Mitmachen
Vernehmlassung

VERNEHMLASSUNGSEINLADUNG ZUR GENEHMIGUNG DES BEITRITTS DES KAN-TONS BASEL-LANDSCHAFT ZUR VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM BUND UND DEN KANTONEN ÜBER DIE KÖRPERSCHAFT «JUSTITIA.SWISS» (BETRIEB EINER PLATTFORM FÜR DEN ELEKTRONISCHEN DATENAUSTAUSCH IM JUSTIZVERFAHREN)

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Schweizer
Sehr geehrter Herr Steinemann
Sehr geehrte Frau Getzmann Wüst
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.

Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage

Die Vorlage zielt darauf ab, dass der Kanton Basel-Landschaft formell der Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen beitreten soll, um die neue öffentlich-rechtliche Körperschaft «justitia.swiss» mitzugründen und damit die Grundlage für den künftigen elektronischen Rechtsverkehr zu schaffen. Hintergrund ist das neue BEKJ (Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz), welches die Justizbehörden künftig verpflichtet, mit professionellen Rechtsanwendern (Gerichte, Behörden, Anwaltschaft etc.) elektronisch über eine Plattform zu kommunizieren. Die Plattform justitia.swiss soll dabei eine zentrale, sichere Lösung sein, über welche Verfahrensbeteiligte Eingaben machen, Akten einsehen und allgemein elektronisch mit den Justizbehörden kommunizieren können. Konkret schlägt die Vorlage vor, dass der Landrat den bereits vom Regierungsrat erklärten Beitritt zur Vereinbarung «justitia.swiss» genehmigt.

Position der SVP Baselland

Die SVP Baselland stimmt der Vernehmlassungsvorlage zu.

Wie die Vorlage korrekt darlegt, gibt bereits das Bundesrecht vor, dass die Kommunikation und der Aktenaustausch zwischen den professionellen Akteuren im Justizbereich inskünftig auf elektronischem Weg stattzufinden hat. Diesbezüglich hat der Kanton Basel-Landschaft also keinen Ermessensspielraum. Es verbleibt lediglich die Wahl, ob man die Plattform justitia.swiss verwenden möchte, oder ob die Eigenentwicklung einer alternativen Plattform erfolgen soll. Wird für die Benutzung der Plattform justitia.swiss optiert, so kann sich der Kanton Basel-Landschaft noch entscheiden, ob er Mitglied der Körperschaft werden, oder ob er die Plattform als bloßer Dienstleistungsbezüger verwenden möchte.

Ein eigener Plattformaufbau wäre mit hohem Zeitaufwand und mit kaum abschätzbaren Kosten verbunden. Für die Beschreitung eines derart risikobehafteten Sonderweges besteht weder eine Notwendigkeit, noch wäre ein möglicher Zusatznutzen durch ein solches Vorgehen zu erkennen.

Auch die Wahl einer alternativen Drittplattform fällt a priori ausser Betracht, zumal justitia.swiss nach aktuellem Stand die einzige BEKJ-konforme Lösung ist.

Die Nutzung der Plattform justitia.swiss als blosser Dienstleistungsbezüger ist mutmasslich mit identischen Kosten verbunden, wie wenn der Kanton der Körperschaft als Mitglied beitritt. Jedoch erhält der Kanton als Mitglied Mitspracherechte bei Finanzen, Betrieb und Weiterentwicklung, statt nur „Kunde“ der Plattform zu sein. Dies erscheint als wesentlich, zumal so die Erfahrungen und Anforderungen der basellandschaftlichen Behörden und Rechtsanwender aktiv eingebracht werden können.

Demgegenüber scheinen die von der Vorlage aufgezeigten möglichen Nachteile einer Mitgliedschaft (geringere Flexibilität bei einem späteren Anbieterwechsel; Austritt aus der Körperschaft nur mit längerer Frist) als vernachlässigbar, zumal – wie ausgeführt – zum jetzigen Zeitpunkt keine Alternativen zur Plattform justitia.swiss bestehen oder auch nur absehbar sind.

Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüssen
SVP Baselland

sig. Peter Riebli
Parteipräsident

sig. Markus Graf
Fraktionspräsident

Vernehmlassung im Pdf-Format

Artikel teilen
weiterlesen
Website SVP Schweiz
Kontakt
SVP BL, Geschäftsstelle, 4410 Liestal
Telefon
+41 61 421 86 21
Fax
+41 61 421 86 22
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden