auch die Zuverlässigkeit der Antriebssysteme. Nur wenn diese Technologien langfristig stabil und wartungsarm arbeiten, können sie einen echten Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten, ohne ihrerseits unnötige Zusatzkosten zu verursachen.
Der Betrieb von Elektrobussen erfordert mitunter eine stabile und in quantitativer Hinsicht ausreichende Energieversorgung. Angesichts steigender Energiepreise und eines Stromnetzes, das zunehmend unter Druck steht, muss sichergestellt werden, dass der langfristige Betrieb von Elektrobussen nicht die Versorgungssicherheit gefährdet und die Bevölkerung nicht durch höhere Energiekosten zusätzlich belastet wird.
Auch die Förderung der Mikromobilitätsangebote, wie E-Scooter oder Leihfahrräder, sollte unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten weiter vorangetrieben werden. Wir sehen in diesen flexiblen Transportmitteln eine umweltschonende und kostengünstige Alternative, um kurze Strecken effizient zu überwinden und so den ÖV zu entlasten. Hierbei wäre es sinnvoll, diese Angebote in bestehende Fahrplan-Apps, wie jene von SBB und BLT, zu integrieren. Dies würde nicht nur die Nutzung vereinfachen, sondern auch die Mobilitätsangebote vernetzen und so eine bessere Verkehrsplanung und Ressourcennutzung ermöglichen.
Wirtschaftlichkeit
Wir fordern weiterhin eine kritische Prüfung der Kosteneffizienz im ÖV. Der vorgeschlagene Ausbau muss gezielt und auf Grundlage des tatsächlichen Bedarfs erfolgen. Insbesondere in Zeiten von Homeoffice und flexiblen Arbeitsmodellen ist es notwendig, die Nachfrage nach ÖV-Angeboten regelmässig zu evaluieren und darauf basierend Anpassungen vorzunehmen.
Es ist essenziell, dass neue Projekte sowie die Ausweitung von Linien oder Taktungen wirtschaftlich tragbar bleiben und nicht zu einer unverhältnismässigen finanziellen Belastung der Bevölkerung führen. Eine Taktverdichtung muss dabei ebenfalls kritisch hinterfragt und gegebenenfalls begrenzt werden. Auch wenn eine Linie einen hohen Kostendeckungsgrad aufweist, sollte den Fahrgästen eine angemessene Wartezeit zugemutet werden, statt die Taktung und damit die Kosten weiter zu erhöhen. So könnte in Ballungsgebieten anstelle eines Viertelstundentakts beispielsweise ein Zwanzigminutentakt gefahren werden, was signifikante Einsparungen ermöglichen würde.
Zusätzlich sollten alternative Mobilitätsmodelle wie Carsharing, Rufbusse oder Park & Ride-Angebote in die zukünftige Planung einbezogen werden, um flexible und bedarfsgerechte Lösungen anzubieten, die sowohl kosteneffizient als auch umweltfreundlich sind.
Zusammenfassend Anerkennt die SVP Baselland die positiven Ansätze im 10. GLA für den ÖV 2026-2028. Gleichzeitig fordern wir weiterhin eine kritische Prüfung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der vorgesehen Massnahmen. Der ÖV im Kanton Baselland muss bedarfsgerecht, nachhaltig und verantwortungsvoll gestaltet werden. Dabei darf die finanzielle Belastung der Bevölkerung nicht aus dem Blick geraten.
Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüssen
SVP Baselland
sig. Peter Riebli
Parteipräsident
sig. Markus Graf
Fraktionspräsident