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Medienmitteilung

VERTRAUEN IN THOMAS WEBER UND IN DIE JUSTIZ BESTÄTIGT

VERTRAUEN IN THOMAS WEBER UND IN DIE JUSTIZ BESTÄTIGT

4. Juni 2021
MEDIENMITTEILUNG.

VERTRAUEN IN THOMAS WEBER UND IN DIE JUSTIZ BESTÄTIGT

Mit dem heutigen Urteil des Baselbieter Strafgerichts ist Regierungsrat Thomas Weber vom Vorwurf der ungetreuen Amtsführung vollumfänglich freigesprochen worden. Angesichts des klaren Verdikts gehen wir davon aus, dass auch die Staatsanwaltschaft das Urteil nunmehr akzeptieren und nicht noch ans Kantonsgericht weiterziehen wird. Damit steht fest, dass Thomas Weber im Zuge seiner Re- gierungsarbeit rund um die Arbeitsmarktkontrollen korrekt gehandelt hat. Ebenso klar ist damit, dass unser Vertrauen ins Strafgericht berechtigt war und ist, bestätigt doch das heutige Urteil die Recht- schaffenheit und das pflichtbewusste, integre Schaffen von Thomas Weber.
Angesichts des klaren Ausgangs des Verfahrens darf man sich die Frage stellen, ob die Staatsanwalt- schaft mit der Anklageerhebung gegen Thomas Weber nicht übers Ziel hinausgeschossen ist. Bereits im Zuge der Strafermittlungen hätte sich zeigen müssen, dass nur ein Freispruch – bzw. in jenem Moment eine Verfahrenseinstellung – infrage gekommen wäre. Füglich muss gar die Frage erlaubt sein, ob sich die Staatsanwaltschaft nach zweimaligem Ausstandsbegehren, sich selber betreffend, nicht etwas in diesem Verfahren «verrannt» hat.

Nachdem inzwischen auf der politischen Ebene zum Thema der Arbeitsmarktkontrollen mit den nota bene von Thomas Weber angestossenen und in aller Deutlichkeit angenommenen Gesetzesrevisionen Klarheit herrscht, darf dies nunmehr auch für die strafrechtliche Ebene gelten. Unsere Partei ist zu- frieden damit, dass Regierungsrat Thomas Weber nun frei von unberechtigten Schuldvorwürfen seine hervorragende, weil auch seriöse und vorausblickende, Regierungsarbeit fortsetzen kann.

Für Rückfragen:
Dominik Straumann, Parteipräsident, 079 654 08 80
Johannes Sutter, Vizepräsident, 079 339 88 33

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