Traditionelle Familien nicht schlechter stellen

Die Doppelsitzung vom 21. und 28. Mai brachte nicht die erwartete Entlastung der Traktandenliste. Insgesamt wurden an den beiden Tagen zwar 38 Geschäfte erledigt, da aber gleichzeitig 20 neue Vorstösse eingereicht wurden, konnte der Pendenzenberg gerade um 18 Geschäfte verkleinert werden.
Insbesondere drei Vorlagen gaben am letzten Donnerstag viel zu «parlare». So wurde über eine Stunde über den Gegenvorschlag zur Gratis-Kita-Initiative der SP diskutiert.
Der Kanton plant, unabhängig vom Einkommen 25 Prozent der Kita-Betreuungskosten zu übernehmen. Zusätzlich müssen die Gemeinden einkommensabhängige Subventionen bis zu einem Einkommen von CHF 156’000 leisten. Als Mindestpensum zum Erhalt der Subventionen müssen die Eltern zusammen ein Arbeitspensum von 120 Prozent erreichen. Damit will die Regierung auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Die SVP war als einzige Partei mit dem Gegenvorschlag nicht einverstanden. Einerseits finden wir es inakzeptabel, dass Familien, die ihre Kinder selber im traditionellen Familienmodell, aber auch von Grosseltern oder Nachbarn» betreuen lassen, nicht berücksichtigt werden. Im Gegenteil, diese müssen neben dem Verzicht auf ein Zusatzeinkommen mit ihren Steuern auch noch jene Familien mitfinanzieren, die ihre Kinder in die Kitas bringen. Für diesen Einwand gab es durchaus Verständnis. Trotzdem wurde der Rückweisungsantrag mit 58:18 Stimmen abgelehnt.
Da wir bezweifeln, dass ein Minimalpensum von 120 Prozent das Ziel, mehr Leute in den Arbeitsprozess zu bringen, erreichen kann, stellten wir den Antrag, dieses auf 140 Prozent zu erhöhen. Es geht auch darum, ein klares Signal zu setzen, dass wer staatliche Unterstützung erhält, auch seine Erwerbstätigkeit erhöhen muss. Auch dieser Antrag wurde mit 60:23 Stimmen klar abgelehnt. In 14 Tagen findet die 2. Lesung statt. Je nach Ausgang erhält die Stimmbevölkerung das letzte Wort.
Sicher wird sich die Stimmbevölkerung zur Verfassungsinitiative «Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeitsbedingungen als Richtschnur für die öffentliche Verwaltung» äussern können. Gemäss Initiativtext soll sich der Kanton bei seinen Anstellungsbedingungen an denjenigen der KMU orientieren. Der Kanton konkurrenziert die Privatwirtschaft mit durch Steuergelder finanzierten Löhnen. Die Einkommensschere zwischen den KMUs und der Verwaltung darf nicht noch weiter auseinandergehen. Der Antrag, die Initiative der Bevölkerung zur Annahme zu empfehlen, scheiterte mit 39 zu 38 Stimmen bei einer Enthaltung (eines Staatsangestellten).
Auch länger zu diskutieren gab die Frage, ob Kinder und Jugendliche ein U-Abo für CHF 365 pro Jahr erhalten sollten, wie das die Gesetzesinitiative «Für ein bezahlbares U-Abo für Kinder und Jugendliche im Kanton Basel-Landschaft» verlangt. Heute bezahlen diese jährlich CHF 542. Damit gehört das U-Abo bereits heute zu den günstigsten derartigen Angeboten in der Schweiz und ist längst hochsubventioniert.
Mit 45 zu 34 Stimmen lehnt das Parlament die Gesetzesinitiative ab und empfiehlt der Stimmbevölkerung, die Initiative ebenfalls abzulehnen. Mit seinem ablehnenden Entscheid folgte das Parlament der Meinung von Regierung und vorberatender Bau- und Planungskommission. Ob das auch die Baselbieterinnen und Baselbieter gleich sehen, wird auch bei dieser Frage die Volksabstimmung zeigen.
Peter Riebli
Landrat SVP, Buckten

