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Vernehmlassung

KLARE FÜHRUNGSSTRUKTUREN FÜR DIE KANTONALEN SCHULEN

VERNEHMLASSUNGSANTWORT

KLARE FÜHRUNGSSTRUKTUREN FÜR DIE KANTONALEN SCHULEN

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Gschwind
Sehr geehrter Herr Egli
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.

Zusammenfassung  der Vernehmlassungsvorlage

Die Vorlage bezweckt die Neuregelung der Führungsstrukturen der kantonalen Schulen. Im Wesentlichen soll eine klare Trennung von strategischen und operativen Aufgaben erreicht werden, wobei die strategischen Entscheide der BKSD und die operative Führung der Schulleitung zukommen. Die Führung der Schulen soll nunmehr in direkter Linie erfolgen. Ebenso sollen die Schulleitungen und die Teilautonomie der Schulen gestärkt werden. Die Zielsetzung der Vorlage bedingt demgegenüber aber auch, dass die Aufgaben des Schulrates gegenüber heute deutlich eingeschränkt werden: Insbesondere soll er künftig keine individuelle Entscheid- und Beschwerdeinstanz mehr sein, sondern sich darauf beschränken, das allgemeine Schulprogramm zu genehmigen und bei der Besetzung der Schulleitung mitzureden.

Position der SVP Baselland

Mit gewissen Vorbehalten, auf die wir anschliessend noch eingehen werden, kann die SVP Baselland die Vorlage grundsätzlich unterstützen.

Es erscheint insbesondere als sachgerecht, klar zwischen strategischen und operativen Aufgaben zu unterscheiden und diese konsequent auf die verschiedenen Gremien zu verteilen. Ein klarer Aufbau und die Führung in direkter Linie ermöglichen allen Beteiligten, insbesondere aber z.B. auch den Eltern und aussenstehenden Personen, die jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu erkennen. Auf diese Weise können Probleme frühzeitiger erkannt und angegangen werden.

Die angestrebte Professionalisierung des Entscheid- und Beschwerdewesens ist ebenfalls notwendig: Wie in der Vorlage zutreffend aufgezeigt wird, werden die verfassungs- und gesetzmässigen Anforderungen an ein korrektes Verfahren und an die Entscheidbegründungen immer höher. Es erhellt ohne Weiteres, dass es einer Laieninstanz wie eben beispielsweise dem Schulrat nicht immer möglich und zumutbar ist, stets all diesen Anforderungen vollumfänglich zu genügen. Aus diesem Grund ist es richtig, dem Schulrat vielmehr jene Aufgaben zukommen zu lassen, welche ein Milizgremium sinnvollerweise und mit vertretbarem Aufwand erfüllen kann. Ungeachtet dieser geplanten Reorganisation bleibt es weiterhin wichtig, dass der Schulrat seine (neuen) Mitwirkungs- und Beratungsaufgaben auch tatsächlich sachkompetent und wirksam ausüben kann. Dies setzt nebst einer entsprechenden Qualifikation des jeweiligen Mitglieds auch die Motivation für das Amt sowie die Möglichkeit voraus, die benötigte Zeit aufzubringen. Namentlich ist bei der Wahl von Mitgliedern des Schulrats darauf zu achten, dass das Mitglied dazu in der Lage ist, zwischen den Bedürfnissen der Schule als Ganzem und den Wünschen für allfällige eigene schulpflichtige Kinder zu unterscheiden, worauf auch die Vernehmlassungsvorlage zu Recht hinweist. Nur wenn der Schulrat die Anforderungen hinsichtlich Qualität und Unabhängigkeit vollumfänglich erfüllt, kann ein solches Gremium die übrigen Behörden wirksam unterstützen.

Es ist von der Vorlage ausdrücklich gewollt, dass die Schulleitungen gestärkt werden und diese mehr Kompetenzen erhalten. Im Interesse von klaren Führungsstrukturen ist dies wie ausgeführt grundsätzlich begrüssenswert. Gleichzeitig bestehen diesbezüglich aber auch Bedenken resp. sind auch negative Auswirkungen einer Machtkonzentration bei den Schulleitungen und beim Amt für Volksschulen vorstellbar. Dies gilt insbesondere betreffend die zukünftig alleinige Kompetenz zur Anstellung des Lehrpersonals. Es ist daher zu fordern, dass sowohl die BKSD als auch der Schulrat sicherstellen können, dass die Schulleitungen dazu in der Lage sind, diese wichtigen neuen Kompetenzen objektiv und sachgerecht wahrzunehmen. Zentral in diesem Zusammenhang erscheint die entsprechende Ausgestaltung und die konsequente Einhaltung der Modellumschreibungen der entsprechenden Funktionen. Soweit bei den aktuellen Schulleitungen Weiterbildungsbedarf besteht, namentlich etwa auf dem Gebiet des Personalwesens aber auch generell hinsichtlich von Führungsaufgaben, so muss dieser rechtzeitig erkannt werden und es müssen geeignete Massnahmen ergriffen werden. Wir erwarten in diesen Fragen den massgeblichen Einbezug der Schulräte, auch als Bindeglied zur lokalen Bevölkerung.

Bedenken bestehen überdies hinsichtlich der von der Vorlage prognostizierten Kosten. Wohl ist es nachvollziehbar, dass mit externen Audits zur Qualitätssicherung entsprechende Aufwendungen entstehen; da diese Massnahme und auch die dafür vorgesehenen Intervalle sinnvoll erscheinen, sind die anfallenden Kosten entsprechend hinzunehmen. Jedoch muss bei der Wahl des Anbieters und bei der Ausgestaltung der Verträge grosses Gewicht auf die Preisbemessung und die langfristige Preissicherheit gelegt werden, um künftige Kostenexplosionen zu verhindern. Bei den von der Vorlage errechneten internen Kosten bzw. dem angeblich entstehenden zusätzlichen Stellenbedarf ist die Situation demgegenüber grundlegend anders einzuschätzen: Zwar legt die Vernehmlassungsvorlage auf den S. 22 ff. eingehend dar, wie viele zusätzliche Stellenprozente es für welche Aufgabe benötige. Jedoch wird gerade nicht substantiiert aufgezeigt, wie sich dieser Bedarf ergeben soll: So wird beispielsweise für die Führungsaufgaben der Sekundarstufe I ein zusätzlicher Bedarf von 1.5 Vollzeitstellen angemeldet, basierend auf 17 Standorten bzw. 12 Standorten pro Vollzeitstelle. Nicht dargelegt wird aber, wie hoch der effektive Arbeitsaufwand ist, bzw. wie viele Jahresarbeitsstunden pro Schule effektiv entstehen sollen und wie sich diese zusammensetzen. Ebenso wird z.B. für das Beschwerdewesen ein zusätzlicher Bedarf beim Stab Recht der BKSD von 0.6 Stellen verortet, basierend auf den jährlich erwarteten 40-60 Beschwerden in nicht komplexen Fällen. Auch hier wäre darzulegen, mit welchem Aufwand die Bearbeitung einer durchschnittlichen Beschwerde effektiv verbunden ist. Einerseits muss auf diese Weise sichergestellt werden, dass die in der Vorlage angegebenen Werte realistisch sind und sich nicht in Wirklichkeit ein viel höherer Personalbedarf mit entsprechenden Kosten entwickelt. Andererseits ist fraglich und somit zu prüfen, ob die geltend gemachten Mehraufwendungen – sollten sie sich denn tatsächlich in einem relativ geringfügigen Rahmen bewegen – nicht vom bereits bestehenden Personalbestand der Verwaltung übernommen werden können. So oder anders ist festzuhalten, dass die in der Vorlage genannten Mehrkosten von total Fr. 1.26 Mio./Jahr, insbesondere aber die prognostizierten Fr. 592 000.– an jährlich zusätzlich entstehendem Personalaufwand, für die SVP Baselland die absolute Kostenobergrenze darstellen. Die Zustimmung der SVP Baselland zur Vorlage setzt demnach voraus, dass nachgewiesen werden kann, dass die prognostizierten Mehrkosten einerseits realistisch sind, und andererseits, dass der anfallende Mehraufwand nicht vom bereits vorhandenen Verwaltungspersonal bewältigt werden kann.

 

Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland

Dominik Straumann, Parteipräsident

Peter Riebli, Fraktionspräsident

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