VERNEHMLASSUNGSEINLADUNG BETREFFEND TOTALREVISION DES FISCHEREIGESETZES
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Jourdan
Sehr geehrte Frau Rohrer
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.
Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage
Mit dem vorliegenden Entwurf einer Totalrevision des Fischereigesetzes verfolgt der Regierungsrat das von ihm erklärte Ziel, das geltende Fischereirecht umfassend an die heutigen ökologischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen anzupassen. Anlass der Revision bilden insbesondere die behaupteten Auswirkungen des Klimawandels auf die Gewässer des Kantons Basel-Landschaft, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Bewirtschaftung der Fischbestände, verschiedene Änderungen des Bundesrechts sowie organisatorische Anpassungen im Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden.
Nach Auffassung des Regierungsrates reichen die bisherigen gesetzlichen Grundlagen nicht mehr aus, um den Schutz der einheimischen Fisch- und Krebsbestände langfristig sicherzustellen. Insbesondere zunehmende Hitzeperioden, tiefere Wasserstände, wiederkehrende Trockenphasen sowie die Verschlechterung einzelner Lebensräume führten dazu, dass sich zahlreiche Fischarten zunehmend unter Druck befänden. Gleichzeitig werde der Schutz der Gewässer durch invasive Arten, Gewässerverunreinigungen und technische Eingriffe zusätzlich erschwert.
Die Revision verfolgt deshalb einen gegenüber der aktuellen Rechtslage deutlich erweiterten Ansatz. Während das bisherige Fischereigesetz in erster Linie die Ausübung der Fischerei regelt, stellt die neue Vorlage «den Schutz der Lebensräume, die Biodiversität sowie ein umfassendes Fischereimanagement» in den Mittelpunkt. Der neue Gesetzestitel bringt diesen Paradigmenwechsel ausdrücklich zum Ausdruck: Im Vordergrund sollen künftig nicht mehr allein Fang und Hege stehen, sondern ganz umfassend der Schutz der Fische und Krebse sowie ihrer Lebensräume. Kernstück der Revision ist also die stärkere Ausrichtung der Fischereipolitik auf ökologische Kriterien. So sieht der Gesetzesentwurf unter anderem was folgt vor:
- Generell stärkere Gewichtung des Schutzes natürlicher Lebensräume
- Schaffung gesetzlicher Grundlagen für Schon- und Schutzgebiete
- Ausbau des Fischereimanagements auf Ebene der kantonalen Fachstelle
- Ausbau der Fischereikommission
- Gesetzliche Verankerung einer regionalen Fischereiaufsicht
- (Geringfügige) Anpassung der Kostenverteilung zwischen Gemeinden und Kanton
- Aufhebung des bisherigen Fischhegefonds und Finanzierung über das ordentliche Budget des Kantons
Organisatorisch werden die Kompetenzen der kantonalen Fachstelle für Wildtiere, Jagd und Fischerei durch die Vernehmlassungsvorlage wesentlich erweitert. Diese soll künftig eine zentrale Rolle bei der Planung des Fischereimanagements, der Bewirtschaftung der Reviere, der Festlegung von Fischereikarten, der Wiederansiedlung von Fischbeständen sowie bei der Fischereiaufsicht erhalten. Daneben soll eine Fischereikommission gesetzlich besser verankert und die Möglichkeit geschaffen werden, regionale Fischereiaufseher einzusetzen.
Die Gemeinden bleiben als Inhaberinnen des Fischereiregals weiterhin für die Verpachtung der Fischereireviere zuständig. Gleichzeitig sieht die Vorlage eine engere Zusammenarbeit mit dem Kanton sowie höhere finanzielle Beteiligungen an kantonalen Aufgaben vor.
Insgesamt stellt die Vorlage also keine blosse Nachführung des geltenden Rechts dar, sondern eine eigentliche Neuausrichtung der kantonalen Fischereipolitik; dies je nach Betrachtungsweise an wissenschaftlichen resp. eben ideologischen Kriterien. Das Schwergewicht würde sich bei Annahme der Vorlage jedenfalls von der traditionellen Regelung der Fischerei hin zu einem umfassenden Instrument des Arten-, Lebensraum- und Gewässerschutzes samt entsprechend erweiterten Kompetenzen der Verwaltung verschieben.
Position der SVP Baselland
Die beantragte Totalrevision des Fischereigesetzes greift zahlreiche Entwicklungen auf, welche in den vergangenen Jahren tatsächlich an Bedeutung gewonnen haben. Die Auswirkungen längerer Trockenperioden, steigender Wassertemperaturen, sowie die Ausbreitung invasiver Arten stellen die Fischbestände im Kanton Basel-Landschaft vor erhebliche Herausforderungen. Ebenso ist unbestritten, dass verschiedene Anpassungen des kantonalen Rechts aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben erforderlich geworden sind. Insoweit besteht tatsächlich ein gewisser Handlungsbedarf.
Die vorliegende Vorlage beschränkt sich jedoch gerade nicht auf die Umsetzung dieses Handlungsbedarfs. Sie verfolgt vielmehr eine grundlegende Neuausrichtung der kantonalen Fischereipolitik. Aus einem Gesetz, das bisher in erster Linie die Fischerei regelte, soll ein umfassendes Steuerungsinstrument für Biodiversität, Lebensraummanagement und Gewässerentwicklung werden. Diese inhaltliche Erweiterung verdient eine kritische Prüfung.
Die SVP Baselland unterstützt einen wirksamen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Intakte Gewässer sind nicht nur für Fische und Krebse, sondern auch für den Hochwasserschutz, die Trinkwasserversorgung, die Naherholung und die Landwirtschaft von Bedeutung.
Indessen soll und muss sich staatliches Handeln auf das konzentrieren, was notwendig, wirksam und verhältnismässig ist. Umweltpolitik gewinnt nicht an Qualität, indem möglichst viele Kompetenzen geschaffen oder möglichst viele Schutzinstrumente ins Gesetz aufgenommen werden. Gute Gesetzgebung zeichnet sich vielmehr dadurch aus, dass sie klare Zuständigkeiten schafft, Eigentumsrechte respektiert, Eingriffe sorgfältig begründet und den Mitteleinsatz auf nachweislich wirksame Massnahmen beschränkt. Hier weist die Vorlage erhebliche Schwächen auf.
Auffallend ist zunächst die aussergewöhnlich hohe Zahl von Delegationsnormen. An zahlreichen Stellen verzichtet die Vernehmlassungsvorlage darauf, die wesentlichen Leitplanken selbst festzulegen, und überträgt stattdessen weitreichende Regelungskompetenzen an den Regierungsrat oder an die zuständige Fachstelle. Gerade wenn spätere Verordnungen über Schutzgebiete, Nutzungseinschränkungen oder Bewirtschaftungsvorschriften entscheiden können, genügt eine offene Delegation den Anforderungen an eine zurückhaltende und rechtsstaatlich saubere Gesetzgebung jedoch nicht.
Besonders kritisch beurteilt die SVP Baselland zudem den kontinuierlichen Ausbau der kantonalen Verwaltung, welcher mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf weiter vorangetrieben wird. So wird der Aufgabenkatalog der Fachstelle erheblich erweitert. Hinzu kommen neu eine beliebig aufblähbare Fischereikommission, regionale Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher sowie zusätzliche Koordinations-, Planungs- und Ausbildungsaufgaben mit bereits angemeldetem zusätzlichem Personalbedarf bei der Fachstelle. Jede einzelne Massnahme mag für sich betrachtet begründbar erscheinen. In ihrer Gesamtheit hätten diese jedoch einen deutlich grösseren Verwaltungsapparat als bisher zur Folge. Die Vorlage vermittelt den Eindruck, dass auf nahezu jede Herausforderung mit einer neuen Zuständigkeit, einer neuen Planungsaufgabe oder einer zusätzlichen Organisationseinheit reagiert werden soll. Ein solches Verständnis staatlichen Handelns überzeugt nicht. Gute Verwaltung misst sich nicht an der Zahl ihrer Instrumente, sondern an deren Wirkung. Oder anders ausgedrückt: Mehr Verwaltung führt nicht automatisch zu besseren Gewässern.
Hinzu kommt, dass die finanziellen Folgen der Vorlage nur teilweise bezifferbar sind. Zwar wird der Fischhegefonds aufgehoben und dessen Aufgaben in das ordentliche Budget überführt. Dies erhöht die Transparenz des Finanzhaushalts und würde von der SVP Baselland an sich grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig schafft das Gesetz jedoch zahlreiche neue Daueraufgaben, deren zukünftiger Personal- und Sachaufwand kaum abschätzbar ist. Insbesondere die dauerhafte Betreuung von Schutzgebieten, die Ausweitung des Fischereimanagements, zusätzliche Vollzugsaufgaben sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit dürften langfristig offenkundig beachtliche Ressourcen beanspruchen. Während die Finanzierung notwendiger Massnahmen bisher aus dem Fonds zu erfolgen hatte, besteht somit inskünftig die Gefahr, dass einfach alljährlich eine Erhöhung des ordentlichen Budgets gefordert wird; dies unter Hinweis auf den umfassenden gesetzlichen Auftrag.
Insgesamt gelangt die SVP Baselland deshalb zu einer differenzierten Beurteilung. Die vorgeschlagene Revision enthält durchaus auch sinnvolle und notwendige Elemente. Gleichzeitig geht sie in mehreren Bereichen deutlich über das hinaus, was zur Umsetzung des Bundesrechts oder zur Bewältigung der tatsächlichen Probleme erforderlich ist. Sie verleiht der Verwaltung weitreichende zusätzliche Kompetenzen, schafft neue staatliche Aufgaben und enthält zahlreiche offene Delegationsnormen, deren Tragweite heute noch nicht abschliessend beurteilt werden kann.
Für die SVP Baselland gilt deshalb ein einfacher Grundsatz: Nicht jede ökologisch wünschbare Massnahme rechtfertigt automatisch eine neue gesetzliche Kompetenz. Wo Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger oder neue finanzielle Verpflichtungen geschaffen werden, müssen Nutzen, Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit einer jeden Massnahme klar ausgewiesen sein. Dies ist namentlich in den beiden nachfolgend aufgezeigten Punkten nicht gegeben.
1. § 4 Fachstelle für Wildtiere, Jagd und Fischerei
Die vorgesehene Erweiterung der Aufgaben der Fachstelle erscheint übermässig: Neben der eigentlichen Fischereiaufsicht soll sie künftig Planung, Koordination, Öffentlichkeitsarbeit, Ausbildung, Beitragswesen, Fischereimanagement, Wiederansiedlung sowie weitere Aufgaben übernehmen. Eine derart umfassende Konzentration von Fach-, Vollzugs- und teilweise strategischen Aufgaben innerhalb einer einzigen Verwaltungseinheit ist problematisch und schiesst weit über das Ziel hinaus. Aus Sicht der SVP Baselland ist nicht dargetan, dass es für ein solches, eigentliches «Fischereimanagement», wie dies die Vorlage selbst bezeichnet, einen nachgewiesenen Bedarf gibt. Insbesondere Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit sowie gewisse koordinierende Tätigkeiten sollten von einer subalternen Behörde nur sehr zurückhaltend wahrgenommen werden. Zu bedenken ist auch, dass all diese gesetzlich statuierten Aufgaben mit korrespondierenden Ausgaben verbunden sind. Ein entsprechender Personalbedarf wurde in der Vernehmlassungsvorlage denn auch bereits angekündigt.
Die SVP Baselland lehnt diese übermässige Ausweitung des Tätigkeitsgebiets der Fachstelle deshalb ab.
2. § 5 Fischereikommission
Gemäss § 5 der Vernehmlassungsvorlage wählt der Regierungsrat die Mitglieder der Fischereikommission und bestimmt deren Präsidentin oder Präsidenten. Die Kommission soll sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Einwohnergemeinden, der Fischerei, der Fachstelle sowie des Naturschutzes zusammensetzen. Ebenso soll der Regierungsrat auch die Anzahl Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Anspruchsgruppen in der Kommission bestimmen. Die Kommission soll dann ihrerseits weitere Vertreterinnen und Vertreter oder anderer Anspruchsgruppen beiladen können.
Selbst wenn eine beratende Fachkommission im Einzelfall sinnvoll sein kann, so erscheint es hier doch als sehr problematisch, wie qualitativ und quantitativ unbestimmt diese Bestimmung formuliert ist: Zum einen kann der Regierungsrat selbst entscheiden, welche und wie viele Vertreter er der Fischereikommission zugesteht. Zum andern kann sich die Kommission aber gemäss der vorgesehenen Formulierung quasi nach Belieben selbst erweitern, indem sie weitere Personen und «Anspruchsgruppen» beilädt. Es besteht somit die Gefahr, dass aus einer schlanken Fachkommission ein immer grösseres, ständiges Konsultationsgremium entsteht, welches überdies ideologisch beeinflusst werden kann.
Es ist die Überzeugung der SVP Baselland, dass die verantwortlichen Personen in Politik und Verwaltung sich nicht hinter einer immer grösser werdenden Schar von in- und externen Beratern verstecken sollen. Soweit im Einzelfall fachkundiger Rat für die Entscheidungsfindung notwendig ist, so darf und soll dieser selbstverständlich eingeholt werden. Die hier vorgesehene inflationäre Institutionalisierung von Debattier-Clubs geht aber weit über dies hinaus und führt einerseits zur Aufblähung der Staatsorganisation und andererseits zur gleichzeitigen Verwässerung der Verantwortlichkeiten.
Die SVP Baselland lehnt deshalb die Schaffung resp. Beibehaltung einer ständigen Fischereikommission gemäss den von der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Formulierungen ab. Im Mindesten wäre die Zusammensetzung der Kommission abschliessend im Gesetz zu regeln und die Zahl der Mitglieder zu begrenzen.
Schlussfolgerung
Aufgrund der festgestellten Mängel befürwortet die SVP Baselland eine Rückweisung der Vorlage an die Verwaltung.
Das Ziel muss dabei generell auf klarer und enger formulierten Kompetenzen der kantonalen Verwaltung, insbesondere der Fachstelle, liegen. Eine Ausweitung und Verwässerung des Aufgabengebietes durch einen Wildwuchs von programmatischen Normen ist zu vermeiden. Vielmehr sollte geprüft werden, ob nicht auch eine Teilrevision des bisherigen Gesetzes genügt, um dem legitimen und unbestritten Teil dieser Vorlage gerecht zu werden. Auf diese Art und Weise liesse sich auch sicherstellen, dass es der Verwaltung besser gelingt, eine synoptische Darstellung zwischen dem aktuell geltenden Recht und den geplanten Änderungen vorzunehmen: In der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage war es dem Leser ohne spezifische Fischereikenntnisse nämlich nicht immer möglich, ohne Weiteres zu erfassen, welches denn nun konkret die zentralen Änderungen sind, die von der Vorlage beabsichtigt werden.
Betreffend die Fischereikommission ist sodann sicherzustellen, dass die Grösse der Kommission wie auch die Einsitznahme in derselben klar gesetzlich geregelt sind. Auf die nun vorgesehene Beiladung weiterer «Anspruchsgruppen», d.h. also die Beratung des internen Beratungsgremiums durch beliebige externe Berater, ist zu verzichten.
Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüssen
SVP Baselland
sig. Peter Riebli
Parteipräsident
sig. Markus Graf
Fraktionspräsident

