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Vernehmlassung

ÄNDERUNG DES GEWALTENTRENNUNGSGESETZES UND AUFHEBUNG DES GEWALTENTRENNUNGSDEKRETS

VERNEHMLASSUNGSANTWORT

ÄNDERUNG DES GEWALTENTRENNUNGSGESETZES UND AUFHEBUNG DES GEWALTENTRENNUNGSDEKRETS

ehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Schweizer
Sehr geehrter Herr Guggisberg
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.

Zusammenfassung  der Vernehmlassungsvorlage

Das Prinzip der personellen Gewaltentrennung verlangt, dass dieselbe Person gleichzeitig nur einer der drei Staatsgewalten angehören darf. Diese Vorkehrung gewährleistet die Unabhängigkeit der Staatsfunktionen Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie Verwaltung und Vollzug. Dem Parlament, der Regierung und den Gerichten wird so ermöglicht, ihre verfassungsmässigen Aufgaben unabhängig und eigenständig auszuüben. Ergänzend zu den staatspolitisch grundlegendsten und bereits auf Verfassungsstufe statuierten Unvereinbarkeitsvorschriften regeln das geltende Gesetz über die Gewaltentrennung (SGS 104) sowie das zugehörige Dekret (SGS 104.1), welche weiteren kantonalen Amtsträger und Amtsträgerinnen und insbesondere welche Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung nicht zugleich dem Kantonsparlament angehören können. Die beiden Erlasse wurden vom Landrat im Juni 1999 beschlossen und sind seit 1. Juli 2003 in Kraft.

Seither wandle sich gemäss der Vernehmlassungsvorlage die Verwaltungsorganisation immer rascher, weshalb trotz punktueller Gesetzes- und Dekretsanpassungen heute ein Grossteil der im Dekret aufgeführten Verwaltungsstellen und Mitarbeitenden mit der Realität nicht mehr übereinstimmen würden. Auch in Zukunft sei eine dynamische Entwicklung der Verwaltungsorganisation zu erwarten, weshalb jede aktualisierte Funktionenliste rasch wieder zu veralten drohe. Daher sollen Gesetz und Dekret überarbeitet werden. Der Regierungsrat schlägt vor, einerseits das Gesetz sachgerecht zu ergänzen und andererseits das Dekret ersatzlos aufzuheben. Das mit dem Revisionsentwurf vorgeschlagene, ergänzte Gewaltentrennungsgesetz enthalte alle erforderlichen Grundlagen, um die Frage der Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit von kantonalen Staatsfunktionen mit der gleichzeitigen Mitgliedschaft im Kantonsparlament auch ohne eine Funktionenliste auf Dekretsstufe beantworten zu können.

Position der SVP Baselland

Die SVP Baselland ist mit der Vernehmlassungsvorlage grundsätzlich einverstanden. Dass das Gewaltentrennungsdekret aufgehoben wird, zumal eine allzu kasuistische Herangehensweise an die Unvereinbarkeit mit dem Landratsmandat namentlich bei einer Tätigkeit in der Verwaltung sich angesichts der steten Anpassungen unterworfenen Verwaltungsorganisation als nicht zielführend erwiesen hat und sich in Zukunft mutmasslich auch nicht erweisen wird.

Bei der Reform des Gewaltenteilungsgesetzes wird in der Kommissionsdebatte sicher noch zu überprüfen sein, ob die Unvereinbarkeit für die einzelnen Staatsorgane tatsächlich auf sachgerecht gleicher Stufe erfolgt. So stellt sich die Frage, weshalb bspw. beim Staatsarchiv und bei den regierungsrätlichen Rechtsdiensten nur Leitungspersonen und Mitarbeitende mit juristischer Funktion oder bei der Staatsanwaltschaft nur Staatsanwältinnen und Staatsanwälte von der Unvereinbarkeit betroffen sein sollen, nicht aber Mitarbeitende mit einfacher Sachbearbeitungsfunktion oder bei der Staatsanwaltschaft auch Untersuchungsbeauftragte, während bei den Gerichten sämtliche Mitarbeitende der Gerichtsverwaltung – somit bspw. auch ein Gerichtsweibel – erfasst würden und nicht dem Landrat angehören dürften. Es handelt sich hierbei aber um Detailfragen, welche in der Kommissionsdebatte den passenderen Rahmen für eine Diskussion finden werden und auch nichts an unserer grundsätzlichen Unterstützung der Vorlage zu ändern vermögen.

Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland

Dominik Straumann, Parteipräsident

Peter Riebli, Fraktionspräsident

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