REVISION FINANZAUSGLEICHSGESETZ – KURZFRISTIGE ANPASSUNGEN
VERNEHMLASSUNGSANTWORT
REVISION FINANZAUSGLEICHSGESETZ – KURZFRISTIGE ANPASSUNGEN
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Dr. Lauber
Sehr geehrter Herr Bertschi
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.
Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage
Eine Überprüfung der Wirksamkeit des Finanzausgleichs durch die Ecoplan AG im Sommer 2020 kam zum Schluss, dass der Baselbieter Finanzausgleich zwar grundsätzlich gut aufgestellt sei, aber auch Verbesserungspotenzial aufweise. Die Konsultativkommission Aufgabenteilung Finanzausgleich (KKAF) regte daraufhin an, dass die notwendigen Gesetzesrevisionen zweigeteilt vonstattengehen sollen. Zunächst sollen formelle Anpassungen zur Stabilisierung des Finanzausgleichs erfolgen, daraufhin – in einem zweiten und separaten Schritt – materielle Anpassungen, die auch zu Verschiebungen zwischen den Gemeinden führen können.
Mit den Zielsetzungen, das Ausgleichsniveau im Zeitablauf stabilisieren zu können, die Wahrscheinlichkeit einer Kürzung für Empfängergemeinden zu reduzieren, dem Ressourcenausgleich zu besserer Planbarkeit zu verhelfen und für leichtere Verständlichkeit zu sorgen, hat der Regierungsrat den besagten ersten Schritt, die formelle Revision, in Angriff genommen und legt dem Landrat vorliegende Gesetzesvorlage vor.
Konkret soll mit der Gesetzesrevision das Ausgleichsniveau neu im Rahmen der Finanzausgleichsverfügung im Juni des Vorjahres jeweils für ein Jahr festgelegt werden. Bislang geschah dies jeweils für drei Jahre in der Verordnung, wobei sich gezeigt hat, dass in den beiden letzten Perioden je nachträgliche Änderungen gemacht werden mussten, was dem eigentlichen Ziel der Dreijahresperiode, der Planungssicherheit für die Gemeinden, zuwiderlief.
Sodann soll neu nicht mehr die Fondsentnahme begrenzt werden, sondern der Ausgleichsfonds soll eine Untergrenze von minus CHF 25 Mio. und eine Obergrenze von plus 25 Mio. CHF aufweisen. Das Ausgleichsniveau wird nach diesem Mechanismus erst angepasst, wenn die Untergrenze unterschritten bzw. die Obergrenze überschritten wird. Die Budgetierbarkeit für die Gemeinden soll mit der Änderung letztlich erhöht werden, indem die Gemeinden auf Basis der eigenen Steuererwartungen für das laufende Jahr den Ressourcenausgleich fürs nächste Jahr berechnen können.
Position der SVP Baselland
Die SVP Baselland begrüsst die aktuelle Revision des Finanzausgleichsgesetzes unter dem Titel «Kurzfristige Anpassungen». Dieser offenbar bereits in der KKAF unstrittige Teil des Revisionsbedarfs, wie er sich aus dem Ecoplan-Bericht ergibt, dient insgesamt allen Gemeinden und führt zu zwar kurzfristiger, aber qualitativ besserer Planbarkeit des Ressourcenausgleichs. Darüber hinaus – dies zeigt die Modellrechnung in der Landratsvorlage – sind mit dem neuen Modell weniger abrupte Bewegungen des Ausgleichsniveaus zu gewärtigen.
Allerdings stellt sich die Frage, wie die vorgeschlagenen Unter- und Obergrenzen betraglich zustande kommen. Die entsprechende Antwort ergibt sich aus der Landratsvorlage nicht. Relevant ist die Frage indessen, würde doch eine noch höhere Bandbreite zu noch geringeren «Ausschlägen» des Ausgleichsniveaus führen.
Darauf hinzuweisen ist, dass es sich beim vorliegenden «formellen Teil» der Revision des Finanzausgleichsgesetzes um den einfacheren Teil der Revision handelt. Das eigentliche «Pièce de Résistance» folgt dann mit der materiellen Revision. Der Regierungsrat wird sich in diesem Zusammenhang einiges einfallen lassen müssen, damit die Vorlage nicht zu einem eigentlichen Verteilkampf zwischen Geber- und Empfängergemeinden führt. Er wird in diesem Zusammenhang die Anliegen beider Seiten gleichermassen zu berücksichtigen haben, soweit sich diese in gesamtkantonalem Zusammenhang gesehen als berechtigt erweisen, obgleich sich die Fraktion der Gebergemeinden (bzw. deren Interessengemeinschaft) bereits relativ lauten politischen Halses medial äussert.
Wir danken Ihnen für die konzis und verständlich ausformulierte Botschaft, Ihre geschätzte Kenntnisnahme unserer Stellungnahme sowie deren Berücksichtigung.
Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland
Dominik Straumann, Parteipräsident
Peter Riebli, Fraktionspräsident
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