Ortspartei SVP Binningen
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Im Roggenacker 23
4102 Binningen
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Herzlich Willkommen bei der SVP Binningen
Die SVP Binningen setzt sich für die persönlichen Freiheiten der Bürger ein. Zuviele staatliche Vorschriften hemmen mehr, als dass sie nützen. Wenn Sie SVP-Mitglied werden wollen oder uns als Sympathisant unterstützen möchten, so füllen Sie bitte das angezeigte Formular aus. Sie treffen eine gute Wahl!
Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter sekretariat@svp-binningen.ch!
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Vizepräsident & Sekretär
Jürg BlaserKassierer sowie Wahlen und Abstimmungen
Markus TrautweinMarketing & Werbung
Christian SchmidEinwohnerrat -
Warum Spenden?
Die politischen Parteien übernehmen viele Aufgaben und Anliegen der Bevölkerung und sind immer bestrebt, diese Anliegen auch zu Ihren Gunsten umzusetzen. Das ist nicht nur mit freiwilligen Leistungen der Parteimitglieder zu machen, denn diese machen nur ca. 10% der Bevölkerung aus. Wir können die bürgerlichen Anliegen besser vertreten, wenn Sie uns auch finanziell unterstützen. Jeder Beitrag hilft, die nächsten Wahlen und Abstimmungskämpfe zu finanzieren.
Kontoverbindung
Konto:
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(Vermerk: Spende an SVP Binningen)Zu Gunsten von:
SVP BinningenGut zu wissen
Ihre Spenden wird von uns absolut vertraulich behandelt. Namen und Adressen von Spenderinnen und Spendern werden somit nicht bekannt gegeben. Ausserdem können Sie Parteispenden von Ihren Steuern abziehen. Es reicht dazu eine Kopie Ihrer Einzahlungsbestätigung mit Ihrer Steuererklärung an die zuständige Steuerbehörde einzureichen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne auch eine separate Spendenbescheinigung zu.
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Stand: 3. Juni 2025
Die Statuten beinhalten zugunsten der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit nur männliche Funktionsbezeichnungen (generisches Maskulinum). Sie gelten dem Sinn nach gleichberechtigt für alle Frauen und Männer in der SVP Binningen.
NAME UND ZWECK
Art. 1 Name
(1) Unter dem Namen «Schweizerische Volkspartei Binningen», im folgenden «SVP Binningen» genannt, besteht seit der Gründung am 6. Oktober 1983 eine selbständige politische Partei in der juristischen Form eines Vereins nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Binningen. Sie ist konfessionell neutral.
(2) Die SVP Binningen ist eine Ortspartei der SVP Baselland (SVP BL).
Art. 2 Zweck
(1) Die SVP Binningen bekennt sich zu einer freiheitlichen, direkt-demokratischen, föderalistischen Staatsordnung und zu den Grundsätzen unseres Rechtsstaates. Sie befasst sich mit den Gegenwarts- und Zukunftsproblemen der Gemeinde Binningen, primär durch ihre Einwohnerratsfraktion, pflegt den Kontakt mit der Parteibasis und strebt die politische Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse an. Die SVP Binningen fördert die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben namentlich bei eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen/Wahlen und veröffentlicht dazu frühzeitig ihre Empfehlungen.
(2) Grundlagen für die Politik der SVP Binningen bilden die Programme der SVP CH und SVP BL. Ziele und Aktionen werden durch den Vorstand festgelegt, wobei dies in Anlehnung an jene der SVP BL erfolgt.
(3) Die SVP Binningen bekennt sich zu den Statuten der SVP BL.
MITGLIEDSCHAFT
Art. 3 Beitritt
(1) Männer und Frauen, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben, können sich schriftlich um die Aufnahme in die SVP Binningen bewerben. Sie können ihren Wohnsitz auch ausserhalb von Binningen haben, dann aber kein Mandat ausüben. Voraussetzung zum Beitritt ist, dass sie diese Statuten anerkennen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, und zwar endgültig.
