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Vernehmlassung

TEILREVISION DER VERWALTUNGSPROZESSORDNUNG (VPO) UND WEITERER ERLASSE IM HINBLICK AUF DIE EINFÜHRUNG DER ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION IM KANTONALEN VERWALTUNGS­PROZESS

Sehr geehrter Herr Kantonsgerichtspräsident
Sehr geehrter Herr Gerichtsverwalter
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.

Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage

Die Gerichte schlagen dem Landrat vor, die kantonalen Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass auch in der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit die elektronische Kommunikation eingeführt werden kann. Mit dem neuen Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) vom 20. Dezember 2024 und dem Projekt Justitia 4.0 führt der Bund schweizweit die digitale Verfahrensführung in Zivil- und Strafsachen ein (d.h. die elektronische Kommunikation). Da das kantonale Verwaltungsprozessrecht aufgrund der bundesverfassungsrechtlichen Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen der Gesetzgebungsbefugnis des Bundes entzogen ist, braucht es zur Sicherstellung einer einheitlich digitalisierten Justiz eine Teilrevision der kantonalen Verwaltungsprozessordnung (VPO, SGS 271) und weiterer damit zusammenhängender Erlasse.

Künftig sollen alle Gerichte im Kanton Basel-Landschaft ihre Akten elektronisch führen und mit Behörden sowie professionellen Verfahrensbeteiligten über eine gesicherte Plattform kommunizieren. Private Parteien sollen weiterhin die Wahl haben, ob sie digital oder auf Papier mit den Gerichten verkehren wollen. Papierdokumente werden grundsätzlich digitalisiert, wobei das elektronische Dossier rechtlich massgebend ist. Die Fristenregelung orientiert sich an den bundesrechtlichen Vorgaben. Die in der Teilrevision vorgeschlagenen Bestimmungen zur Fristenthematik sind eng an das Bundesrecht (d.h. das BEKJ) angelehnt, um unabhängig davon, ob es sich um ein zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliches Verfahren handelt, ein möglichst einheitliches Fristenregime zu gewährleisten; dies im Interesse der Rechtseinheit und -sicherheit. Die Einführung der vorgeschlagenen Teilrevision soll mit dem Inkrafttreten des BEKJ abgestimmt erfolgen. Eine Übergangsfrist ist vorgesehen.

Zusätzliche Kosten für den Kanton entstehen laut den Gerichten nicht, vielmehr soll die Digitalisierung die Verfahren effizienter machen und Fehlerquellen reduzieren. Die Gemeinden sollen sicherstellen, dass sie in verwaltungsgerichtlichen Verfahren digital erreichbar sind.

Position der SVP Baselland

Grundsatz

Die SVP Baselland unterstützt die vorgeschlagene Teilrevision vollumfänglich und begrüsst, dass mit der Anpassung der kantonalen Rechtsgrundlagen auch für die kantonale Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit die Grundlage für den digitalen Rechtsverkehr bzw. die elektronische Kommunikation in Verwaltungsprozessen geschaffen werden soll.

Aus unserer Sicht ist die Vorlage ein konsequenter und notwendiger Schritt, um die vom Bundesgesetzgeber mit dem BEKJ und dem Projekt Justitia 4.0 verfolgten Ziele der Digitalisierung auch auf kantonaler Ebene in verwaltungsrechtlichen Prozessen zu vervollständigen. Die Möglichkeit, den gesamten Rechtsverkehr effizient, sicher und medienbruchfrei elektronisch abzuwickeln, steigert die Verfahrenseffizienz und stärkt gleichzeitig die Rechtssicherheit.

Zentrale Inhalte

Einführung der elektronischen Aktenführung

Die SVP Baselland begrüsst, dass künftig auch im Verwaltungsprozess die elektronische Akte als rechtlich massgebliche «Hauptakte» definiert wird und papiergebundene Eingaben grundsätzlich digitalisiert werden. Das schafft klare Verhältnisse für alle Verfahrensbeteiligten und vermeidet Doppelspurigkeiten zwischen Papier- und Digitalakten, wie sie heut dem Vernehmen nach teilweise bestehen.

Die geplante Orientierung an der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) sowie an den bundesrechtlichen Vorgaben des BEKJ erachten wir als sinnvoll. Dadurch wird eine systematische und einheitliche Rechtsanwendung sichergestellt. Allfällige Rechtsfortentwicklungen werden so effizient erfasst, ohne dass im kantonalen Recht laufend Detailanpassungen nötig werden.

Elektronischer Rechtsverkehr: Obligatorium für Profis

Die SVP Baselland unterstützt die geplante Regelung, wonach für Gerichte, Behörden und professionelle Akteure (d.h. z.B. Anwältinnen und Anwälte) eine verbindliche Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr eingeführt wird, wie sie das BEKJ für das Zivil- und das Strafrecht ohnehin auch statuiert. Dies entspricht heute dem Standard moderner Verfahrensabwicklung und stellt sicher, dass insbesondere der Austausch mit der Anwaltschaft effizient und sicher über die zentrale Plattform «justitia.swiss» abgewickelt wird.

Die vorgesehene Möglichkeit, dass Privatpersonen freiwillig am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können, werten wir als wichtigen Aspekt mit Blick auf einen einfachen und diskriminierungsfreien Zugang zur Justiz.

Papierverkehr: Für Private ohne berufsmässige Vertretung weiterhin möglich

Besonders wichtig ist uns, dass Private und Laien auch künftig frei wählen können, ob sie mit den Gerichten digital oder in Papierform kommunizieren möchten. Diese Wahlfreiheit stellt sicher, dass niemandem der Zugang zur Justiz aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten oder Kenntnisse verwehrt wird. Die Möglichkeit, Eingaben weiterhin in Papierform machen zu dürfen, und die Verpflichtung der Justizbehörden, Zustellungen weiterhin auch postalisch entgegenzunehmen, ist aus unserer Sicht ein zentraler Bestandteil eines niederschwelligen Zugangs zur Justiz und in einem modernen Rechtsstaat aus Gleichbehandlungsgründen unbedingt geboten.

Fristenregelung und Zustellfiktion

Die Übernahme der bundesrechtlichen Regelung zur Fristwahrung und Zustellung im elektronischen Rechtsverkehr erscheint praxistauglich und sinnvoll. Die klare Definition, wann eine elektronische Eingabe gilt und wie der Nachweis durch Quittung erfolgt, schafft Rechtssicherheit. Die Ausdehnung der Zustellfiktion auf elektronische Sendungen stellt die Gleichbehandlung mit dem – für Private ohne berufsmässige Vertretung weiterhin zulässigen – Postversand sicher.

Übergangsregelung und Inkrafttreten

Wir befürworten die vorgesehenen Übergangsfristen, welchen den Betroffenen ausreichend Zeit zur technischen und organisatorischen Vorbereitung lassen. Die Koordination mit dem zweistufigen Inkrafttreten des BEKJ und die Abstimmung zwischen Bund und Kanton sind aus unserer Sicht entscheidend, um reibungslose Abläufe sicherzustellen.

Auswirkungen auf Gemeinden und Kleinstbehörden

Die SVP Baselland teilt die Einschätzung der Gerichte, dass Gemeinden und andere betroffene Behörden organisatorisch und technisch in der Lage sein müssen, am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Die Möglichkeit, für Kleinstbehörden praxistaugliche Ausnahmen vorzusehen, ist sachgerecht und verhindert übermässige Belastungen für Körperschaften mit äusserst geringem Verfahrensaufkommen.

Finanzielle und strategische Aspekte

Dass die Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Kanton mit sich bringt, da die Infrastruktur im Rahmen von Justitia 4.0 ohnehin aufgebaut werde, begrüsst die SVP Baselland. Gleichzeitig erwarten wir, dass durch die konsequente Digitalisierung mittelfristig Prozesse verschlankt, Fehlerquellen reduziert und Ressourcen effizienter eingesetzt werden können.

Die strategische Einbettung der Vorlage in die kantonale Digitalisierungsstrategie und den Aufgaben- und Finanzplan 2024–2027 macht Sinn; wo die Wahrung des Amtsgeheimnisses dem nicht entgegensteht, sollen Synergien im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung auch innerkantonal bestmöglich nutzbar gemacht werden.

Schlussbemerkung

Zusammenfassend spricht sich die SVP Baselland klar für die beantragte Teilrevision der Verwaltungsprozessordnung sowie weiterer (ausgewählter) Erlasse aus. Die Vorlage ist gut strukturiert, inhaltlich konsistent und schafft eine tragfähige gesetzliche Grundlage für eine zeitgemässe, effiziente und rechtssichere Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüssen
SVP Baselland

sig. Peter Riebli
Parteipräsident

sig. Markus Graf
Fraktionspräsident

Vernehmlassung im Pdf-Format

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