TEILREVISION DES SOZIALHILFEGESETZES BETREFFEND ÜBERGANGSLÖSUNG EP27 IM ASYLBEREICH
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Dr. Lauber
Sehr geehrte Frau Gürtler
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.
Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage
Mit dem Entlastungspaket 2027 (EP27) verkürzt der Bund die Dauer seiner finanziellen Beteiligung an den Sozialhilfekosten im Asylbereich. Die Globalpauschalen 1a, 1b und 2 werden künftig für die betroffenen Personenkategorien grundsätzlich nur noch während fünf Jahren ausgerichtet. Davon betroffen sind insbesondere Personen mit Schutzstatus S sowie vorläufig aufgenommene Personen. Für Personen, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, entfällt damit teilweise die bisherige Bundesfinanzierung. Die Kürzung der Bundesabgeltungen tritt per 1. Januar 2027 in Kraft.
Da die Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft grundsätzlich für die Unterbringung und Betreuung von Personen im Asylbereich zuständig sind, führt der Wegfall der Bundesabgeltungen zu einer erheblichen Lastenverschiebung auf die Gemeinden. Nach den Berechnungen der Vorlage ist aufgrund des EP27 mit Mindereinnahmen der Baselbieter Gemeinden von rund CHF 13,9 Mio. im Jahr 2027 und rund CHF 24,1 Mio. im Jahr 2028 zu rechnen. Besonders betroffen sind Gemeinden mit einem hohen Bestand an Personen, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. Gleichzeitig weist die Vorlage darauf hin, dass auch ohne das EP27 ein Rückgang der Bundesabgeltungen eingetreten wäre. Die Differenz gegenüber den Jahren 2025 und 2026 ist deshalb grösser als die unmittelbar durch das EP27 verursachte Mindereinnahme.
Mit der vorgeschlagenen Teilrevision des Sozialhilfegesetzes soll deshalb eine befristete Übergangslösung für die Jahre 2027 und 2028 geschaffen werden. Der Kanton erhält die gesetzliche Kompetenz, den Gemeinden eigene finanzielle Beiträge an die Aufwendungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich auszurichten. Die konkrete Ausgestaltung soll durch den Regierungsrat auf Verordnungsstufe erfolgen. Dabei sollen insbesondere die Belastung der Gemeinden und deren Aufgabenerfüllung berücksichtigt werden. Die Beiträge sollen grundsätzlich auf Personen mit Sozialhilfebezug ausgerichtet und unter Berücksichtigung weiterer Einnahmen der betroffenen Personen berechnet werden. Als wesentlicher Belastungsindikator dient die Quote der Personen mit Status S, VA und VA/FL mit einer Aufenthaltsdauer von fünf bis sieben Jahren, für welche keine Bundesabgeltung mehr erfolgt.
Die ergänzende Kantonsabgeltung orientiert sich an der Hälfte der Globalpauschale 2. Nach den Berechnungen der Vorlage können damit rund 75 Prozent der durch das EP27 verursachten Mindereinnahmen der Gemeinden kompensiert werden. Hinzu kommt eine Entlastung über die individuelle Prämienverbilligung, welche für die Gemeinden 2027 rund CHF 3,9 Mio. und 2028 rund CHF 7 Mio. betragen soll. Insgesamt soll damit die zusätzliche finanzielle Belastung der Gemeinden aufgrund des EP27 im Durchschnitt weitgehend abgefedert werden. Eine vollständige Kompensation sämtlicher Mindereinnahmen gegenüber den Jahren 2025 und 2026 ist hingegen ausdrücklich nicht vorgesehen.
Für die Kantonsbeteiligung wird eine einmalige Rahmenausgabe von insgesamt CHF 28,5 Mio. für die Jahre 2027 und 2028 beantragt. Davon entfallen CHF 10,4 Mio. auf das Jahr 2027 und CHF 17,8 Mio. auf das Jahr 2028. Die Vorlage sieht zudem befristete personelle Ressourcen für die Umsetzung und das Controlling sowie für die Beschleunigung des VAGS-Projekts «Optimierungen im Asylbereich» vor.
Die Übergangslösung ist ausdrücklich auf die Jahre 2027 und 2028 beschränkt. Die längerfristige Neuordnung der Aufgaben- und Kompetenzteilung im Asyl- und Flüchtlingsbereich soll im Rahmen des gemeinsam mit den Gemeinden laufenden VAGS-Projekts «Optimierungen im Asylbereich» erfolgen. Damit soll insbesondere eine sachgerechte und langfristig tragfähige Aufgaben- und Lastenverteilung geschaffen werden.
Position der SVP Baselland
- Grundsätzliche Zustimmung
Wir begrüssen die vorgeschlagene Teilrevision des Sozialhilfegesetzes und heissen die Vorlage grundsätzlich gut.