(2) Jung-Mitglieder der SVP Binningen (bis zurückgelegtem Alter 25) können gleichzeitig auch noch Mitglied von «Junge SVP Baselland» (JSVP BL) sein und weibliche Mitglieder zudem Mitglied von «SVP Frauen Baselland» (SVP Frauen BL). JSVP BL und SVP Frauen BL sind wie die Ortsparteien politisch selbständig und haben eigene Statuten.
(3) Mitglieder der SVP Binningen dürfen gleichzeitig nicht Mitglied einer anderen Partei sein.
Art. 4 Austritt oder Ausschluss
(1) Der Austritt ist jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Vorstand möglich. Erfolgt der Austritt nach der ordentlichen GV, ist der Mitgliederbeitrag für das aktuelle Jahr trotz dem Austritt geschuldet. Mandatsträgerbeiträge sind bis zum Zeitpunkt des Austritts geschuldet. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Mitgliederbeiträgen und auf das Vereinsvermögen.
(2) Der Vorstand kann auf Antrag des Kassiers Mitglieder, die den Mitglieder– und / oder Mandatsträgerbeitrag nicht bezahlt haben ausschliessen, und zwar endgültig.
(3) Auf Antrag des Vorstandes kann die GV mit Mehrheit der anwesenden Stimmen der Mitglieder jemanden aus wichtigen Gründen aus der Partei ausschliessen, und zwar endgültig. Als wichtige Gründe gelten insbesondere klare Zuwiderhandlungen gegen Statuten und Zielsetzungen der Partei oder ein Verhalten, das der SVP schweren, nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügt. Der Ausschlussentscheid bedarf keiner Begründung. Vor dem Entscheid durch die GV muss dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Es soll der GV seinen Standpunkt zum oder seine Einwände gegen den traktandierten Ausschluss darlegen können. Damit ist der Anspruch auf das rechtliche Gehör gewahrt.
Art. 5 Mitglieder-, Mandatsträgerbeiträge und Haftung
(1) Die GV setzt die Höhe der Mitglieder- und Mandatsträgerbeiträge) (Prozent vom Bruttolohn) auf Vorschlag des Vorstandes fest. Auf Antrag eines Mitglieds kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen Reduktionen von den beschlossenen Höhen der Mitglieder- und / oder Mandatsträgerbeiträge gewähren. Der Entscheid des Vorstandes ist abschliessend.
(2) Mandatsträger sind zur Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen in der beschlossenen Höhe verpflichtet.
(3) Die Mitglieder haften nur für ihre Beiträge. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Neumitglieder im ersten Kalenderhalbjahr bezahlen den vollen Mitgliederbeitrag des entsprechend Jahres. Jene vom zweiten Halbjahr sind vom Mitgliederbeitrag vom Aufnahmejahr befreit.
ORGANISATION
Art. 6 Organe
Die Organe der SVP Binningen sind
– die Generalversammlung (GV)
– der Vorstand
– die Einwohnerratsfraktion (im folgenden «Fraktion» genannt)
– die Revisoren
Sind die Organe nicht gehörig besetzt, ist das Büro der Parteileitung der SVP BL bis zur Wiederherstellung des gesetzes- und statutenkonformen Zustands zur Führung der Geschäfte ermächtigt.
Art. 7 Generalversammlung (GV)
(1) Die GV setzt sich aus allen Parteimitgliedern zusammen.
(2) Die GV ist zuständig für
– die Wahl des Parteipräsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Revisoren;
– die Genehmigung des Protokolls und der Jahresberichte von Partei- und Fraktionspräsident;
– die Genehmigung der Jahresrechnung, des Revisorenberichts und des Budgets;
– die Entlastung des Vorstands;
– die Festsetzung der Mitgliederbeiträge (Jahresbeiträge) und der Mandatsträgerbeiträge (Prozent vom Bruttolohn);
– den Ausschluss eines Mitgliedes auf Antrag des Vorstandes gemäss Art. 4(3);
– die Änderung der Statuten;
– die Auflösung der SVP Binningen;
– alle weiteren Geschäfte, die ihr durch den Vorstand unterbreitet werden.
