TEILREVISION DES BILDUNGSGESETZES BETREFFEND AUFLÖSUNG DER PRÜFUNGSKOMMISSION DER QUALIFIKATIONSVERFAHREN DER BERUFLICHEN GRUNDBILDUNG
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Eigenmann
Sehr geehrter Herr von Felten
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.
Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage
Mit der vorliegenden Teilrevision soll die bisherige Prüfungskommission für die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung aufgehoben werden. Ihre bisherigen Aufgaben sollen auf bestehende Strukturen der kantonalen Verwaltung übertragen werden. Die Zuständigkeiten werden dabei insbesondere auf die Prüfungsleitung bzw. die zuständigen Abteilungen der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH) sowie auf den Regierungsrat als Beschwerdeinstanz verteilt.
Die Vorlage begründet die Aufhebung insbesondere mit der veränderten Organisation der Qualifikationsverfahren, der heutigen Praxis in anderen Kantonen, dem beträchtlichen Aufwand der bisherigen Kommission sowie Fragen der Rollen- und Aufsichtsklarheit. Rund drei Viertel der Kantone verfügen heute bereits über keine entsprechende Prüfungskommission mehr.
Künftig soll die Prüfungsleitung die Qualifikationsverfahren durchführen, während die Aufsicht durch die Abteilung Betriebliche Ausbildung der Dienststelle BMH wahrgenommen werden soll. Beschwerden gegen Prüfungsergebnisse sollen neu durch den Regierungsrat behandelt werden. Die Ernennung der Prüfungsexpertinnen und -experten soll direkt durch die Dienststelle BMH erfolgen.
Die entsprechende Änderung des Bildungsgesetzes sieht im Wesentlichen die Aufhebung von § 85 Abs. 1 lit. h sowie § 86 vor und ergänzt § 87 um einen neuen Absatz 1bis. Dieser weist der zuständigen Stelle unter anderem die Leitung und Beaufsichtigung der Qualifikationsverfahren sowie die Ernennung der Prüfungsexpertinnen und -experten zu.
Position der SVP Baselland
- Grundsätzliche Zustimmung
Wir stehen der vorgeschlagenen Auflösung der Prüfungskommission grundsätzlich positiv gegenüber.
Die Vorlage weist aus unserer Sicht mehrere überzeugende Vorteile auf:
- Klare Zuständigkeiten: Die heutige Kombination von Aufsicht, Expertenwahl und Beschwerdebehandlung in einem nebenamtlichen Kommissionsgremium ist organisatorisch anspruchsvoll. Die Übertragung der Aufgaben auf klar bezeichnete Verwaltungsstellen kann die Verantwortlichkeiten vereinfachen. Die Vorlage weist insbesondere darauf hin, dass die bisherige Rollenverteilung und das Rollenverständnis teilweise unklar sind.
- Zeitgemässe Verwaltungsorganisation: Die Qualifikationsverfahren sind heute weitgehend durch eidgenössische Bildungsverordnungen, Bildungspläne, Prüfungsrichtlinien und standardisierte Verfahren geprägt. Eine eigenständige kantonale Kommission ist deshalb nicht zwingend erforderlich.
- Anschluss an die Praxis anderer Kantone: Die Mehrheit der Kantone hat die Prüfungskommissionen bereits abgeschafft und die entsprechenden Aufgaben in die kantonale Verwaltung integriert. Die Vorlage zeigt damit nachvollziehbar auf, dass die vorgeschlagene Organisationsform kein Sonderweg des Kantons Basel-Landschaft wäre.
- Professionalisierung und klare fachliche Zuständigkeiten: Die direkte Ernennung der Prüfungsexpertinnen und -experten durch die zuständige Dienststelle kann die Auswahl vereinfachen und fachlich besser strukturieren. Die heutige Wahlperiode von vier Jahren entfällt dabei.
- Effizientere Beschwerdeorganisation: Die Konzentration der verwaltungsinternen Beschwerdeverfahren beim Regierungsrat ist nachvollziehbar und entspricht der in zahlreichen anderen Kantonen gewählten Lösung. Zudem kann dadurch die Digitalisierung des Beschwerdeverfahrens einheitlich organisiert werden.
- Einbezug der verschiedenen Lernorte: Die bestehende Lernortkooperation (LOK) bietet ein etabliertes Gefäss, in welchem Berufsfachschulen, Organisationen der Arbeitswelt sowie Vertreterinnen und Vertreter des Qualifikationsverfahrens zusammenarbeiten. Dieser Ansatz erscheint grundsätzlich geeignet, den fachlichen Austausch auch ohne eine formelle Prüfungskommission sicherzustellen.
Wir unterstützen deshalb das Ziel, die bisherige Prüfungskommission aufzuheben und ihre Aufgaben in zeitgemässe Verwaltungsstrukturen zu überführen.
- Fragezeichen bei den finanziellen Auswirkungen und den Ressourcen
Nicht vollständig zu überzeugen vermag uns hingegen die Darstellung der finanziellen Auswirkungen.
Die Vernehmlassungsvorlage hält fest, dass die bisherigen Aufgaben der Prüfungskommission vollständig auf bestehende Verwaltungsstrukturen übertragen werden sollen und hierfür weder zusätzliche personelle noch finanzielle Ressourcen erforderlich seien.