Die mit dem EP27 verbundene Verkürzung der Bundesfinanzierung führt zu einer erheblichen und kurzfristig eintretenden finanziellen Mehrbelastung der Gemeinden, obwohl diese ihre bisherigen Aufgaben im Bereich der Unterbringung, Betreuung und Integration weiterhin wahrnehmen müssen. Die vorgeschlagene Übergangslösung trägt diesem Umstand Rechnung und verhindert, dass die durch das EP27 verursachte Lastenverschiebung unmittelbar und in erheblichem Umfang auf die Gemeinden durchschlägt.
Besonders positiv beurteilen wir, dass der Kanton bereit ist, für die Jahre 2027 und 2028 eigene Mittel einzusetzen und damit einen wesentlichen Teil der durch das EP27 verursachten Mindereinnahmen der Gemeinden aufzufangen. Die vorgesehene Ergänzung des bestehenden Abgeltungssystems erscheint angesichts des kurzfristigen Handlungsbedarfs als pragmatische und verhältnismässige Lösung.
Ebenfalls zu begrüssen ist, dass die kantonalen Beiträge gezielt nach der tatsächlichen Belastung der Gemeinden ausgerichtet werden sollen. Die vorgesehene Berücksichtigung des Sozialhilfebezugs, der anrechenbaren Einnahmen sowie insbesondere der Quote der Personen mit einer Aufenthaltsdauer von fünf bis sieben Jahren trägt dem Umstand Rechnung, dass die Auswirkungen des EP27 zwischen den Gemeinden sehr unterschiedlich ausfallen.
Positiv ist ferner, dass die Vorlage ausdrücklich als befristete Übergangslösung ausgestaltet wird. Damit wird verhindert, dass die kurzfristige Abfederung der Auswirkungen des EP27 bereits eine dauerhafte Neuordnung der kantonalen und kommunalen Finanzierungsverantwortung vorwegnimmt. Gleichzeitig schafft die Übergangslösung den notwendigen zeitlichen Spielraum für eine grundsätzliche Überprüfung des bestehenden Systems.
Schliesslich begrüssen wir ausdrücklich, dass die langfristige Aufgaben- und Kompetenzteilung im Rahmen des VAGS-Projekts «Optimierungen im Asylbereich» gemeinsam mit den Gemeinden überprüft und neu geregelt werden soll. Die Vorlage erkennt damit zutreffend, dass die mit dem EP27 sichtbar werdenden Finanzierungsfragen nicht isoliert betrachtet werden können, sondern eng mit der grundsätzlichen Aufgabenverteilung im Asylbereich zusammenhängen.
- Vorbehalte:
- Transparenz über die tatsächliche Belastung der Gemeinden
Die Vorlage weist selbst darauf hin, dass die tatsächlichen Kostenstrukturen der Gemeinden derzeit nicht ausreichend bekannt sind und die effektive finanzielle Belastung deshalb nicht verlässlich beziffert werden kann. Die Gemeinderechnungen weisen zudem erhebliche Unterschiede bei den Bruttofallkosten auf. Aus sinkenden Bundesabgeltungen kann daher nicht unmittelbar auf eine gleich hohe zusätzliche Belastung der Gemeinden geschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die gewählte Übergangslösung nicht nur auf die Entwicklung der Bundesabgeltungen, sondern künftig stärker auf die tatsächliche Nettobelastung der Gemeinden abzustützen.
Wir regen deshalb an, die tatsächlichen Kosten- und Ertragsstrukturen der Gemeinden im Asylbereich möglichst rasch systematisch zu erfassen und die Ergebnisse in die weitere Ausgestaltung des Abgeltungssystems sowie insbesondere in die langfristige Neuordnung ab 2029 einfliessen zu lassen.
- Nachvollziehbare und überprüfbare Kriterien für die Beitragsverteilung
Die konkrete Ausgestaltung der Kantonsbeiträge soll weitgehend auf Verordnungsstufe erfolgen. Angesichts des Umfangs der vorgesehenen Mittel von insgesamt CHF 28,5 Mio. erscheint es wichtig, dass die Verteilungsmechanismen transparent und nachvollziehbar ausgestaltet werden.
Insbesondere sollte klar ersichtlich sein, nach welchen Kriterien die Belastung einer Gemeinde bestimmt wird und in welchem Verhältnis die verschiedenen Faktoren zueinander stehen. Die Verwendung der Quote 5+ als Belastungsindikator ist grundsätzlich nachvollziehbar. Sie bildet jedoch nicht sämtliche Faktoren ab, welche die tatsächliche finanzielle Belastung einer Gemeinde bestimmen können.
Wir regen deshalb an, die Verordnungsregelung so auszugestalten, dass die Berechnung der Beiträge für die einzelnen Gemeinden transparent nachvollzogen werden kann und wesentliche Abweichungen zwischen rechnerischer Belastung und tatsächlicher Nettobelastung überprüft werden können.