(3) Drei Wochen vor jeder GV versendet der Vorstand an die Mitglieder die Einladung mit Traktandenliste sowie die Jahresberichte von Parteipräsident, Fraktionspräsident und Kassier. Über Anträge, die bis zehn Tage vor der GV beim Präsidium schriftlich eingegangen sind, kann an dieser GV beraten und auf deren Beschluss hin auch abgestimmt werden. Zu spät eingereichte Anträge können erst an der darauffolgenden Parteiversammlung behandelt werden.
(4) Auf Beschluss der GV kann eine laufende Versammlung jederzeit vertagt werden. Bei Fortsetzung bleibt die Versammlung an die Traktandenliste der abgebrochenen GV gebunden. Insbesondere dürfen in der Zwischenzeit eingereichte umformulierte oder neue Anträge nicht behandelt werden. GV und GV-Fortsetzung/en werden in einem Protokoll zusammengefasst.
(5) Das Vereins- und Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Art. 8 Vorstand
(1) Der Vorstand ist zuständig für alle Belange, die nicht statutarisch anderen Organen zugewiesen sind. Insbesondere legt er die strategische Stossrichtung der SVP Binningen fest und führt den laufenden Parteibetrieb. Er entscheidet über die Aufnahme von Beitrittswilligen und fördert die Mitglieder. Der Vorstand ist ferner verantwortlich für feste Strukturen für Plakat-, Stand- und Unterschriften-Aktionen. Und er nominiert die Kandidaten für Kommissionen ausserhalb des Einwohnerrates sowie, in enger Zusammenarbeit mit den Parteileitungen SVP Bottmingen (gleicher Wahlkreis) und SVP BL, für die Landratswahlen.
(2) Der Vorstand besteht aus dem Parteipräsidenten, der gleichzeitig Vorsitzender des Vorstandes ist, dem Parteivizepräsidenten, dem Sekretär, dem Kassier und den Beisitzern. Er legt die Anzahl Beisitzer selber fest und konstituiert sich ansonsten selbst. Jedes Vorstandsmitglied ist individuell für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.
(3) Dem Vorstand gehören ex officio, aber ohne Stimm- und Wahlrecht, an: Der Einwohnerrats- und der Fraktionspräsident sowie die Parteivertreter im Land- und Gemeinderat. Der Vorstand kann für spezielle Fragen andere Parteimitglieder beiziehen.
(4) Der Parteipräsident oder bei Verhinderung der Parteivizepräsident leitet die Parteiversammlungen und Vorstandssitzungen. Er zeichnet zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied.
(5) Der Sekretär erstellt die Protokolle der Parteiversammlungen und Vorstandssitzungen. Die unter- zeichneten Protokolle sind an nächster Versammlung bzw. Sitzung des gleichen Gremiums genehmigen zu lassen. Er führt das Archiv dieser Protokolle und der Neumitglieder-Akten.
(6) Der Kassier besorgt das Rechnungswesen der Partei sowie den Einzug der Mitglieder- und Mandatsträgerbeiträge. Er orientiert den Vorstand periodisch über die flüssigen Mittel, Spenden sowie Ausstände und sorgt für fristgerechte Zahlung der Rechnungen. Per Ende Kalenderjahr schliesst er die Parteirechnung ab und lässt sie bis spätestens 1 Woche vor der GV revidieren. Zudem führt er die Mitgliederverzeichnisse.
Art. 9 Fraktion
(1) Der Fraktion gehören alle Vertreter der SVP Binningen im Einwohnerrat an. Sie wählt den Fraktionspräsidenten sowie den Fraktionsvizepräsidenten und konstituiert sich ansonsten selbst.
(2) Die Fraktion ist zuständig für die Auswahl und Nennung der Mandatsträger für die Kommissionen innerhalb des Einwohnerrates. Der Fraktionspräsident als Vertreter der SVP Binningen im Einwohnerratsbüro bringt dort alle Nennungen der Mandatsträger für die Kommissionen innerhalb (gemäss Beschluss der Fraktion) und ausserhalb (gemäss Beschluss des Vorstands) des Einwohnerrates ausnahmslos ein.
(3) Die Fraktion bearbeitet die politischen Geschäfte des Einwohnerrats und trägt so aktiv zur Meinungsbildung in Binningen bei. Der Vorstand unterstützt die Fraktion, indem er ihr Anträge zur Einbringung im Einwohnerrat zukommen lässt.
