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Vernehmlassung

ENERGIEFÖRDERPROGRAMM «BASELBIETER ENERGIEPAKET» AUSGABENBEWILLIGUNG UND ANPASSUNG KANTONALES ENERGIEGESETZ

VERNEHMLASSUNGSANTWORT

ENERGIEFÖRDERPROGRAMM «BASELBIETER ENERGIEPAKET» AUSGABENBEWILLIGUNG UND ANPASSUNG KANTONALES ENERGIEGESETZ

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Pegoraro
Sehr geehrter Herr Jehle
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.

Zusammenfassung  der Vernehmlassungsvorlage

Der Landrat hat auf der Basis der Vorlage 2009/200 vom 12. November 2009 einen Verpflichtungskredit von CHF 50 Mio. für ein neues energiepolitisches Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien mit Schwerpunkt Gebäudesanierung bewilligt, welcher Ende 2019 endet. Nach der Konzipierung des kantonalen Förderprogramms wurde auf Bundesebene zusätzlich das nationale Gebäudesanierungsprogramm aufgebaut. Beide wurden auf den 1. Januar 2010 gestartet. Das nationale Gebäudesanierungsprogramm wird aus Mitteln der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanziert und ergänzt die kantonalen Finanzmittel mit Globalbeiträgen des Bundes.

Am 1. März 2014 trat mit § 106a eine neue Verfassungsbestimmung zur kantonalen Wohnbau- und Eigentumsförderung in Kraft, welche nebst Anreizen zur Förderung des Wohneigentums, des gemeinnützigen Wohnungsbaus und des Wohnens im Alter auch Massnahmen zur Förderung der Energieeffizienz verlangt.

Am 27. November 2016 wurde die Einführung einer Energieabgabe auf nichterneuerbare Energien durch das Stimmvolk abgelehnt. Diese Abgabe hätte die Finanzierung des Baselbieter Energiepakets mittels mehrjähriger Ausgabenbewilligung aus dem allgemeinen Staatshaushalt abgelehnt. Mit Beschluss Nr. 2018-282 vom 27. Februar 2018 beauftragte der Regierungsrat die Bau- und Umweltschutzdirektion, eine Landratsvorlage zur Weiterführung des Baselbieter Energiepakets nach 2019 unter Berücksichtigung von § 106a der Kantonsverfassung vorzubereiten.

Zur Weiterführung des Baselbieter Energiepaktes wird aufgrund der Befristung der Globalbeiträge des Bundes bis Ende 2025 eine einmalige Ausgabenbewilligung von CHF 18 Mio. vorgeschlagen, damit im Zeitraum 2020 bis 2025 jährlich CHF 3 Mio. eingesetzt werden können. Für CHF 6 Mio. wird eine Spezialfinanzierung errichtet, welche aus dem Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus geäufnet wird. Die Spezialfinanzierung verfällt mit der Erschöpfung des Zweckvermögens. Gleichzeitig wird eine Änderung von § 35 Abs. 1, 2 und 4 des Energiegesetzes vom 16. Juni 2016 (EnG; SGS 490) vorgeschlagen, damit zukünftig nur noch Projekte unterstützt werden, die im heutigen Angebot Baselbieter Energiepaket enthalten sind und auch einen Globalbeitrag des Bundes erhalten können. Dadurch wird das Verhältnis des Bundesbeitrags zu eigenen kantonalen Finanzmitteln maximiert.

Position der SVP Baselland

Im Grundsatz

Die SVP Baselland begrüsst weiterhin, im Rahmen des energiepolitischen Förderprogramms auf Gebäudehüllensanierungen und effiziente, ressourcenschonende Energiegewinnung zu setzen. Da der bestehende Verpflichtungskredit 2009/200 Ende 2019 ausläuft und voraussichtlich aufgebraucht sein wird, braucht es eine Anschlusslösung in Form einer neuen einmaligen Ausgabe, die zeitlich auf die vom Bund bis Ende 2025 befristeten Globalbeiträge abzustimmen ist. Mit der durch die Änderung des Energiegesetzes angestrebten Fokussierung auf die Förderung von Projekten, die auch einen Globalbeitrag erhalten, können die dafür bestimmten und bereitstehenden Bundesgelder für Projekte in unserem Kanton auch maximal in Anspruch genommen werden, ohne dass der Kanton mehr finanzielle Mittel als bisher zur Verfügung stellen muss.

Weiterführung Baselbieter Energiepaket

Mit den im Rahmen des Baselbieter Energiepakets in den vergangenen acht Jahren ausgerichteten Förderbeiträgen wurden Investitionen in Bezug auf Sanierung der Gebäudehülle, energieeffiziente Neubauten, und erneuerbare Wärmeenergie zumindest mitausgelöst, welche zu einer regionalwirtschaftlich nicht unbedeutenden Wertschöpfung beigetragen haben. Zwar erscheint es fraglich und kann nicht im Einzelnen nachgewiesen werden, ob die durchgeführten Sanierungen auch ohne die Zusicherung von Förderbeiträgen realisiert worden wären oder die Förderbeiträge für die Durchführung der Sanierungsmassnahmen kausal waren. Die gesprochenen Fördermittel haben jedenfalls zur Erreichung der Ziele gemäss dem kantonalen Energiegesetz und insbesondere gemäss der Vorlage 2009/200 beigetragen. Aus diesem Grund befürwortet die SVP Baselland auch die Weiterführung von freiwilligen Massnahmen mit finanziellen Anreizen zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien.

Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung

In der Vorlage betreffend Totalrevision des Gesetzes über die Förderung des Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus (Wohneigentums- und Wohnungsbauförderungsgesetz, WBFG) wurden die in § 106a Abs. 2 und 4 der Kantonsverfassung proklamierten Massnahmen im Umwelt- und Energiebereich explizit ausgeklammert. Sie werden nun in der vorliegenden Vorlage dem Landrat unterbreitet. Die SVP Baselland begrüsst, dass mit der vorgeschlagenen Änderung von § 35 Abs. 2 Buchstaben e und f des Energiegesetzes die Gleichbehandlung des privat genutzten Wohnraums und des gemeinnützigen Wohnraums hinsichtlich Energieförderbeiträge hergestellt wird und dass dieser Zielgruppe ein um 20% erhöhter Beitragssatz gegenüber den anderen Zielgruppen gewährt wird. Dies entspricht auch der in den Erläuterungen zur Abstimmung über den neuen § 106a der Kantonsverfassung in Aussicht gestellten Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung.

Finanzierung

Die mit der neuen einmaligen Ausgabenbewilligung vorgesehenen CHF 3 Mio. pro Jahr werden es unter Berücksichtigung des neuen Sockelbeitrags des Bundes von jährlich CHF 2,8 Mio. und den Ergänzungsbeiträgen des Bundes ermöglichen, dass bis zum Ablauf der Befristung der Globalbeiträge des Bundes in etwa gleich viele Mittel für Energieförderbeiträge zur Verfügung stehen wie unter dem bisherigen Baselbieter Energiepaket. Daher beurteilt die SVP Baselland die vorgeschlagene Ausgabensumme von insgesamt CHF 18 Mio. als ausreichend und finanziell tragbar. Auch von der Errichtung einer Spezialfinanzierung «Baselbieter Energiepaket» mit CHF 6 Mio. aus dem heutigen Wohnbauförderungsfonds gemäss der vorgeschlagenen Änderung von § 35 Abs. 1 des Energiegesetzes wird zustimmend Kenntnis genommen.

Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland

Dominik Straumann, Parteipräsident

Johannes Sutter, Vizepräsident

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