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Vernehmlassung

FÖRDERUNG DER AUSBILDUNG IM BEREICH DER PFLEGE

VERNEHMLASSUNGSANTWORT

«NEUES EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESGESETZ ÜBER DIE FÖRDERUNG DER AUSBILDUNG IM BEREICH DER PFLEGE (EG BGFAP)»

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Jourdan
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.

Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage

Das Bevölkerungswachstum und die demografische Entwicklung bringen es mit sich, dass die Pflege vorgrossen Herausforderungen steht – bzw. sich bereits mitten in selbigen befindet. Grundlage bildet Art. 117b der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, SR 101). Der Bund hat eine Ausbildungsoffensive proklamiert und diese im Bundesgesetz vom 16. Dezember 2022 über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (BGFAP, BBl 2022 3205) normiert. Inkrafttreten soll das Gesetz am 1. Juli 2024; die zugehörigen Bundesverordnungen befanden sich bereits in Vernehmlassung.

Der Bund beteiligt sich gemäss dem Gesetz an der Umsetzung von einschlägigen Massnahmen mit maximal der Hälfte der Beiträge für jene Aufwendungen, welche die Kantone einsetzen.

Nunmehr geht es darum, dass der Kanton zum einen die erforderliche gesetzliche Grundlage schafft, zum andern – später – aber auch die erforderlichen Finanzmittel bereitstellt. Die Umsetzung der «Ausbildungsoffensive» soll als bikantonales Projekt zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt erfolgen; die Umsetzungsbestimmungen sind denn auch zwischen den beiden Kantonen abgestimmt.

Die zu erwartenden Kosten sind bereits im Aufgaben- und Finanzplan des Kantons eingestellt worden, sie werden indessen dem Landrat noch zu unterbreiten sein. Vorerst geht es dem Regierungsrat darum, die gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Position der SVP Baselland

Art. 117b BV entspringt der sog. «Pflegeinitiative»; der entsprechende demokratische Entscheid ist zu akzeptieren und umzusetzen, wenngleich die SVP Baselland die Regelung von Details zu einzelnen Berufsgruppen in der Bundesverfassung damals als nicht stufengerecht taxiert hat.

In der inhaltlichen Sache selbst manifestiert sich die zugrundeliegende Problematik inzwischen offensichtlich: Die Personalknappheit in der Pflege – sowohl in der Alten- als auch in der Akutpflege – hat inzwischen recht dramatische Ausmasse angenommen. Zu verweisen ist nur auf den Umstand, dass in Alters- und Pflegeheimen zum Teil an sich freie Pflegebetten wegen Personalengpässen nicht besetzt werden können.

Insofern ist die vom Bund initiierte Ausbildungsoffensive im Grundsatz auch zu begrüssen. Festzuhalten ist indessen, dass sie nur einen Teil der Problematik wird lösen können, gewissermassen den «Input-Bereich» in die Pflegeberufe. Leider steigen aber gemäss aktuellen Zahlen des SBK jährlich auch rund 300 Pflegefachpersonen aus dem Beruf wieder aus. Eine wichtige Ursache für die Misere liegt folglich darin, dass zu viele Pflegende den Beruf zu früh wieder verlassen. Auch in diesem Bereich sind unseres Erachtens Lösungen zu suchen und zu finden.

Die Initiative zur Förderung der Ausbildung ihrerseits begrüsst unsere Partei, wie auch die einhergehende Schaffung gesetzlicher Grundlagen in unserem Kanton.

Selbstverständlich ist mit den gesetzlichen Grundlagen selbst noch nichts gewonnen, wichtig sind die Massnahmen, die im Gefolge davon ergriffen werden. Die Abstimmung mit dem Kanton Basel-Stadt begrüssen wir in diesem Zusammenhang, ebenso den Beizug von Expertenmeinungen. Denn am Ende wird der Erfolg der «Ausbildungsoffensive» davon abhängen, ob es gelingt, mit den Massnahmen Wirkung in der und für die Praxis zu entfalten. Darauf wird zu achten sein, dass nämlich die eingesetzten öffentlichen Mittel Resultate zeigen.

Hinweisen möchten wir sodann im Bereich der direkten Ausbildungsbeiträge (vgl. § 11 ff. Gesetzesentwurf) darauf, dass sich die Beiträge und damit die entsprechenden Anreize für höhere Fachausbildungen genau auf jene Fälle konzentrieren sollen, die heute ein Problem darstellen: Nämlich Pflegende mit fundierter Berufsausbildung und mehreren Jahren Berufspraxis, die aufgrund anderweitiger (z.B. familiärer) Verpflichtungen und zu gewärtigenden Lohnrückstufungen auf eine höhere Berufsausbildung verzichten. Insofern ist uns nicht ganz gewahr, was Abschn. 2.5.3 der Landratsvorlage mit «Quereinsteiger» meint. Sollten damit nur Berufsleute gemeint sein, die aus fachfremder Berufsherkunft eine HF oder FH-Ausbildung im Pflegebereich absolvieren möchten, greift die Unterstützung zu kurz. Die Problematik besteht, wie erwähnt, eben bereits im eigenen Fachbereich der Pflegenden, die sich nach einigen Jahren Berufspraxis weiterbilden möchten.

Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüssen
SVP Baselland

sig. Dominik Straumann
Parteipräsident

sig. Peter Riebli
Fraktionspräsident

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