- Sicherstellung der parlamentarischen und politischen Kontrolle
Die Vorlage sieht für die Jahre 2027 und 2028 ein Kostendach von CHF 10,4 Mio. beziehungsweise CHF 17,8 Mio. vor. Übersteigen die berechneten Beiträge die jeweilige Obergrenze, werden die Auszahlungen proportional gekürzt.
Diese Begrenzung der kantonalen finanziellen Verpflichtung ist grundsätzlich zu begrüssen. Gleichzeitig sollte transparent ausgewiesen werden, wie sich die Beiträge auf die einzelnen Gemeinden verteilen und ob das Kostendach tatsächlich ausreicht, um die mit dem EP27 verbundene zusätzliche Belastung angemessen abzufedern.
Wir erachten daher eine regelmässige Berichterstattung über die Entwicklung der Beiträge, die Anzahl betroffener Personen und die finanzielle Belastung der Gemeinden als sinnvoll.
- Verbindliche Weiterbearbeitung der Situation ab 2029
Die Befristung der kantonalen Übergangslösung auf die Jahre 2027 und 2028 ist grundsätzlich richtig. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass die strukturelle Frage der Aufgaben- und Finanzierungsverteilung lediglich aufgeschoben wird.
Die Vorlage selbst bezeichnet das bestehende System als reformbedürftig und verweist auf das laufende VAGS-Projekt «Optimierungen im Asylbereich». Ziel dieses Projekts ist insbesondere eine grundsätzliche Überarbeitung der Aufgaben- und Kompetenzteilung sowie eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden.
Wir erachten es deshalb als wesentlich, dass diese Arbeiten mit hoher Priorität vorangetrieben werden und rechtzeitig vor Ablauf der Übergangslösung konkrete Entscheidungsgrundlagen für die Zeit ab 2029 vorliegen.
Die Übergangslösung sollte ausdrücklich als Brücke zu einer strukturellen Lösung verstanden werden und nicht als Ersatz für eine solche.
- Transparenz über die kantonale Finanzierung
Die vorgesehene Kantonsbeteiligung von insgesamt CHF 28,5 Mio. stellt eine erhebliche zusätzliche Belastung des kantonalen Haushalts dar. Die Vorlage sieht deren Aufnahme in die kantonale Finanzplanung vor.
Wir begrüssen die Bereitschaft des Kantons, einen wesentlichen Teil der durch das EP27 verursachten Lasten abzufedern. Gleichzeitig sollte transparent aufgezeigt werden, welche Auswirkungen die zusätzlichen Ausgaben auf den kantonalen Finanzhaushalt und insbesondere auf den Aufgaben- und Finanzplan haben.
Dies gilt umso mehr, als neben der eigentlichen Kantonsabgeltung auch zusätzliche Aufwendungen im Bereich der individuellen Prämienverbilligung anfallen.
- Schlussfolgerung
Zusammenfassend begrüssen wir die vorgeschlagene Teilrevision des Sozialhilfegesetzes und insbesondere die damit verbundene befristete finanzielle Entlastung der Gemeinden in den Jahren 2027 und 2028.
Die Übergangslösung stellt aus unserer Sicht eine sachgerechte Reaktion auf die kurzfristige und teilweise erhebliche Lastenverschiebung dar, welche durch das EP27 entsteht. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die zeitliche Befristung, die gezielte Ausrichtung der Beiträge auf besonders belastete Gemeinden, die Berücksichtigung des tatsächlichen Sozialhilfebezugs sowie die vorgesehene Verknüpfung der kantonalen Beiträge mit der Aufgabenerfüllung der Gemeinden.
Gleichzeitig bestehen Vorbehalte hinsichtlich der noch unzureichenden Kenntnis der tatsächlichen Kostenstrukturen der Gemeinden, der weitgehenden Regelung der Beitragsverteilung auf Verordnungsstufe und der langfristigen Situation ab 2029.
Wir erachten diese Punkte jedoch nicht als Gründe, die vorgeschlagene Übergangslösung abzulehnen. Vielmehr sind sie bei der konkreten Ausgestaltung der Beiträge und insbesondere bei der anstehenden grundlegenden Neuordnung der Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zu berücksichtigen.
Die Vorlage wird daher grundsätzlich unterstützt. Gleichzeitig wird erwartet, dass die Verteilungsmechanismen transparent und nachvollziehbar ausgestaltet, die tatsächlichen finanziellen Belastungen der Gemeinden vertieft untersucht und die Arbeiten zur langfristigen Neuordnung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs mit hoher Priorität weitergeführt werden.
Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüssen
SVP Baselland
sig. Peter Riebli
Parteipräsident
sig. Markus Graf
Fraktionspräsident