Hier stellt sich für uns eine naheliegende Frage: Wenn Aufgaben wegfallen, entstehen grundsätzlich Einsparungen. Wenn dieselben Aufgaben aber weiterhin erfüllt werden müssen, stellt sich umgekehrt die Frage, wo die dafür erforderlichen Ressourcen bisher eingesetzt wurden und weshalb deren Übertragung keine zusätzlichen personellen Auswirkungen haben soll.
Die Vorlage spricht zwar von einer effizienteren Nutzung bestehender Ressourcen und von einer Reduktion des administrativen Aufwands. Eine nachvollziehbare Quantifizierung der dadurch frei werdenden Ressourcen einerseits und des zusätzlichen Aufwands bei den neu zuständigen Stellen andererseits fehlt jedoch.
- Sicherstellung von Trennung, Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkollisionen
Die Vorlage kritisiert in nachvollziehbarer Weise die bisherige institutionelle Nähe zwischen Durchführung und Aufsicht der Qualifikationsverfahren sowie mögliche Interessenkonflikte aufgrund der Nähe einzelner Kommissionsmitglieder zu Schulen, Ausbildungsbetrieben oder direkt betroffenen Personen.
Diese Problematik darf durch die Neuorganisation nicht lediglich verlagert, sondern sollte tatsächlich gelöst werden.
Die Vorlage selbst geht davon aus, dass die künftige Aufsicht durch die Abteilung Betriebliche Ausbildung erfolgen und damit organisatorisch von der Durchführung der QV getrennt sein soll. Sie leitet daraus die Unabhängigkeit der Aufsicht ab.
Gerade diese Trennung sollte jedoch im Gesetz klarer zum Ausdruck kommen. Der vorgeschlagene § 87 Abs. 1bis hält gegenwärtig fest, dass die zuständige Stelle die Qualifikationsverfahren „leitet und beaufsichtigt“. Damit besteht die Gefahr, dass die gesetzliche Formulierung die von der Vorlage selbst angestrebte organisatorische Trennung gerade nicht ausreichend abbildet.
Wir schlagen deshalb folgende gezielte Anpassungen vor:
- 87 Abs. 1bis Bildungsgesetz
Der neue Absatz 1bis ist dahingehend anzupassen, dass zwischen der Durchführung der Qualifikationsverfahren und deren Aufsicht ausdrücklich unterschieden wird:
«§ 87 Abs. 1bis
In der beruflichen Grundbildung hat sie zudem folgende Aufgaben:
- Sie leitet und führt die Lehrabschlussprüfungen und andere durch Verordnung vorgesehene Qualifikationsverfahren durch.
- Sie ernennt die Expertinnen und Experten für das Qualifikationsverfahren nach fachlichen und persönlichen Eignungskriterien.
- Sie gewährleistet eine von der Prüfungsleitung organisatorisch getrennte Aufsicht über die Qualifikationsverfahren.»
Damit wird klargestellt, dass die Durchführung und die Aufsicht zwei unterschiedliche Funktionen darstellen. Gleichzeitig bleibt die vom Regierungsrat angestrebte schlanke Verwaltungsorganisation erhalten.
- neuer § 87 Abs. 1ter Bildungsgesetz
Zusätzlich ist die Unabhängigkeit der Aufsicht gesetzlich abzusichern:
«§ 87 Abs. 1ter
Die Aufsicht über die Qualifikationsverfahren ist in ihrer Aufsichtstätigkeit fachlich unabhängig von der Prüfungsleitung. Personen, die an der Durchführung oder Beurteilung eines Qualifikationsverfahrens beteiligt sind, dürfen bei der Aufsicht oder Überprüfung desselben Qualifikationsverfahrens nicht mitwirken, soweit ein Interessenkonflikt besteht oder die Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit beeinträchtigt sein könnte.»
Diese Bestimmung stellt mit wenigen Worten sicher, dass die organisatorische Neuordnung nicht lediglich zu einer Verschiebung der bisherigen Problematik innerhalb derselben Verwaltungseinheit führt.
Schlussfolgerung
Die mit der Vorlage angestrebte Vereinfachung der Strukturen, die klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten, die Professionalisierung der Verwaltungsabläufe sowie die Anpassung an die heutige Praxis in anderen Kantonen sind nachvollziehbar und werden begrüsst.
Gleichzeitig ist mit den von uns vorgeschlagenen Änderungen sicherzustellen, dass mit der neuen Organisationsform nicht gerade jene Probleme fortbestehen, welche die Vorlage bei der bisherigen Prüfungskommission zu Recht kritisiert. Insbesondere müssen Prüfungsleitung und Aufsicht klar voneinander getrennt, die Unabhängigkeit der Aufsicht gewährleistet und Interessenkollisionen vermieden werden.
Bei den finanziellen Auswirkungen besteht zudem Klärungsbedarf. Die ausgewiesene Einsparung von rund CHF 6’000 pro Jahr ist angesichts der weiterhin wahrzunehmenden Aufgaben von untergeordneter Bedeutung. Entscheidend ist vielmehr, welche Ressourcen durch die Auflösung der Kommission tatsächlich frei werden und welche Ressourcen für die Übernahme ihrer Aufgaben bei den zuständigen Verwaltungsstellen benötigt werden. Die behauptete Effizienzsteigerung sollte deshalb transparent und nachvollziehbar ausgewiesen werden.
Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüssen
SVP Baselland
sig. Peter Riebli
Parteipräsident
sig. Markus Graf
Fraktionspräsident

