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Medienmitteilung

Medienmitteilung der SVP Fraktion zur Vorlage zur Änderung des Ombudsmangesetzes

Medienmitteilung der SVP Fraktion zur Vorlage zur Änderung des Ombudsmangesetzes

Die SVP Fraktion nimmt mit grossem Erstaunen zur Kenntnis, dass eine klare Mehrheit des Landrates der verfassungswidrigen Änderung des Ombudsmangesetzes zustimmt und den Rückweisungsantrag der SVP ablehnt. 

Mit der Änderung des Gesetzes über den Ombudsman Basel-Landschaft soll unter anderem die Unvereinbarkeit der Funktion eines Ombudsman oder in der aktuellen Lage der beiden Ombudsfrauen mit anderen beruflichen Tätigkeiten ermöglicht werden. Ein Ziel das auch die SVP teilt und hier eine klare Regelung anstrebt. Aktuell besagt unsere Kantonsverfassung allerdings in §88 zum Amt des Ombudsman: «Sein Amt ist nicht vereinbar mit der Ausübung eines anderen Berufes oder Gewerbes oder einer leitenden Stellung in einer politischen Partei.». 

Die sich nun abzeichnende Verabschiedung der gesetzlichen Änderung widerspricht somit klar der Verfassung. Der Landrat hat den Antrag der SVP Fraktion, die Anpassung verfassungs- und gesetzeskonform durchzuführen, abgelehnt. Ein nachträgliches Anpassen der Verfassung ist nicht nur verwerflich, es widerspricht auch allen rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ein Affront gegenüber unserem Rechtsstaat und dem Baselbieter Volk! Und eine klare Verletzung der Verpflichtung jeder Landrätin oder Landrates, sich mit einem Eid für die Einhaltung und Respektierung von Verfassung und Gesetz zu halten. 

Auskunft: Peter Riebli, Fraktionspräsident SVP
Tel. 079 349 78 20


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