VERNEHMLASSUNGSEINLADUNG ZUR ÄNDERUNG DES STEUERGESETZES; UM-SETZUNG DER OECD-MINDESTBESTEUERUNG (2025/101)
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Dr. Lauber
Sehr geehrter Herr Jutzi
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.
Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage
Die OECD und die G20 beschlossen, dass für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro u.a. eine globale Gewinnbesteuerung von mindestens 15 Prozent erfolgen solle. Die Schweiz hat sich dieser Massnahme angeschlossen. Der Bund regelte daraufhin in der sog. Mindeststeuerverordnung, dass falls die Mindestbesteuerung von 15 Prozent nicht erreicht wird, der fehlende Betrag mit einer Ergänzungssteuer erhoben wird. Dabei handelt es sich um eine Bundessteuer, welche – wie die direkte Bundessteuer – von den Kantonen veranlagt und erhoben wird. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer stehen zu 25 Prozent dem Bund und zu 75 Prozent den Kantonen zu. Die Kantone wiederum haben die Gemeinden angemessen an den Erträgen aus der Ergänzungssteuer zu beteiligen (Art. 197 Ziff. 15 Abs. 6 BV).
Die Vernehmlassungsvorlage regelt vor diesem Hintergrund einzig noch, wie der dem Kanton zustehende Anteil der Einnahmen der vom Bund beschlossenen Ergänzungssteuer zwischen dem Kanton einerseits und den Gemeinden andererseits aufgeteilt wird. Die Vorlage sieht diesbezüglich vor, die Baselbieter Gemeinden analog dem geltenden (maximalen) Gewinnsteuerfuss von 55 Prozent an der Ergänzungssteuer partizipieren zu lassen. Demgemäss werden allfällige Zusatzeinnahmen aus der Ergänzungssteuer im Verhältnis von 55:100 zwischen den Gemeinden und dem Kanton aufgeteilt, was einem Verhältnis von 35 zu 65 Prozent oder 1/3 zu 2/3 entspricht.
Position der SVP Baselland
Die SVP Baselland stimmt der Vernehmlassungsvorlage unter Vorbehalt zu.
Angesichts des Umstands, dass weder die USA noch die sog. BRICS-Staaten eine Umsetzung der Mindestbesteuerung von 15 Prozent anstreben, erscheint es als fragwürdig, weshalb sich die Schweiz einem entsprechenden Druck von OECD, G20 und EU gebeugt hat und ihre wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit freiwillig reduziert. Nachdem dies vom Souverän jedoch in vorauseilendem Gehorsam beschlossen worden ist, gilt es dies zu akzeptieren, auch wenn es aus der Sicht der SVP Baselland mit der Inkraftsetzung auf Bundesebene nicht derart geeilt hätte.
Ohnehin ist die Bedeutung der OECD-Mindestbesteuerung für den Kanton Basel-Landschaft vergleichsweise übersichtlich: Gemäss der Vernehmlassungsvorlage sind nur ein paar wenige Unternehmen mit Hauptsitz im Kanton Basel-Landschaft und etwa zwei Dutzend Tochtergesellschaften von in- und ausländischen Konzernen überhaupt davon betroffen.
Sodann ist auch der dem Kanton verbleibende Gestaltungsspielraum äusserst gering, nachdem das Bundesrecht bereits die vertikale Aufteilung des Ergänzungssteuerertrags zwischen Bund und Kantonen regelt und auch bereits festhält, dass die Kantone den ihnen zustehenden Anteil ihrerseits mit den Gemeinden zu teilen haben. Betreffend die Verwendung der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer sind die Kantone im Gegensatz zum Bund, der seinen Anteil am Rohertrag gemäss Artikel 197 Ziffer 15 Absatz 9 der Bundesverfassung zur Förderung der Standortattraktivität der Schweiz einzusetzen hat, aber frei.
Die SVP Baselland kann sich mit der vorgeschlagenen Aufteilung der aus der Ergänzungssteuer resultierenden (und den Kantonen zustehenden) Erträge im Verhältnis 65% für den Kanton und 35% für die Gemeinden einverstanden erklären, wobei für sie auch eine prozentual höhere Beteiligung der Gemeinden in Frage kommt. Des Weiteren könnte sich die SVP auch vorstellen, dass der Anteil der Gemeinden nicht pro Kopf, sondern anhand der Einnahmen aus der Gewinnsteuer erfolgt.
Eine Erhöhung der Gemeindequote scheint für die SVP insofern sinnvoll, weil sich der Regierungsrat für den Fall, dass die Erträge der Ergänzungssteuer höher als erwartet ausfallen sollten, offenbar vorbehält, einen Anteil davon vorweg für (kantonale) Standortförderungsmassnahmen zu verwenden, und lediglich die danach verbleibende Restanz zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufzuteilen. Zwar ist es durchaus im Sinne der SVP Baselland, dass mit den Erträgen der vom Ausland initiierten Steuererhöhung die Standortattraktivität der Schweiz und insbesondere des Kantons Basel-Landschaft gefördert und die durch die Mindestbesteuerung geschaffenen Wettbewerbsnachteile so zumindest teilweise abgefedert werden. Zu wünschen ist jedoch, dass der Kanton dies primär mit dem ihm zustehenden Teil der Einnahmen bewerkstelligt, und hierzu nicht auch auf den kommunalen Anteil der Erträge zurückgreift. Deshalb schlägt die SVP Baselland vor, dass sowohl die Einnahmen des Kantons als auch diejenigen der Gemeinden zweckgebunden zur Standortförderung eingesetzt werden müssen.
Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüssen
SVP Baselland
sig. Peter Riebli
Parteipräsident
sig. Markus Graf
Fraktionspräsident