STAATSVERTRAG ZWISCHEN DEN KANTONEN BASEL-LANDSCHAFT UND BASEL-STADT ÜBER DIE ABGELTUNG KULTURELLER ZENTRUMSLEISTUNGEN (KULTUR-VERTRAG)
VERNEHMLASSUNGSANTWORT
STAATSVERTRAG ZWISCHEN DEN KANTONEN BASEL-LANDSCHAFT UND BASEL-STADT ÜBER DIE ABGELTUNG KULTURELLER ZENTRUMSLEISTUNGEN (KULTUR-VERTRAG)
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Gschwind
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.
Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage
Die politischen Grenzen zwischen den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft stimmen nur begrenzt mit dem Wirtschafts-, Lebens- und Kulturraum Basel überein. Deshalb ist eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Verkehr und Kultur wichtig.
Im Rahmen der Gesamtverhandlungen zur Bildungs- und Kulturpartnerschaft vereinbarten die beiden Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, dass der bestehende Kulturvertrag (Kulturvertragspauschale) durch einen neuen Kulturvertrag abgelöst werden soll. Im Juni 2017 definierten die beiden Regierungen erstmals Eckwerte für die Ausarbeitung eines neuen Kulturvertrags. Nachdem sich die finanzielle Situation des Kantons Basel-Landschaft im Frühjahr 2018 entspannt hatte, wurden diese Eckwerte teilweise nochmals überprüft. Im Sinne einer zukunftsgerichteten Partnerschaft liegt nun ein Entwurf für ein nachhaltiges Modell einer künftigen Kulturpartnerschaft vor.
Um den von den Veränderungen betroffenen Institutionen Planungssicherheit zu geben, vereinbarten die beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, den bestehenden Vertrag (Kulturvertragspauschale) bis Ende 2021 fortzuführen. Er soll per 1. Januar 2022 durch den vorliegenden neuen Kulturvertrag abgelöst werden. Der neue Kulturvertrag sieht eine Abgeltung des Kantons Basel-Landschaft an den Kanton Basel-Stadt von 9,6 Mio. Franken pro Jahr ab 2022 vor. Die Verwendung der Mittel ist wie im bisherigen Kulturvertrag zweckgebunden für kulturelle Zentrumsleistungen.
Die Abgeltung des Kantons Basel-Landschaft wird künftig an den Kanton Basel-Stadt entrichtet, der für die Verteilung der Mittel zuständig ist. Zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und den einzelnen begünstigten Institutionen wird ab 2022 keine vertragliche Vereinbarung mehr bestehen. Damit wird eine Entflechtung der Zuständigkeiten erreicht. Die Verteilung der Mittel erfolgt aufgrund von objektiven Kriterien, die vertraglich festgehalten sind. Die Mittelverteilung wird dadurch transparent und nachvollziehbar.
Im Sinne einer Entflechtung der Zuständigkeiten übernimmt der Kanton Basel-Landschaft ab 2022 deutlich mehr Verantwortung für das Haus der elektronischen Künste (HeK), das in Basel-Landschaft domiziliert ist, und den RFV Basel (Popförderung und Musiknetzwerk der Region Basel), der im Auftrag der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft fördert. Die Förderung der Basler Papiermühle fällt künftig ganz in die Verantwortung des Kantons Basel-Stadt.
Durch die Entflechtung der Zuständigkeiten und die Festlegung der Abgeltungshöhe auf 9,6 Mio. Franken kann das gemeinsam definierte Ziel erreicht werden, das Bestehen aller insgesamt 17 aus dem aktuellen Kulturvertrag begünstigten Institutionen zu sichern.
Im Bereich der partnerschaftlichen Projekt- und Produktionsförderung setzen die beiden Regierungen zudem ein sichtbares Zeichen für eine starke Förderpartnerschaft, indem die Finanzierung der bikantonalen Fachausschüsse BS/BL ab 2022 vollständig paritätisch ausgestaltet wird. Der Kanton Basel-Landschaft erhöht dazu die Beiträge einseitig bis zur vollen Parität.
