WILDTIER- UND JAGDGESETZ DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT
VERNEHMLASSUNGSANTWORT
WILDTIER- UND JAGDGESETZ DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Weber
Sehr geehrter Herr Stockhaus
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.
Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage
Das vorliegende Gesetz sei gemäss den Vernehmlassungsunterlagen im Nachgang zur sistierten Totalrevision des basellandschaftlichen Jagdgesetzes von 2014 erarbeitet worden. Begonnen worden sei mit der partizipativen Erarbeitung des Leitbilds «Wild beider Basel» unter Einbezug der diversen Anspruchsgruppen. Seit 2018 werde die Revision überdies im Rahmen eines VAGS-Projektes zusammen mit dem Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG) durchgeführt.
Das zentrale Kernanliegen aus dem Leitbildprozess könne mit dem vorliegenden Gesetz realisiert werden. Der Umgang mit Wildtieren solle sich in Planung und Umsetzung an deren Bedürfnissen orientieren. Wildtierökologie und -biologie werde eine höhere Bedeutung zugemessen. Dabei stünden nebst den Schutz-, Förder- und Lebensraumbedürfnissen auch die nachhaltige jagdliche Nutzung der (jagdbaren) Wildtiere sowie die Organisation der Jagd im Mittelpunkt. Entsprechend laute der Titel nun «Wildtier- und Jagdgesetz». Die Jagd sei und bleibe dabei ein wesentlicher Bestandteil des Wildtiermanagements.
Ebenfalls könne mit dem Gesetz eine Konkretisierung der Zuständigkeiten (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung) sowie die entsprechende Verteilung der Ressourcen und damit weitestgehend auch die fiskalische Aquivalenz erreicht werden. Dabei sei besonderer Wert darauf gelegt worden, die Erfüllung der Aufgaben wo immer möglich und sinnvoll subsidiär zu lösen. Eine verbesserte Zusammenarbeit der Akteure auf lokaler Ebene sei sichergestellt. Darüber hinaus nehme der Kanton seine Aufgaben im Wildtiermanagement wahr und solle jene Aufgaben erfüllen, welche effizienter und wirksamer durch den Kanton geleitstet werden können.
Position der SVP Baselland
Die SVP Baselland hat sich am 30. November 2014 im Rahmen der Vernehmlassung zur (zwischenzeitlich sistierten) Totalrevision des Jagdgesetzes ausführlich zu dieser Thematik positioniert. An unseren darin kommunizierten Wertungen hat sich nichts geändert, weshalb wir zunächst vollumfänglich auf die genannte Stellungnahme aus dem Jahr 2014 verweisen möchten und diese vorliegend auch nochmals beilegen.
Die SVP Baselland anerkennt, die seither geleistete Arbeit für ein Leitbild «Wild beider Basel» sowie für eine neue Gesetzesvorlage. Mit Genugtuung dürfen wir feststellen, dass einige unserer Kernanliegen – namentlich das Subsidiaritätsprinzip – Berücksichtigung gefunden haben und in der neuen Vorlage wieder stärker gewichtet werden. Wir würden uns im neuen Gesetz zwar nach wie vor wünschen, dass die Jagd selbst und die Anliegen der Jagdgesellschaften sowie Jägerinnen und Jäger die zentrale Rolle einnehmen, welche ihnen gegenüber den anderen Interessengruppen gebührt. Wir werden gegebenenfalls dazu in der parlamentarischen Kommissionsarbeit noch punktuell Verbesserungen anregen. Im Grundsatz jedoch kann die SVP Baselland den vorliegend errungenen Kompromiss mittragen. Das Gesetz stellt gegenüber der letzten Vernehmlassungsvorlage eine klare Verbesserung dar.
Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland
Dominik Straumann, Parteipräsident
Johannes Sutter, Vizepräsident
zurück