EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESGESETZ ÜBER GELDSPIELE (EG-BGS)
VERNEHMLASSUNGSANTWORT
EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESGESETZ ÜBER GELDSPIELE (EG-BGS)
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Schweizer
Sehr geehrter Herr Kubalek
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.
Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage
Das auf den 1. Januar 2019 in Kraft getretene Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) bewirkt eine Neuregelung des Geldspiels auf Bundesebene und erfordert eine entsprechende Anpassung der kantonalen Gesetzgebung, was durch das vorliegende Einführungsgesetz erfolgt. Die Kernpunkte der Vorlage sind die grundsätzliche Zulassung sämtlicher im Bundesgesetz vorgesehenen Gross- und Kleinspiele ohne
(Teil-)Verbote sowie die Besteuerung von Geschicklichkeitsspielen und Spielbanken. Zur Eindämmung der Gefahren, die vom Geldspiel ausgehen, sind die erlaubten Spiele stark reguliert.
Position der SVP Baselland
Im Grundsatz
Die SVP Baselland stimmt dem vorgeschlagenen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS), mit welchem die nötige Anpassung an die neue Bundesgesetzgebung vorgenommen wird, zu. Die im Einführungsgesetz vorgesehene Ausübung des den Kantonen zustehenden Regelungsspielraums, welche in grundsätzlicher Übereinstimmung mit dem bisherigen kantonalen Recht erfolgt ist, wird begrüsst.
Zulässigkeit von Grossspielen
Die Aufhebung des bisher im Kanton Basel-Landschaft geltenden Verbots von Geschicklichkeitsspielautomaten, welche einen Gewinn abgeben, erscheint aufgrund der im Jahr 2000 vom Volk beschlossenen Zulassung von Spielbanken und der heutigen Mobilität der Bevölkerung nur folgerichtig. Mit der Aufhebung dieses Verbots drängt es sich auch auf, die bisherige Bewilligungspflicht für reine Unterhaltungsautomaten (ohne Gewinnausgabe) aufzuheben, weil an diesen Automaten gar kein Geldspiel betrieben wird.
Zulässigkeit, Bewilligung und Aufsicht von und über Kleinspiele / Kleine Pokertourniere
Davon, dass betreffend Kleinspiele im Einführungsgesetz keine Verbote für einzelne Kategorien von Spielen vorgesehen sind, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Dies gilt auch für die neu zugelassenen kleinen Pokerspiele, zumal diesbezüglich in Artikel 33 und 36 BGS eine umfassende und restriktive Regelung festgeschrieben ist.
Kleinspiele an Unterhaltungsanlässen
Der (vorläufigen) Beibehaltung der kantonalen Bewilligungspflicht für Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen und der Einschränkung, dass Bewilligungen für Kleinlotterien nur an Vereine und Gesellschaften, die sich keiner wirtschaftlichen Aufgabe widmen und ihren Sitz im Kanton Basel-Landschaft haben oder in diesem entsprechende Unterhaltungsanlässe durchführen, stimmt die SVP Baselland zu. Begrüsst wird ausdrücklich die dem Regierungsrat eingeräumte Kompetenz, Ausnahmen von der Bewilligungspflicht für Kleinlotterien, bei denen die Summe aller Einsätze besonders tief ist, vorzusehen.
Erhebung von Abgaben
Die vorgesehenen Abgaben auf die neu zugelassenen Geschicklichkeitsspielautomaten entsprechen den bisherigen Abgaben auf reinen Unterhaltungsautomaten, welche neu weder bewilligungs- noch abgabenpflichtig sein werden. Da die Höhe der Abgabe von der bisherigen Regelung übernommen wird, liegt auch keine Neuerhebung von Abgaben oder Erhöhung bisheriger Abgaben vor. Für Spielbanken mit einer Konzession B reduziert der Bund die von ihm erhobene Abgabe um die vom Standortkanton erhobene Abgabe. Die Reduktion entspricht dem Betrag der kantonalen Abgabe, darf aber nicht mehr als 40 Prozent vom Gesamttotal der dem Bund zustehenden Spielbankenabgabe ausmachen (vgl. Artikel 122 BGS). Die in § 6 EG BGS vorgesehene kantonale Spielbankenabgabe könnte dem Kanton dereinst Mehreinnahmen bescheren und wäre gleichzeitig für einen allfälligen künftigen Betreiber einer Spielbank im Kanton kostenneutral, was zu begrüssen ist.
Suchtprävention
Mit dem im Kanton existierenden Angebot an Präventionsmassnahmen, Beratungs- und Behandlungsangeboten wird der Vorschrift von Artikel 85 BGS Genüge getan. Auch die SVP Baselland kann hier keinen zusätzlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erkennen.
Finanzielle Auswirkungen
Es fehlt ein Hinweis darauf, dass die finanziellen Auswirkungen aus dem Wegfallen der Bewilligungspflicht für Unterhaltungsspielautomaten durch die neu zugelassenen, aber bewilligungspflichtigen Geschicklichkeitsspielautomaten, welche einen Gewinn abgeben, kompensiert werden dürften. Im Übrigen erscheinen die aufgezeigten finanziellen Auswirkungen moderat und verkraftbar.
Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland
Dominik Straumann, Parteipräsident
Johannes Sutter, Vizepräsident
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