Mitmachen
Vernehmlassung

VERNEHMLASSUNGSANTWORT TEILREVISION DES BILDUNGSGESETZES – ERMÖGLICHUNG VON TAGESSCHULEN

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Frau Sonderegger
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.

Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage

Aufgrund mehrerer überwiesener politischer Vorstösse und des Umstands, dass die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Kanton Basel-Landschaft im schweizweiten Vergleich hinsichtlich der von den Familien zu tragenden Betreuungskosten zu den teuersten gehört, hat der Regierungsrat im Jahr 2022 die Sicherheitsdirektion (SID) mit einem Projekt zur Weiterentwicklung der familien- und schulergänzenden Betreuung (FEB und SEB) sowie der Tagesschulen beauftragt. Das umfassende Projekt verfolgte das übergeordnete Ziel, die Rahmenbedingungen der familien- und schulergänzenden Betreuung und der Tagesschulen weiterzuentwickeln sowie die erfolgten politischen Vorstösse zu bearbeiten.

Im Fokus der Teilrevision stehen folgende Eckwerte zur Einführung von Tagesschulen:

  • konzeptionelle Verknüpfung von Unterricht und Betreuung,
  • Möglichkeit, die Teilnahme zu bestimmten Betreuungszeiten sowie an der Mittagsverpflegung verbindlich zu erklären (sogenannte obligatorisch zu besuchende Betreuungsangebote),
  • Freiwilligkeit des Besuchs einer Tagesschule sowie
  • Regelung der Finanzierung und der Elternbeteiligung an den Kosten einer Tagesschule.

Damit soll ausschliesslich eine Ermöglichung, aber keine Verpflichtung einhergehen. Die Schulträger (Gemeinden bzw. der Kanton) erhalten die Möglichkeit, bei einem entsprechenden Bedarf eine Tagesschule anzubieten, es besteht aber keine Verpflichtung dazu. Ebenso soll niemand gezwungen werden, eine Tagesschule zu besuchen.

Position der SVP Baselland

Für die SVP Baselland ist zentral, dass das traditionelle Familienmodell nicht benachteiligt wird. Der mit der Vorlage angestrebten Ermöglichung von Tagesschulen stehen wir grundsätzlich nicht entgegen, sofern dies nicht zu einer Benachteiligung jener Familien führt, die ihre Kinder selbst betreuen möchten. Wir begrüssen, dass die vorliegende Teilrevision lediglich eine Ermöglichung und keine Verpflichtung zur Einführung von Tagesschulen vorsieht. Allerdings muss nach aktueller Ausgestaltung der Vorlage befürchtet werden, dass im Endeffekt trotz anderweitiger Absichtsbekundung ein faktischer Zwang oder zumindest ein erhöhter Druck resultieren kann, eine Tagesschule mit obligatorischer Betreuung zu besuchen, was nicht akzeptabel ist. Nachfolgend möchten wir die Problematik kurz aufzeigen und eine Alternative vorschlagen, um diesen Umstand zu entschärfen.

In § 57b Abs. 2 (neu) Bildungsgesetz wird festgehalten, dass Tagesschulen Betreuungsangebote bezeichnen können, die obligatorisch zu besuchen sind. Gleichzeitig sieht Abs. 3 (neu) vor, dass eine Einwohnergemeinde oder der Kanton, die oder der eine Tagesschule anbietet, sicherstellen muss, dass der Schulbesuch ohne obligatorische Betreuung möglich ist. Auf S. 10 f. der Vorlage wird hierzu ausgeführt, dass diesfalls eine Beschulung an einem anderen Ort sicherzustellen sei, sofern am Wohnort keine Alternative bestehe. Für den Fall, dass damit ein unzumutbarer Schulweg verbunden sei, seien die Trägerin oder der Träger zur Sicherstellung eines zumutbaren Schulwegs verpflichtet, z.B. durch die Übernahme von Transportkosten.

Die obengenannte Regelung ist in Bezug auf die Gleichbehandlung der verschiedenen Familienmodelle problematisch: Sie könnte beispielsweise dazu führen, dass eine selbstbetreuende Familie das gemeinsame Mittagessen mit den Kindern nicht mehr wahrnehmen könnte, weil die Kinder einem obligatorischen Betreuungsangebot unterliegen. Zwar sieht die Vorlage zwingend eine Alternative zur obligatorischen Betreuung vor, schränkt diese aber nicht auf einen zumutbaren Schulweg ein, was auf eine Scheinlösung hinausläuft. Mit anderen Worten würden bei einem unzumutbaren Schulweg zwar die Transportkosten übernommen, was der Familie jedoch aufgrund des damit einhergehenden Zeitverlusts das gemeinsame Mittagessen nach wie vor verunmöglichen könnte. Des Weiteren scheint es nicht sachgerecht, Schulkinder mit Schulbussen über weite Strecken im Kanton hin- und herzufahren und diesen nicht zu ermöglichen, im Umkreis ihres Wohnorts in die Schule zu gehen. Solche Konstellation könnten zu einem indirekten, faktischen Zwang zum Besuch einer Tagesschule mit obligatorischen Betreuungsangeboten führen, was das traditionelle Familienmodell empfindlich und unnötig benachteiligte.

Die aufgezeigte Problematik liesse sich jedoch einfach entschärfen, indem man die fragliche Norm dahingehend anpasste, dass ein Schulbesuch ohne obligatorische Betreuung stets mit einem zumutbaren Schulweg sichergestellt werden muss. Sofern dies nicht möglich ist, soll die Tagesschule keine Betreuungsangebote bezeichnen dürfen, die obligatorisch zu besuchen sind. Konkret könnte die Norm somit folgendermassen ergänzt werden (Ergänzungsvorschlag unterstrichen):

  • 57b Abs. 2 Bildungsgesetz (neu)

3 Bietet eine Einwohnergemeinde oder der Kanton eine Tagesschule an, stellt sie oder er sicher, dass der Schulbesuch ohne obligatorische Betreuung möglich ist. Dabei muss ein zumutbarer Schulweg gewährleistet sein, andernfalls dürfen Betreuungsangebote nicht als obligatorisch bezeichnet werden.

Mit der vorgeschlagenen Ergänzung entfiele eine fundamentale Benachteiligung des traditionellen Familienmodells, ohne dass das Ansinnen der Vorlage geschmälert würde.

Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüssen
SVP Baselland

sig. Peter Riebli
Parteipräsident

sig. Markus Graf
Fraktionspräsident

Vernehmlassung im Pdf-Format

Artikel teilen
weiterlesen
Website SVP Schweiz
Kontakt
SVP BL, Geschäftsstelle, 4410 Liestal
Telefon
+41 61 421 86 21
Fax
+41 61 421 86 22
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden