Mitmachen
Vernehmlassung

PUBLIKATIONSGESETZ FÜR DEN KANTON BASEL-LANDSCHAFT

VERNEHMLASSUNGSANTWORT

PUBLIKATIONSGESETZ FÜR DEN KANTON BASEL-LANDSCHAFT

Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsrätinnen und Regierungsräte
Sehr geehrte Frau Landschreiberin
Sehr geehrte Frau Weissenfeld
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.

Zusammenfassung  der Vernehmlassungsvorlage

Mit dieser Vorlage soll ein Publikationsgesetz für den Kanton Basel-Landschaft geschaffen werden, welches die gesetzliche Grundlage für die rechtswirksame Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen in den Publikationsorganen des Kantons bildet. Dabei regelt der neue Erlass die Umschreibung, den Inhalt und die Erscheinungsform der Publikationsorgane.

Gemäss Publikationsgesetz zählen das kantonale Amtsblatt, die chronologische Gesetzessammlung sowie der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen zu den amtlichen Publikationsorganen des Kantons. Als zentrale Neuerung sollen die amtlichen Publikationsorgane künftig in digitaler Form erscheinen und über das Internet veröffentlicht werden, was insbesondere für das Amtsblatt einen eigentlichen Paradigmenwechsel darstellt. Um allerdings Menschen ohne Zugang zum Internet nicht auszuschliessen, wird parallel zur Online-Publikation auch ein Print-on-Demand-Service für das Amtsblatt und die chronologische Gesetzessammlung vorgesehen. Zudem wird im Gesetz festgehalten, dass die digitale Fassung der Publikation stets massgebender Natur ist. Mithin wird mit dem Erlass die rechtliche Basierung dafür geschaffen, um amtliche Publikationen in Zukunft rechtsgültig online zu veröffentlichen.

Der vorliegende Entwurf eines Publikationsgesetzes geht letztlich auf das vom Landrat am 29. August 2019 überwiesene Postulat 2019/117 zurück, welches das Anliegen für eine Prüfung der Publikation des Amtsblatts in elektronischer Form enthält. Der Regierungsrat befürwortete seinerseits die Einführung eines digitalen Amtsblatts in seinem Bericht und zeigte auf, wie er das Anliegen umzusetzen gedenkt. Anlässlich seiner Sitzung vom 3. Dezember 2020 beschloss der Landrat auf Antrag der vorberatenden Justiz- und Sicherheitskommission mit 73:3 Stimmen, das Postulat stehenzulassen und nicht abzuschreiben. Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass das Postulat gemeinsam mit der für ein digitales Amtsblatt erforderlichen gesetzlichen Grundlage dem Landrat erneut zur Abschreibung unterbreitet werden soll.

Position der SVP Baselland

Die SVP Baselland begrüsst prinzipiell die Schaffung eines Publikationsgesetzes in der vorgesehenen Form und erklärt sich ebenso mit den inhaltlichen Normierungen einverstanden. Dabei unterstützen wir ausdrücklich die Bestrebungen, wonach die amtlichen Publikationsorgane in Zukunft digital erscheinen und über das Internet verbreitet werden sollen. Wir sind überzeugt, dass damit ein notwendiger und wegweisender Schritt in die Zukunft vollzogen wird, der sich aufgrund der allgemeinen technischen Entwicklung sachlich aufdrängt und von der Zustimmung einer breiten Bevölkerung getragen wird. Mithin erfährt der erforderliche Ausbau der Digitalisierung der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft mit der Realisierung dieses Projekts eine weitere sinnvolle Entwicklung, die wir vorbehaltlos bejahen.

Wir halten dafür, dass mit einem digitalen Amtsblatt für die Nutzerinnen und Nutzer ein kostenloses, zeitgemässes und bürgerfreundliches Medium zur Verfügung steht, welches überdies den Vorteil aufweist, dass es rasch und mithin tagesaktuell bewirtschaftet werden kann. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf den Umstand, dass zufolge der permanent gesunkenen Anzahl an verkauften Exemplaren in der Zwischenzeit viele andere Kantone dazu übergegangen sind, ihre amtlichen Publikationen im Internet zu veröffentlichen und auf eine gedruckte Ausgabe ihres Amtsblatts zu verzichten.

Freilich sind wir uns bewusst, dass es zumindest mittelfristig nach wie vor einen quantitativ beachtlichen Teil der Bevölkerung gibt, der aus verschiedenen Gründen über keinen Zugang zum Internet verfügt. Wir erachten es als zwingend, dass diese Menschen von der Einsichtnahme in die amtlichen Publikationsorgane nicht ausgeschlossen werden dürfen. Vielmehr ist es die Aufgabe des demokratischen freiheitlichen Rechtsstaates, aktiv nach Lösungen zu suchen, welche verhindern, dass diese Bevölkerungsgruppe von den unentbehrlichen staatlichen Dienstleistungen ausgegrenzt wird. Deshalb ist es für die SVP Baselland von elementarer Wichtigkeit, dass amtliche Bekanntmachungen im Amtsblatt und in der chronologischen Gesetzessammlung auch in Zukunft bei der Landeskanzlei in gedruckter Form bezogen werden können, so wie es § 9 Abs. 1 des Gesetzesentwurfs vorsieht. Dabei erheben wir zwar keine Einwände dagegen, dass für den Bezug des Amtsblatts und der chronologischen Gesetzessammlung in Papierform eine Gebühr festgelegt wird. Allerdings fordern wir bereits heute, dass der Regierungsrat bei der konkreten Festsetzung der entsprechenden Gebühr im Sinne von § 9 Abs. 2 des Entwurfs des Publikationsgesetzes eine bewusste Zurückhaltung pflegt und eine betont moderate Gebühr vorsieht.

In analoger Weise befürworten wir die Neufassung von § 46b Abs. 3 des Gemeindegesetzes, wonach die Gemeinden den Bezug der Publikationen weiterhin in gedruckter Form sicherzustellen haben, wenn das amtliche Publikationsorgan ausschliesslich elektronisch veröffentlicht wird.

Bezüglich des vorgeschlagenen Gesetzestextes stellen wir im Einzelnen keinerlei Änderungs- oder Ergänzungsanträge. Aus unserer Sicht bildet der Entwurf des Publikationsgesetzes einen übersichtlichen, klar gegliederten und praktikabel ausgestalteten Erlass, der sich einer juristisch prägnanten und inhaltlich korrekten Sprache bedient. Die einzelnen rechtlichen Formulierungen erachten wir sodann als sorgfältig ausgearbeitet, so dass der Gesetzesentwurf den Geboten der Klarheit, Verständlichkeit und Rechtssicherheit vollumfänglich zu genügen vermag.

Wir danken Ihnen für die konzis und verständlich ausformulierte Botschaft, Ihre geschätzte Kenntnisnahme unserer Stellungnahme sowie deren Berücksichtigung.

Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland

Dominik Straumann, Parteipräsident

Peter Riebli, Fraktionspräsident

zurück
Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Website SVP Schweiz
Kontakt
SVP BL, Geschäftsstelle, 4410 Liestal
Telefon
+41 61 421 86 21
Fax
+41 61 421 86 22
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden