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Vernehmlassung

TEILREVISION DES FINANZAUSGLEICHSGESETZES

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Lauber
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.

Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage

Während 2022/2023 noch formelle Anpassungen des Finanzausgleichs zum Zwecke der Stabilisierung des Ressourcenausgleichs in Rede standen und durchgeführt wurden, geht es bei der aktuellen Vorlage um den Inhalt des Ausgleichs. Grundlagen bilden dabei u.a. die Wirksamkeitsüberprüfung der Firma Ecoplan aus dem Jahre 2020, aber auch Forderungen der Gebergemeinden auf Korrektur des Ressourcenausgleichs (horizontaler Finanzausgleich) und daraus folgende Diskussionen in der KKAF.

Der horizontale Finanzausgleich soll gemäss der Vorlage eine Senkung der Abschöpfung über dem Ausgleichsniveau erfahren, während 10 Jahren gestaffelt, von heute 60% auf nachmalig 40%. Folge davon wäre, dass sich das Umverteilungsvolumen kontinuierlich von heute 68 Mio. CHF auf noch rund 60 Mio. CHF im Jahre 2034 reduzierte, was dementsprechend geringere Beiträge aus dem horizontalen Ausgleich für die Empfängergemeinden und eine Entlastung der Gebergemeinden zur Konsequenz hätte.

Im Bereich der vertikalen Geldströme soll nach der Vorlage eine Indexierung der Lastenabgeltungen des Kantons an die Gemeinden geschehen. Abgeltungen, die im Jahre 2016 – ohne Indexierung – auf CHF 22.68 Mio. fixiert wurden. Erstmalig soll die Teuerung im Jahre 2025 gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) aufgerechnet werden, mit dem Jahr 2016 als Basis, was zunächst einen einmaligen Stufenanstieg von rund CHF 1.88 Mio. zur Folge hätte, wie die Vorlage prognostiziert.

Position der SVP Baselland

Die Vorlage erreicht ihre (selbst gesetzten) Ziele…

Bei seriös aufgearbeiteten Grundlagen zeigt der Entwurf der Landratsvorlage sehr gut hergeleitet unddargebracht – was im Bereich des nicht ganz trivialen finanzpolitischen Instruments des Finanzausgleichs auch geboten ist –, dass die Ziele der Vorlage mit den vorgeschlagenen Massnahmen erreicht werden können. Ziele, die eine Verringerung der Grenzabschöpfung bei den Gebergemeinden und damit eine Reduzierung unter den beiden Gebergemeinden-Kategorien vorsehen, aber auch eine Reduktion des horizontalen Ausgleichs zuungunsten der Empfängergemeinden sowie die Indexierung des Lastenabgleichs.

Es verbleibt allerdings die Frage, ob die inhaltlich und rechtlich gut daherkommende Vorlage auch die richtigen Ziele verfolgt.

Einer politischen Würdigung bzw. Wertung besagter Ziele und deren Umsetzung enthält sich die Vorlage jedenfalls praktisch gänzlich; man beschränkt sich darauf, die Grundlagen der Ecoplan-Studie darzulegen und die Forderungen der Gebergemeinden zu Felde zu führen, gipfelnd im Hinweis, dass sich die KKAF auf die nunmehr vorliegende Lösung geeinigt habe. Auch, was die Indexierung des (vertikalen) Lastenabgleichs anbelangt, habe man sich in der KKAF «geeinigt».

Nun ist, wie sich seit Beginn des Vernehmlassungsverfahrens gezeigt hat, indessen nicht bloss die Thematik an sich nicht trivial, sondern auch der politische Hintergrund scheint es nicht zu sein. Denn die Gemeinden, nach der früh publizierten Vernehmlassungsantwort des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) zu schliessen, lehnen die Vorlage ab und fordern stattdessen, es sei – in vertikaler Hinsicht – auch bei den Kompensationszahlungen zu den Themen «6. Primarschuljahr» und «EL-AHV/EL-IV» ein Ausgleich nötig in Gestalt des Ausgleichs der Mehrkosten seit Stipulierung besagter Kompensationen im Jahre 2015.