Art. 10 Revisoren
(1) Die GV wählt zwei Revisoren und einen Ersatzrevisor (natürliche Personen). Diese unterziehen die Jahresrechnung einer sorgfältigen Prüfung und erstatten der GV schriftlich Bericht.
(2) Die Revisoren und der Ersatzrevisor sind individuell für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.
DIVERSES
Art. 11 Empfehlungen für öffentliche Abstimmungen und Wahlen
(1) An den Parteitagen der SVP BL wird jeweils die SVP-Basis BL (Einladung geht auch an alle Binninger Mitglieder) umfassend über eidgenössische und kantonale Abstimmungen/Wahlen orientiert. Direkt anschliessend stimmt die Basis ab und beschliesst Empfehlungen, welche die SVP Binningen in der Regel übernimmt.
(2) Bei kommunalen Abstimmungen/Wahlen (Gemeinde Binningen) entscheidet der Vorstand der SVP Binningen über die Empfehlungen.
Art. 12 Abstimmungen zu Partei-internen Anträgen und Wahlen
(1) Anträge: Solche Abstimmungen werden in der Regel offen durchgeführt, über Ausnahmen entscheidet das für die Abstimmung zuständige Organ. Massgebend für die Ermittlung der Mehrheit sind die Stimmen der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit fällt der Präsident den Stichentscheid.
(2) Wahlen: Dazu gibt der Vorstand Empfehlungen ab. Einzelwahlen werden in der Regel geheim durchgeführt, über Ausnahmen entscheidet das für die Wahl zuständige Organ. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält (absolutes Mehr). Wird dieses Mehr von keinem Kandidaten erreicht, ist gewählt, wer in einem zweiten Wahlgang am meisten Stimmen erreicht (relatives Mehr). Bei Stimmengleichheit fällt der Präsident den Stichentscheid.
(3) Für Statutenänderungen und für die Auflösung der SVP Binningen sind 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Art. 13 Auflösung der SVP Binningen und ZGB (schweizerisches Zivilgesetzbuch)
(1) Bei Auflösung sind ein allfällig vorhandenes Vermögen und das Archiv während mindestens zehn Jahren zugunsten einer Neugründung bei der SVP BL zu hinterlegen. Erfolgt während dieser Zeit keine Neugründung, geht das Vermögen samt Archiv auf die SVP BL über.
(2) Im Übrigen gelten die Gesetzesbestimmungen des ZGB.
Die vorstehenden Statuten wurden durch die GV am 25. April 2025 genehmigt.
Nach stiller Genehmigung der Parteileitung der SVP BL treten diese Statuten gemäss Beschluss des Vorstands per 3.6. 2025 in Kraft und ersetzen alle vorgängigen Statuten.
Stephan Siegel Parteipräsident SVP Binningen
Jürg Blaser | Sekretär SVP Binningen
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Landrat
Einwohnerrat und weitere Funktionen
Einwohnerrat (ER)
Kommissionen innerhalb ER
Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission:
Bau- und Planungskommission:
Kommissionen ausserhalb ER (Fachbehörden):
Sekundarschulrat Binningen/Bottm.
Charlotte MartiEinwohnerrätinDelegierte SVP Schweiz:
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Die SVP Binningen setzt sich für die persönlichen Freiheiten der Bürger ein. Zuviele staatliche Vorschriften hemmen mehr, als dass sie nützen. Wenn Sie SVP-Mitglied werden wollen oder uns als Sympathisant unterstützen möchten, so füllen Sie bitte das angezeigte Formular aus. Sie treffen eine gute Wahl!
Über eine Mitgliedschaft von Ihnen würden wir uns sehr freuen – füllen Sie dafür einfach das Formular unter “Mitglied werden” aus oder kontaktieren Sie uns per Mail unter sekretariat@svp-binningen.ch.
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Kontaktieren Sie uns
SVP Binningen
Sekretär
Jürg Blaser
Im Roggenacker 23
4102 BinningenTelefon: +41 61 421 00 45
E-Mail: sekretariat@svp-binningen.ch








