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Editorial

Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung

Viele Kantone, auch Baselland, kennen das Splitting bei der Steuerberechnung von Ehepaaren, welches die Hochzeitsstrafe auf kantonaler Ebene eliminiert. Bei der Bundessteuer hätte man das gleiche System einführen können, aber nein, mit der Individualbesteuerung beseitigt man die Hochzeitsstrafe nicht, sondern schafft neue Ungerechtigkeiten, die auch die Kantone übernehmen müssten.
Rechnen wir an einem Beispiel durch, was die Initiative bewirken wird.
Familie, verheiratet, mit zwei minderjährigen Kindern und einem Familienerwerbseinkommen von Fr. 150’000 gibt bei der Bundessteuer folgende Einkommensaufteilung an:
Familie 1: Einkommen 50:50 %: Bundessteuer neu Fr. 227
Familie 2: Einkommen 80:20 %: Bundessteuer neu Fr. 2’300
Familie 3: Einkommen 100:0 %: Bundessteuer neu Fr. 4’928
Wie erklären Sie den Familien 2 und 3, dass sie bei gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen 10-mal (Familie 2) und krasse 21.7-mal mehr Steuern bezahlen als Familie 1?! ….und das ist erst die Bundessteuer – bei den Kantonssteuern kann diese Diskrepanz noch verstärkt werden!! Beim einfachen Voll-Splittingmodel – bezahlen alle 3 Familien gleich viel Steuern!
Stimmen Sie zu dieser, den Mittelstand schröpfenden Initiative, NEIN!
Andi Trüssel Landrat SVP

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SVP Parteileitung, Landrat (BL)
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