…führt aber dennoch nicht zur Lösung der Ausgleichsproblematik

Die SVP Baselland setzt sich seit jeher und im Besonderen in den letzten Jahren für starke Kantonsfinanzen ein. Die SVP Baselland befindet sich aber auch stets nahe bei der Bevölkerung und damit bei den Gemeinden. Gemeinden, die für unsere Einwohnerinnen und Einwohner gewissermassen die erste Identifikationsebene des Staates darstellen und deshalb eine wichtige Funktion im Staatsgefüge einnehmen. Verständnis besteht von unserer Seite her sowohl für die Anliegen der Gebergemeinden als auch für die Sorgen und Nöte der vorwiegend ländlich geprägten Empfängergemeinden. Weder darf die Belastung der Gebergemeinden aus dem horizontalen Finanzausgleich zu hoch sein, stehen doch diese im Steuerwettbewerb auch mit ausserkantonalen Gemeinden in der Agglomeration und darüber hinaus; noch darf der Ausgleich zugunsten der Empfängergemeinden zu tief liegen, haben doch diese mit im Verhältnis tiefenSteuereinnahmen hohe Infrastrukturkosten im ländlichen Raum zu gewärtigen. Insofern ist auch ein Fragezeichen zu setzen hinter die Aussage von Ecoplan (und vorangehende Studien), wonach im schweizerischen Vergleich der innerkantonale Finanzausgleich bei uns ein hohes Umverteilungsvolumen und eine hohe Grenzabschöpfung bei den Gebergemeinden aufweise. Bzw. es ist festzuhalten, dass die politischinstitutionelle, fiskalische und geografische Struktur unseres Kantons halt möglicherweise diese Unterschiede nachgerade erfordert, geschuldet u.a. den grossen Unterschieden zwischen dem Infrastrukturaufwand pro Kopf auf der einen und der Steuerkraft auf der anderen Seite.

Nun, wie es den Anschein macht, sollten die Entlastungen der Gemeinden bei den vertikalen Lastenabgeltungen abmildern, was den Empfängergemeinden gemäss der Vorlage weniger an horizontalem Ausgleich zustehen würde. Diese Rechnung scheint nicht, oder jedenfalls nicht genügend, aufzugehen, betrachtet man die offensichtlich einhellige Stellungnahme der Gemeinden. Daraus erhellt, dass die vorgelegte Lösung nicht umsetzbar ist. Denn eine Landratsvorlage ist nicht an der Meinung aller Gemeinden und ihres Verbandes vorbei durchzubringen, spätestens nicht im Rahmen einer Volksabstimmung oder im Zuge einer Gemeindeinitiative.

Dennoch bedarf die Ausgangslage einer Lösung, womit man wieder bei der Frage nach den (politisch) richtigen Zielen angelangt ist. Diese müssten, an dieser Stelle nur grob skizziert, darin bestehen, dass die Belastung der Gebergemeinden aus den erwähnten Gründen reduziert werden kann, ohne die Ausgleichserträge der Empfängergemeinden zu schmälern. Möglich ist dies selbstverständlich nur dann, wenn Geld gewissermassen von aussen ins «Gemeindeausgleichssystem» gelangte, was einen Systemwechsel zur Folge hätte. Oder aber, wenn über die fiskalische Äquivalenz gesprochen würde, monieren doch die Gemeinden schon länger, dass – einfach gesagt – die Verteilung der Aufgaben und die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Kanton und Gemeinden sich nicht mehr im Lot befänden. Die Vorlage thematisiert dies in Ziff. 2.3.4 unter dem Titel «Ausblick», sie thematisiert auch die bisherige Praxis fixierter Beiträge bei den Kompensationsleistungen. In diesem Zusammenhang wäre die Änderung dieser Praxis, im Falle der beiden von den Gemeinden genannten Thematiken und inskünftig bei weiteren Kompensationsleistungen nach Aufgabenverschiebungen, wohl die einfachere und mit weniger Aufwand für Verwaltung und Politik zu bewerkstelligende Massnahme. Dies im Gegensatz zu einer Anpassung des Steuerfusses, macht man doch einen vertikalen Steuerfusstransfer nicht einfach aus dem «politisch hohlen Bauch» heraus.

Insgesamt lehnt die SVP Baselland angesichts des Gesagten die Vorlage in Gänze ab und weist sie zur (raschen) Überarbeitung an die Regierung zurück. Wir weisen die Vorlage ab, weil sie unseres Erachtens in der vertikalen Richtung des Finanzausgleichs einer Nachbesserung bedarf. Und wir bitten um rasche Überarbeitung, weil die Angelegenheit viel mit dem politischen Frieden zwischen Kanton und Gemeinden zu tun hat. Diesen erachten wir als sehr wichtig, will unser Kanton für die wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet sein – wiederum mit positivem Effekt auf die Kantonsfinanzen.

Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüssen
SVP Baselland

sig. Dominik Straumann
Parteipräsident

sig. Peter Riebli
Fraktionspräsident

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