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Vernehmlassung

KANTONALE UMSETZUNG DES INDIREKTEN GEGENVORSCHLAGS ZUR PRÄMIEN-ENTLASTUNGSINITIATIVE – TEILREVISION DES EINFÜHRUNGSGESETZES ZUM BUNDESGESETZ ÜBER DIE KRANKENVERSICHERUNG

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Lauber
Sehr geehrter Herr Roth
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die vorgenannte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansicht einzubringen.

Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage

Die Vernehmlassung befasst sich mit der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitiative auf kantonaler Ebene und der damit verbundenen Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG). Der Gegenvorschlag wurde am 9. Juni 2025 indirekt gutgeheissen, indem die Prämienentlastungsinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien» vom Stimmvolk abgelehnt wurde.

Ziel dieser Vorlage ist es, Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen stärker bei den Krankenkassenprämien zu entlasten und die bundesrechtlichen Vorgaben bezüglich individueller Prämienverbilligung (IPV) umzusetzen. Dies stellt den Kanton Basel-Landschaft vor erhebliche finanzielle und organisatorische Herausforderungen. Gleichzeitig bietet die Reform auch die Chance, bestehende Schwächen des heutigen Systems der individuellen Prämienverbilligung (IPV) zu korrigieren.

Dabei werden zwei zentrale bundesrechtliche Vorgaben eingeführt:

  1. Mindestbetrag für die kantonale Prämienverbilligung: Die Kantone müssen neu einen Mindestanteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für die IPV aufwenden. Für den Kanton Basel-Landschaft bedeutet dies ab 2028 voraussichtlich mindestens 260 Mio. Franken jährlich, wovon knapp die Hälfte auf den Bundesbeitrag entfällt. Sowohl Bundes- als auch Kantonsbetrag werden in den Folgejahren aufgrund der steigenden Gesundheitskosten weiter anwachsen.

  2. Festlegung eines kantonalen Sozialziels: Jeder Kanton muss bestimmen, welchen Anteil die Krankenkassenprämein maximal am verfügbaren Einkommen der Versicherten ausmachen dürfen. Wird dieses Sozialziel innert vier Jahren nicht festgelegt, definiert der Bundesrat die Limite für den betreffenden Kanton.

Position der SVP Baselland

Die SVP Baselland anerkennt grundsätzlich, dass die steigende Prämienbelastung für viele Haushalte eine Herausforderung darstellt und dass eine gezielte Unterstützung notwendig sein kann. Gleichzeitig stellt sie fest, dass der finanzielle Handlungsspielraum des Kantons aufgrund der Bundesvorgaben stark eingeschränkt ist. Wie die massiven Mehrausgaben zu finanzieren sind, bleibt in der Vernehmlassung offen.

Dennoch anerkennen wir die Notwendigkeit der Umsetzung und begrüssen, dass der Kanton Basel-Landschaft die Gelegenheit nutzt, gewisse Unstimmigkeiten und Ungleichbehandlungen des bisherigen Systems zu bereinigen. Die SVP BL möchte jedoch mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es sich bei den IVP um reine Symptombekämpfung handelt, und verlangt deshalb, dass sowohl der Kanton als auch der Bund endlich griffige Massnahmen gegen die ständig steigenden Gesundheitskosten ergreift.  

Detaillierte Bemerkungen zu einzelnen Regelungen:

  • 8c Abs. 1 – Ausrichtung der Referenzprämien auf alternative Versicherungsmodelle

Die Festlegung der Referenzprämien soll nicht auf Basis des teuren Standardmodells der freien Arztwahl erfolgen, sondern auf der Basis der günstigeren Managed-Care-Modellen wie Hausarztmodell, HMO oder Telmed.

Der Regierungsrat wird ersucht, diese alternative Festlegung – falls mit Bundesrecht vereinbar – im Rahmen der kantonalen Gestaltungsmöglichkeiten zu realisieren.

  • 8c Abs. 2 – Berücksichtigung der regionalen Prämienunterschiede

Die Berücksichtigung des regionalen Prämienniveaus bei der Festlegung der Referenzprämien ist begrüssenswert, da das untere Baselbiet signifikant höhere Prämien aufweist als das obere Baselbiet. Die bisherige kantonale Praxis – als einziger Kanton – führte zu Ungleichbehandlungen. Die geplante Anpassung schafft Gerechtigkeit und bildet reale Prämienbelastung angemessen ab. Wobei längerfristig die Ursachen für die höheren Kosten im unteren Kantonsteil angegangen werden müssen.

  • 8c Abs. 3 – Keine unnötigen Komplexitäten bei Referenzprämien nach Altersgruppen

Die SVP Baselland unterstützt grundsätzlich, dass die Referenzprämien sachgerecht zwischen den Altersgruppen abgegrenzt werden, dies entsprechend der heutigen bundesrechtlichen Systematik der Krankenversicherungsprämien. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Regelung keine unnötigen Komplexitäten oder Schwelleneffekte erzeugt und dass der Vollzug für die Verwaltung effizient bleibt.

Fazit

Die SVP Baselland begrüsst die Reform im Grundsatz, insbesondere die Modernisierung des bisherigen Systems. Gleichzeitig mahnen wir angesichts der massiven Kostensteigerungen zu politischer und finanzieller Vorsicht. Die Umsetzung soll finanzierbar, effizient, nachvollziehbar und sozialzielkonform erfolgen – ohne unnötige Komplexität, ohne neue Fehlanreize und ohne zusätzliche strukturelle Belastungen für den kantonalen Haushalt.

Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüssen
SVP Baselland

sig. Peter Riebli
Parteipräsident

sig. Markus Graf
Fraktionspräsident

Vernehmlassung im Pdf-Format

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