Staatsanwaltschaft: Kein Verfahren gegen SVP-Regierungsrat Thomas Weber
Heute gab die Baselbieter Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie gegen Regierungsrat Thomas Weber kein Strafverfahren wegen der Vorgänge rund um die Gesamtarbeitsverträge (GAV) eröffnet. Die SVP BL nimmt davon mit Genugtuung Kenntnis.
Die SVP Baselland hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass gegen SVP-Regierungsrat Thomas Weber kein Strafverfahren eröffnet wird. Ausgelöst worden waren die Untersuchungen durch zwei im Juni eingereichte Strafanzeigen, wovon eine vom Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) Basel-Landschaft stammte. Die zugrunde liegende Begründung der Staatsanwaltschaft sollte für alle nachvollziehbar sein. Der Versuch, Thomas Weber, dessen unbestrittene Fähigkeiten und Charaktereigenschaften im Hinblick auf die Regierungsratswahlen im kommenden März in Zweifel zu ziehen, ist damit gescheitert. Damit dürfte auch einer erneuten Nomination von Thomas Weber durch die SVP Parteiversammlung am kommenden 23. August nichts mehr im Wege stehen.
Die SVP erwartet, dass künftig von öffentlichen Vorverurteilungen Abstand genommen wird und dass auch den involvierten Mitarbeitenden damit klar geworden ist, dass Datenschutz und Amtsgeheimnisverletzung auch für Staatsangestellte gilt und nicht voreilig und unbegründet Strafanzeigen eingereicht werden sollten. Sie geht davon aus, dass entsprechende personelle Konsequenzen folgen.
Auskunft:
Oskar Kämpfer, Parteipräsident 079 644 41 97