Zum neuen Staatsvertrag wird in den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt parallel eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt.
Position der SVP Baselland
Zur Vorlage im Allgemeinen
Die SVP Baselland anerkennt, dass der Kanton Basel-Stadt Zentrumsleistungen im kulturellen Bereich erbringt. In der Vernehmlassungsvorlage bleibt jedoch unzureichend berücksichtigt, dass diese Zentrumsleistungen auch einen Zentrumsnutzengenerieren, welcher zur Erhöhung der Attraktivität, des Ansehens sowie der Bekanntheit des Zentrums beiträgt. Dieser Zentrumsnutzen kommt ausschliesslich dem Kanton Basel-Stadt zugute.
Ist man dennoch der Ansicht, dass der Kanton Basel-Landschaft aufgrund der «regionalen Ausstrahlung» von kulturellen Institutionen im Kanton Basel-Stadt weiterhin einen Kulturbeitrag leisten soll, müssten konsequenterweise auch die Kantone Aargau und Solothurn sowie das deutsche Bundesland Baden-Württemberg und das französische Département Haut-Rhin in die Abgeltung der kulturellen Zentrumsleistungen miteinbezogen werden. Denn es darf davon ausgegangen werden, dass die «regionale Ausstrahlung» der kulturellen Zentrumsleistungen auch vor deren Grenzen nicht haltmacht.
Des Weiteren lässt die Vernehmlassungsvorlage die Wirtschaftlichkeit der zu unterstützenden kulturellen Institutionen unbeachtet. Klar ist zwar, dass kulturelle Institutionen nicht in erster Linie nach finanziellen Erfolgen streben. Dies darf aber nicht dazu führen, dass deren Wirtschaftlichkeit zunehmend bedeutungslos wird. Auch wenn vorgesehen ist, dass mit der geplanten Abgeltung durch den Kanton Basel-Landschaft jene drei kulturellen Institutionen mit den meisten Besucherinnen und Besuchern aus dem Kanton Basel-Landschaft berücksichtigt werden, ist damit noch nichts über die Wirtschaftlichkeit dieser Institutionen ausgesagt. Denn mit einem grossen Budget dank Fördermitteln lassen sich durch aufwändige und kostspielige Darbietungen hohe Besucherzahlen aufrechtherhalten, was kleineren Institutionen ohne namhafte Fördermittel nicht möglich ist, obwohl diese unter Umständen wirtschaftlicher agieren.
Schliesslich wird in der Vernehmlassungsvorlage nicht berücksichtigt, dass der Kanton Basel-Landschaft kulturelle Institutionen im Kanton Basel-Stadt bereits auf indirektem Weg unterstützt: So gibt es staatliche und staatsnahe «Sponsoren» wie beispielsweise die Basellandschaftliche Kantonalbank und 14 basellandschaftliche Gemeinden, die das Theater Basel direkt unterstützen. [1]
Deshalb erachtet die SVP Baselland einen jährlichen Kulturbeitrag von 9.6 Millionen Franken – ausschliesslich für kulturelle Institutionen im Kanton Basel-Stadt – als zu hoch, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kanton Basel-Landschaft keinen Einfluss mehr auf die Ausgestaltung der Leistungsvereinbarungen mit den begünstigten Institutionen haben soll. Angemessen erscheint unter diesen Bedingungen ein jährlicher Beitrag von höchstens 5 Millionen Franken.
Zur Vorlage im Einzelnen
Zu den einzelnen Bestimmungen des neuen Kulturvertrags nehmen wir wie folgt Stellung:
§ 1 Grundlagen
Der Zentrumsnutzen für den Kanton Basel-Stadt bleibt in der Übereinkunft unberücksichtigt.
