TEILREVISION DES GESUNDHEITSGESETZES (GESG; SGS 901)
VERNEHMLASSUNGSANTWORT TEILREVISION DES GESUNDHEITSGESETZES (GESG; SGS 901) Das kantonale Gesundheitsgesetz (GesG; SGS 901) wurde bereits im Jahr 2008 totalrevidiert. Zwischenzeitlich wurde auf Bundesstufe das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG; SR 811.11) revidiert und das neue Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (Gesundheitsberufegesetz, GesBG; SR 811.21) erlassen. An die sich aus der Bundesgesetzgebung ergebenden neuen Vorgaben … TEILREVISION DES GESUNDHEITSGESETZES (GESG; SGS 901) weiterlesen
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