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Vernehmlassung

VARIABLE FÜHRUNGSSTRUKTUREN FÜR DIE KOMMUNALEN SCHULEN

VERNEHMLASSUNGSANTWORT

VARIABLE FÜHRUNGSSTRUKTUREN FÜR DIE KOMMUNALEN SCHULEN

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Gschwind
Sehr geehrte Frau Ganzmann
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.

Zusammenfassung  der Vernehmlassungsvorlage

Die Vorlage bezweckt die Vereinfachung und Neuregelung der Führungsstrukturen der kommunalen Schulen. Im Wesentlichen soll eine klare Trennung von strategischer und operativer Führung erreicht werden. Zur Erreichung dieses Zieles sieht die Vorlage drei Varianten vor:

(1) Im Grundmodell werden die strategischen Aufgaben beim Gemeinderat und die operativen Belange bei der Schulleitung angegliedert; der daneben bisher noch bestehende Schulrat, welcher sowohl eine gewisse strategische Funktion übernahm als auch organisatorische Aufgaben erfüllte, ist bei diesem Modell nicht mehr vorgesehen.

(2) Das Schulratsmodell entspricht im Wesentlichen dem Status quo; die dem Gemeinderat zukommenden Aufgaben werden (mit Ausnahme der Zuständigkeit für Budget und Rechnung) umfassend an einen Schulrat delegiert. Die operative Führung kommt aber auch hier einzig der Schulleitung zu, welche damit neu insbesondere auch die Kompetenz zur Anstellung der Lehrer erhält.

(3) Das Schulkommissionsmodell stellt einen Zwischenweg dar, welcher die Beratung des Gemeinderats durch eine Schulkommission vorsieht. Dabei bleibt die Verantwortung für strategische Entscheide beim Gemeinderat (wie beim Grundmodell) und jene für operative Fragen bei der Schulleitung.

Jede Gemeinde entscheidet sich dabei an der Urne für eines der drei Modelle.

Position der SVP Baselland

Die SVP Baselland begrüsst die Vorlage.

47a Abs. 2 der Kantonsverfassung gebietet es, den Gemeinden grösstmögliche Regelungs- und Vollzugsfreiheit zu belassen und für sie unterschiedliche Regelungen vorzusehen (Variabilität). Diesem Anspruch kann die Vorlage Rechnung tragen. Es lässt sich nicht bestreiten, dass die kommunale Infrastruktur gerade im Bereich der Bildung sehr unterschiedlich ausgeprägt ist, was auch eine entsprechend angepasste Organisation erfordert. Während es in kleineren Gemeinden durchaus möglich und sogar naheliegend sein kann, dass der Gemeinderat sich selbst um die strategische Ausrichtung der Schule kümmert, kann es in grösseren Gemeinden ebenso Sinn machen, diese Aufgabe einem eigens dafür zuständigen Schulrat zu übertragen und den Gemeinderat weitgehend hiervon zu entlasten. Gerade am vorliegenden Beispiel zeigt es sich exemplarisch, wie notwendig es ist, auf die unterschiedliche Beschaffenheit unserer Gemeinden einzugehen und darauf Rücksicht zu nehmen. Ebenso wird klar, dass es auch ohne Weiteres möglich ist, mehrere gleichwertige Modellvarianten zu schaffen, statt sich nur auf eine einzige festzulegen.

Vorliegend ist allen drei Modellvarianten gemeinsam, dass die Führungsstrukturen bereinigt und konsequent zwischen strategischen und operativen Aufgaben unterschieden wird. Auch dies ist zu begrüssen: Eine Vermengung von Zuständigkeiten bedeutet nämlich stets auch eine Vernebelung von Verantwortlichkeiten. Übersichtlichere und klarere Führungsstrukturen ermöglichen es demgegenüber, die Verantwortlichkeit für Erfolge aber auch für Fehlleistungen einfacher und besser zu erkennen und gegebenenfalls die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

Es ist von der Vorlage ausdrücklich gewollt, dass die Schulleitungen gestärkt werden und diese mehr Kompetenzen erhalten. Im Interesse von klaren Führungsstrukturen ist dies wie ausgeführt begrüssenswert. Gleichzeitig bestehen diesbezüglich aber auch Bedenken resp. sind auch negative Auswirkungen einer Machtkonzentration bei den Schulleitungen vorstellbar. Dies gilt insbesondere betreffend die zukünftig alleinige Kompetenz zur Anstellung des Lehrpersonals. Es ist daher von den Gemeinden zu fordern, dass sie sicherstellen, dass die Schulleitungen dazu in der Lage sind, diese wichtigen neuen Kompetenzen objektiv und sachgerecht wahrzunehmen. Weiterbildungsbedarf seitens der Schulleitungen – namentlich auf dem Gebiet des Personalwesens aber auch generell hinsichtlich von Führungsaufgaben – muss rechtzeitig erkannt und angegangen werden.

Soweit sich eine Gemeinde weiterhin für das Modell mit Schulrat entscheidet, muss gewährleistet werden, dass dieser seine Aufgaben auch tatsächlich sachkompetent und wirksam ausüben kann. Dies setzt nebst einer entsprechenden Qualifikation des jeweiligen Mitglieds auch die Motivation für das Amt sowie die Möglichkeit voraus, die benötigte Zeit aufzubringen. Namentlich ist bei der Wahl von Mitgliedern des Schulrats darauf zu achten, dass das Mitglied dazu in der Lage ist, zwischen den Bedürfnissen der Schule als Ganzem und den Wünschen für allfällige eigene schulpflichtige Kinder zu unterscheiden. Nur wenn der Schulrat die Anforderungen hinsichtlich Qualität und Unabhängigkeit vollumfänglich erfüllt, kann ein solches Gremium den Gemeinderat wirksam unterstützen. Umgekehrt kann aber auch der Gemeinderat nur bei Sicherstellung dieser Voraussetzungen eigene Verantwortung wirksam an den Schulrat delegieren.

 

Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland

Dominik Straumann, Parteipräsident

Peter Riebli, Fraktionspräsident

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