§ 2 Abgeltung
Die jährliche Abgeltung von 9.6 Millionen Franken – ausschliesslich für kulturelle Institutionen im Kanton Basel-Stadt – ist zu hoch angesetzt. Angemessen erscheint ein Betrag von höchstens 5 Millionen Franken jährlich.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
Keine Bemerkungen.
§ 4 Zweckbestimmung
Absatz 3: Die Formulierung «in der Regel» stellt nicht klar, wann vom Grundsatz abgewichen werden soll, die drei Institutionen mit den meisten Besucherinnen und Besuchern aus dem Kanton Basel-Landschaft zu berücksichtigen. Dem gemeinsamen Bericht der beiden Regierungsräte ist diesbezüglich zu entnehmen, dass von dieser Regel nur abgewichen werden soll, wenn die Publikumserhebung dies dringend nahelegt oder wenn die aus der Abgeltung des Kantons Basel-Landschaft zur Verfügung stehenden Mitteln durch die Verteilung auf drei Institutionen nicht ausgeschöpft werden können. In welchen Fällen die Publikumserhebung eine Abweichung von der Regel dringend nahelegt, bleibt im Bericht wiederum unklar.
§ 5 Abgrenzung
Keine Bemerkungen.
§ 6 Mittelverteilung und Mitwirkung
Absatz 2: Bei einer Annahme der Vernehmlassungsvorlage müsste diese Bestimmung innerkantonal konkretisiert werden. Es stellt sich bezüglich des Beisitzes beziehungsweise Einsitzes in die Steuerungsgremien der begünstigten Institutionen die Frage, wer die Kandidaten hierfür vorschlägt, wer diese wählt, wem diese verantwortlich sind und welche Kriterien diese erfüllen müssen.
§ 7 Information über die Verteilung der Mittel
Der Kanton Basel-Landschaft soll gemäss der Vernehmlassungsvorlage künftig ausschliesslich Informationen über die Verteilung der Mittel erhalten. Dagegen soll er keinen Einblick mehr in die betrieblichen Unterlagen der begünstigten Institutionen oder in die mit dem Kanton Basel-Stadt vereinbarten Leistungsaufträge mehr bekommen.
Diese Regelung bewirkt eine Intransparenz und ist gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft, der eine Kulturabgabe von jährlich 9.6 Millionen Franken abführen soll, nicht gerechtfertigt. Der Kanton Basel-Landschaft muss auch zukünftig die Möglichkeit haben, die Verwendung seiner Mittel zu überprüfen. Dies ist mit einer ausschliesslichen Information über die Verteilung der Mittel nicht ausreichend möglich. Es muss dem Kanton Basel-Landschaft zusätzlich mindestens Einblick in die zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den begünstigten Institutionen vereinbarten Leistungsaufträge gewährt werden.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Absatz 2: Im alten Kulturvertrag bestand eine Kündigungsfrist von einem Jahr, im neuen soll eine Kündigungsfrist von vier Jahren gelten. Es ist nachvollziehbar, dass eine Kündigungsfrist von bloss einem Jahr im Hinblick auf die Planungssicherheit knapp ist. Eine Kündigungsfrist von vier Jahren erscheint dagegen als zu unflexibel. Angemessen wäre eine Kündigungsfrist von zwei Jahren.
§ 9 Verbindlichkeit
Keine Bemerkungen.
§ 10 Übergangsbestimmung
Keine Bemerkungen.
Fazit
Aufgrund des Dargelegten lehnt die SVP Baselland die Vernehmlassungsvorlage ab, insbesondere wegen der Höhe der vorgesehenen Kulturabgabe, welche – ohne namhafte Einflussmöglichkeiten des Kantons Basel-Landschaft auf deren Verwendung – ausschliesslich kulturellen Institutionen im Kanton Basel-Stadt zufliessen soll.
[1] https://www.theater-basel.ch/Theater-Basel/Sponsoren-Foerderer/PVTse/ (abgerufen am 2.3.2019).Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland
Dominik Straumann, Parteipräsident
Johannes Sutter, Vizepräsident
zurück