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Vernehmlassung

ÄNDERUNG DES KIRCHENGESETZES

VERNEHMLASSUNGSANTWORT

ÄNDERUNG DES KIRCHENGESETZES

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Lauber
Sehr geehrter Herr Schwörer
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.

Zusammenfassung  der Vernehmlassungsvorlage

Am 28. Juni 2018 hat der Landrat dem Regierungsrat die Motion 2018-664 betreffend eine Anpassung des Kirchengesetzes für die Vereinfachung der aufwendigen Verfahren im Zusammenhang mit der Zusammenlegung oder Trennung von Kirchgemeinden überwiesen.

Der Vernehmlassungsvorlage ist zu entnehmen, dass nach geltendem Recht die Landeskirchen in ihren Verfassungen die einzelnen Kirchgemeinden namentlich bezeichnen müssen (§ 6 Abs. 1 Kirchengesetz). Bei Zusammenlegung oder Trennung einzelner Kirchgemeinden müssten daher jeweils Anpassungen der Kirchenverfassungen vorgenommen werden, was eine kantonale Urnenabstimmung unter allen Kirchenmitgliedern erfordere (§ 6 Abs. 2 Kirchengesetz). Mit der vorgeschlagenen Revision würde es den Landeskirchen demgegenüber offenstehen, die Kirchgemeinden in der jeweiligen Landeskirchenverfassung oder aber in einem anderen innerkirchlichen Erlass tieferer Stufe zu benennen, um damit die kantonsweite Urnenabstimmung obsolet werden zu lassen.

Die Gesetzesänderung sei für den Kanton kostenneutral und habe keine Auswirkungen auf die Unternehmen und Einwohnergemeinden.

Position der SVP Baselland

Die geplante Gesetzesänderung betrifft einzig § 6 Abs. 1 und 2 des Kirchengesetzes und sieht vor, dass die Landeskirchen in der jeweiligen Kirchenverfassung nur noch den Erlass benennen müssen, der die Gliederung in Kirchgemeinden normiert. Dadurch kann der legislatorische Administrativaufwand bei Reorganisationen der Kirchgemeinden vereinfacht werden, wenn die Mitglieder der betreffenden Landeskirche das so möchten.

Die SVP Baselland ist mit der Revisionsvorlage und der Abschreibung der Motion 2018-664 einverstanden. Die Revision stärkt – ganz im Sinne des von uns stets hoch gehaltenen Subsidiaritätsprinzips – die Autonomie der Landeskirchen.

Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland

Dominik Straumann, Parteipräsident

Johannes Sutter, Vizepräsident

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