TEILREVISION DES EINFÜHRUNGSGESETZES ZUM BUNDESGESETZ ÜBER DIE KRANKENVERSICHERUNG ZUR ERHÖHUNG DES MINDESTANSPRUCHS FÜR KINDER AUF PRÄMIENVERBILLIGUNG
VERNEHMLASSUNGSANTWORT
TEILREVISION DES EINFÜHRUNGSGESETZES ZUM BUNDESGESETZ ÜBER DIE KRANKENVERSICHERUNG ZUR ERHÖHUNG DES MINDESTANSPRUCHS FÜR KINDER AUF PRÄMIENVERBILLIGUNG
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Lauber
Sehr geehrter Herr Niggli
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.
Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage
Die Vernehmlassungsvorlage beinhaltet eine Änderung von § 8 Abs. 3 des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG, SGS 362). Der Mindestanspruch für Kinder auf Prämienverbilligung werde damit von mindestens 50 % auf mindestens 80 % der kantonalen Richtprämie erhöht. Damit werde zwingendes Bundesrecht umgesetzt, zumal am 1. Januar 2019 eine entsprechende Änderung von Art. 65 Abs. 1bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) in Kraft getreten sei. Die Kantone müssten diese neue Bundesvorschrift innert zwei Jahren nach Inkrafttreten umsetzen, also spätestens am 1. Januar 2021. Der höhere Mindestanspruch für Kinder solle jedoch im Kanton Basel-Landschaft bereits ab 1. Januar 2020 gelten – 1 Jahr früher als vom Bund verlangt. Die Änderung ist Bestandteil des sozialpolitischen Massnahmenpakets zur Steuervorlage 17 (SV17) im Umfang von CHF 19.7 Mio. Die Finanzkommission (FIK) habe diesem Paket im Rahmen der Beratung der Landratsvorlage Nr. 2018/920 «Änderung des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974; Steuervorlage 17 (SV17)» vom 6. November 2018 bereits einstimmig zugestimmt. Die vorliegende Änderung alleine führe zu Mehrkosten von CHF 1.4 Mio. pro Jahr.
Position der SVP Baselland
Mit der Vorlage wird Bundesrecht kantonal umgesetzt, wie es das eidgenössische Gesetzt vorsieht, weshalb die SVP Baselland auf weitergehende Ausführungen verzichtet und der Vorlage im Grundsatz die Zustimmung erteilt.
Mit der Vorziehung der Umsetzung um ein Jahr gegenüber den Vorgaben des Bundesrechts sind wir einverstanden, solange diese sozialpolitische Massnahme innerhalb des Gesamtpakets zur kantonalen Steuervorlage 17 (SV17) umgesetzt wird und nicht losgelöst davon.
Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland
Dominik Straumann, Parteipräsident
Johannes Sutter, Vizepräsident
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