TEILREVISION DES PERSONALGESETZES: MOTION 2016-138 DER PERSONALKOMMISSION – ZUSAMMENFÜHREN, WAS ZUSAMMENGEHÖRT, NEUORGANISATION DES PERSONALWESENS UMSETZEN
VERNEHMLASSUNGSANTWORT
TEILREVISION DES PERSONALGESETZES: MOTION 2016-138 DER PERSONALKOMMISSION – ZUSAMMENFÜHREN, WAS ZUSAMMENGEHÖRT, NEUORGANISATION DES PERSONALWESENS UMSETZEN
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Lauber
Sehr geehrter Herr Lüthy
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.
Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage
Mit der Vorlage soll die parlamentarische Motion 2016-138 der landrätlichen Personalkommission umgesetzt werden. Bezweckt werde damit die Förderung des in § 6 Personalgesetz festgehaltenen Grundsatzes der einheitlichen Personalpolitik und der einheitlichen Anstellungsbedingungen, zwei zentrale Elemente der Human Resources (HR) Strategie des Kantons Basel-Landschaft. Die dezentrale Organisation der HR-Businesspartner und der HR-Beratenden bilde nach Beendigung des Projekts Neuorganisation im Personalwesen (NOP) per Ende 2014 noch eine Schwachstelle und sei nun in einem nächsten Schritt anzugehen. Der vorliegende Entwurf sieht zwei in § 8 des Personalgesetzes zu ergänzende Absätze vor:
1 bis Die HR-Beratungen der Direktionen und der Besonderen Behörden sind dem Personalamt zugeordnet. Die HR-Beratung der Gerichte ist der Justizverwaltung zugeordnet.
3 Die fachliche und organisatorische Führung der Mitarbeitenden der HR-Beratungen der Direktionen und der Besonderen Behörden, des Dienstleistungszentrums Personal sowie des Kompetenzzentrums Personal liegt in der Verantwortung der Leitung des Personalamts.
Es werde für die Umsetzung der Organisationsänderungen mit einmaligen Kosten von insg. CHF 140’000 in den Jahren 2019 und 2020 gerechnet (2019: CHF 100’000; 2020: CHF 40’000). Diese Investition werde sich jedoch mit Blick auf die Zukunft auszahlen, zumal mit einer deutlich verbesserten Dienstleistung in Personalfragen für die Kunden und den Kanton als Arbeitgeber zu rechnen sei.
Position der SVP Baselland
Die SVP Baselland ist mit der Vernehmlassungsvorlage einverstanden.
Die Vorlage trägt zur von uns angestrebten einheitlichen Handhabung der HR-Themen im Kanton Basel-Landschaft bei, indem die Beratung in Personalfragen von einer einzigen zentralen Stelle für alle Anstellungsbehörden und Mitarbeitenden des Kantons angeboten wird. Wir erwarten hier eine merkliche Verbesserung der Dienstleistungen des Personalamts. Richtigerweise berücksichtigt die Vorlage dabei die verfassungsmässige Gewaltentrennung mit einer unabhängigen und von den Gerichten selbst wahrzunehmenden Justizverwaltung (§ 82 Abs. 2 Kantonsverfassung), konzentriert aber ansonsten die HR-Beratung beim Personalamt. Vorbehalte oder Anregungen haben wir zu dieser Vorlage keine anzubringen. Wohl kann man mit Fug und Recht die Frage aufwerfen, ob es Aufgabe des Landrats ist, solch organisatorische Details auf Gesetzesstufe zu regeln. Da es sich aber um eine direktionsübergreifende Fragestellung handelt und unter den Regierungsmitgliedern diesbezüglich nicht immer eine einheitliche Vorstellung bestanden hat (vgl. Protokoll der Landratssitzung vom 3.11.2016, Traktandum 19), halten wir es – unpräjudiziell – für richtig, eine gesetzliche Regelung anzustreben. Mit der Abschreibung der Motion 2016-138 sind wir ebenfalls einverstanden.
Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland
Dominik Straumann, Parteipräsident
Johannes Sutter, Vizepräsident
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