LOGOPÄDIE UND PYSCHOMOTORIK – ÄNDERUNG DES BILDUNGSGESETZES UND DES PERSONALDEKRETS
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Gschwind
Sehr geehrte Frau Peter
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.
Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage
Im Jahr 2013 wurde die Einführung der 45-Minuten-Lektionen an den Primarschulen beschlossen. Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen änderte sich damit auf neu 28 Lektionen à 45 Minuten anstelle von 27 Lektionen à 50 Minuten. Diese Änderung beschränkte sich auf die Lehrpersonen, während die Unterrichtsverpflichtung von Logopädinnen und Logopäden sowie Psychomotoriktherapeutinnen und -therapeuten explizit weiterhin 27 Lektionen à 50 Minuten umfasste.
Mit dem vorliegenden Entwurf der Landratsvorlage soll die Lektionenverpflichtung der Logopädinnen und Logopäden im Personaldekret derjenigen der Primarlehrpersonen angepasst werden, um den sich im Wandel befindlichen logopädischen Tätigkeitsfeldern Rechnung zu tragen und betriebliche Synergien durch die bessere Verknüpfung der Logopädie mit dem Unterricht zu nutzen.
Weiter sollen die Lehrpersonen von der Verpflichtung, auch Psychomotorik zu unterrichten, befreit werden, indem die Psychomotorik vom schulischen Lektionenmodell losgelöst wird. Lehrpersonen erhalten dadurch bei ansonsten gleichbleibenden Arbeitsbedingungen eine grössere Flexibilität bezüglich der Nutzung ihrer Jahresarbeitszeit. Mit der vorgeschlagenen Streichung der Psychomotorik aus dem Katalog der Unterrichtsverpflichtungen der Lehrpersonen im Personaldekret wird auf dekretaler Stufe abgebildet, was an den Primarschulen ohnehin der bereits gelebten Realität entspreche. Die geplante Loslösung der Psychomotorik vom Lektionenmodell erfordert neben der erwähnten Streichung im Personaldekret auch eine Anpassung des Bildungsgesetzes, welches von «Lektionen-Pools» im Verhältnis zur Anzahl Schülerinnen und Schüler spricht. Der bisherige Begriff «Lektionen-Pool» soll neu durch den Terminus «Stellen-Pool» ersetzt werden. Bei dieser Änderung handelt es sich um eine rein begriffliche ohne Einfluss auf die Ressourcen.
Position der SVP Baselland
Logopädie und Psychomotorik sind wichtige Angebote für die kindliche Entwicklung. Sowohl ein erfolgreicher Spracherwerb als auch eine erfolgreiche Bewegungsentwicklung sind Voraussetzungen für die aktive Teilnahme des Kindes am schulischen Alltag. Wir anerkennen daher das Bestreben des Kantons, im Bereich der Logopädie Optimierungen im Zusammenspiel mit der Primarschule vorzunehmen sowie im Bereich der Psychomotorik die rechtlichen Rahmenbedingungen für mehr Flexibilität zu schaffen.
Neuregelung Unterrichtsverpflichtung Logopädie
Der Primarschulunterricht wird heute durch die Lehrpersonen in 28 Lektionen à 45 Minuten erbracht. Die bestehende Diskrepanz zu den 27 Lektionen à 50 Minuten bei den Logopädinnen und Logopäden führt zu einem erhöhten organisatorischen Aufwand. Da in der Logopädie auch Schulstoff verarbeitet wird, besteht inhaltlich eine grosse Nähe zum Unterricht, während gleichzeitig ein hohes Mass an interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Logopädinnen und Logopäden auf der einen und den Lehrpersonen auf der anderen Seite erforderlich ist. Weil auch in der Logopädie Lektionen vor- und nachbereitet werden müssen, ist eine Gleichstellung der Logopädinnen und Logopäden mit den Primarlehrpersonen gerechtfertigt. Die angestrebte organisatorische Angleichung ist deshalb nachvollziehbar und sinnvoll. Logopädie findet üblicherweise in den Schulräumlichkeiten und als integraler Bestandteil des (Regel-)Stundenplans und (Regel-)Unterrichts statt, sodass die geplante Angleichung die Planung des Unterrichts für alle daran Beteiligten und davon Betroffenen erleichtern dürfte.
Wegfall Lehrpersonenfunktion Psychomotorik
Psychomotorik wird im Unterschied zur Logopädie in einem therapeutischen Setting durchgeführt. Eine Zusammenarbeit im Klassen- bzw. Unterrichtsteam ist dafür nicht erforderlich. Eine Unterrichtsnähe liegt hier im Gegensatz zur Logopädie weder organisatorisch noch inhaltlich vor. Es ist daher zu begrüssen, dass die Psychomotorik neu nicht mehr als Lehrpersonenfunktion geführt werden soll. Dies bedingt die Anpassung des heutigen Begriffs des «Lektionen-Pools», um bei der Ressourcenzuschreibung terminologisch konsistent zu bleiben. Mit dem neuen Begriff des «Stellen-Pools» wird dies erreicht, ohne dass sich am Berechnungsmodell für die Platzzahlen etwas ändert.
Variantenwahl
Die in der Landratsvorlage erwähnten Vor- und Nachteile der Varianten 1 bis 3 sind plausibel. Die SVP Baselland bevorzugt Variante 3 gegenüber den Varianten 1 und 2, weil sie sich insgesamt – vor allem aber aufgrund der besseren Verknüpfung des Unterrichts mit der Logopädie, der Steigerung der Attraktivität des Kantons Basel-Landschaft als Arbeitgeber und der grösseren Flexibilisierungsmöglichkeiten für die Leistungserbringer der Psychomotorik – als vorteilhafteste und aufgrund ihrer Klarheit auch als vollzugsfreundlichste Variante erweist. Die SVP Baselland begrüsst, dass die Vorlage kostenneutral ausgestaltet ist und zu keiner Mehrbelastung für die Gemeinden führen wird.
Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüssen
SVP Baselland
sig. Peter Riebli
Parteipräsident
sig. Markus Graf
Fraktionspräsident