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Vernehmlassung

VORLAGE AN DEN LANDRAT ZUR TEILREVISION DES BILDUNGSGESETZES – GLEICHBEHANDLUNG ALLER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER DURCH KONSEQUENTE ANWENDUNG DES TRÄGERSCHAFTSPRINZIPS

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Eigenmann
Sehr geehrter Herr Bernet
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns die rubrizierte Vernehmlassungsvorlage zur Stellungnahme bis zum 23. Oktober 2026 zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.

Zusammenfassung der Vernehmlassungsvorlage

Gemäss dem geltenden Bildungsgesetz sind die Gemeinden Trägerinnen des Kindergartens sowie der Primarschule und ihrer Speziellen Förderung, während die Zuständigkeit für die Sonderschulung auch während des Kindergartens und der Primarschule beim Kanton liegt. Die Vernehmlassungsvorlage argumentiert, die Finanzierung der Sonderschulung gestalte sich aktuell als unausgewogen, denn je nach Schulungsform (integrativ oder separativ) und Schulort (Wohnort, Integrative Sonderschulung in einer anderen Gemeinde oder separative Sonderschulung) würden Wohngemeinde und Schulortsgemeinde bzw. Wohngemeinde und Kanton finanziell unterschiedlich belastet, was nicht dem Trägerschaftsprinzip nach Bildungsgesetz entspreche.

So würden bei der integrativen Sonderschulung Kanton und Gemeinden zwar die Kosten gemäss der gesetzlich vorgesehenen Trägerschaft übernehmen, sofern die Schülerin oder der Schüler in der Wohngemeinde beschult werde. Erfolge die Beschulung hingegen ausserhalb der Wohngemeinde, so würden die Kosten der Regelschule der Trägerschaft der aufnehmenden Schule überbunden, obwohl diese nach dem Trägerschaftsprinzip grundsätzlich der Wohngemeinde obliegen würden.

Bei der separativen Sonderschulung übernehme derzeit der Kanton sämtliche Aufwände, womit die Gemeinden als Trägerinnen von Kindergarten und Primarschule vollständig von den Kosten der Regelschule entlastet würden. Dadurch trage der Kanton auch die Kosten für jene Kinder, die bei einer Beschulung in der Regelschule anfallen würden, was ebenso dem Trägerschaftsprinzip widerspreche.

Das Ziel der Vernehmlassungsvorlage bestehe darin, das Trägerschaftsprinzip konsequent zur Anwendung zu bringen, was bedeute, dass die Wohngemeinden ab dem Schuljahr 2027/28 für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe mit Indikation für Sonderschulung eine Pauschale zu bezahlen hätten, deren Höhe sich nach dem nicht kostendeckenden Tarif des Regionalen Schulabkommens vom 19. August 2009 über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen richte. Diese Pauschale müssten die Wohngemeinden als Schulgeld entweder an die aufnehmende Gemeinde bei integrativer Beschulung oder an den Kanton bei separativer Beschulung entrichten.

Es werde mit einer Finanzverschiebung von Gemeinde zu Gemeinde im Umfang von 1.3 Millionen Franken pro Jahr gerechnet. Für den Kanton würde sich im Jahr 2027 eine anteilsmässige Entlastung von 2.8 Millionen Franken ergeben, ab dem zweiten Jahr würde die wiederkehrende Entlastung für den Kanton 6.7 Millionen Franken pro Jahr betragen.

Positionen der SVP Baselland

Die SVP Baselland anerkennt hinsichtlich der integrativen Sonderschulung Handlungsbedarf und erklärt sich damit einverstanden, dass die Wohngemeinde einen pauschalierten Betrag der beschulenden Gemeinde abgilt, sofern eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Gemeinde beschult wird. Hingegen sprechen wir uns bezüglich der separativen Sonderschulung klar gegen das Ansinnen aus, wonach die Wohngemeinden neu ein Schulgeld an den Kanton zu entrichten haben.

Zur Begründung unserer Position machen wir das Nachstehende geltend:

  1. Die SVP Baselland hält prinzipiell dafür, dass die allgemeine Situation der Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft als unbefriedigend qualifiziert werden muss. Zwar tragen die Gemeinden einen grossen Teil der Aufgaben in den Bereichen Infrastruktur, Raumplanung, Erschliessung, Schulen, Pflegeheime, Sozialdienst, Verkehr und öffentliche Versorgung, weshalb sie erheblich zur Attraktivität und Lebensqualität sowie zur wirtschaftlichen Stärke unseres Kantons beitragen. Gleichzeitig muss jedoch konstatiert werden, dass die Gemeinden im Verlaufe der vergangenen Jahre immer mehr Aufgaben vom Kanton übernehmen mussten, ohne dass sie die entsprechenden finanziellen Ressourcen erhalten haben. Aufgrund dieser Entwicklung sind etliche Gemeinden finanziell an den Anschlag gekommen und können ihre notwendigen Ausgaben kaum mehr vernünftig bewältigen. Insofern befindet sich das Verhältnis zwischen den Gemeinden und dem Kanton bereits seit längerem in einem offensichtlichen chronischen Ungleichgewicht, was als besorgniserregend einzustufen ist. Vor diesem Hintergrund erkennen wir klaren politischen Handlungsbedarf, weshalb die SVP Baselland nebst vielen anderen Massnahmen unter anderem jüngst drei Volksinitiativen lanciert hat, welche zum Ziel haben, die Ausschüttung der Basellandschaftlichen Kantonalbank, die Erträge der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer jeweils hälftig zwischen dem Kanton und den betroffenen Gemeinden aufzuteilen.
  2. Solange sich jedoch viele Baselbieter Gemeinden in der soeben beschriebenen prekären Lage befinden und über einen höchst eingeschränkten finanziellen Handlungsspielraum verfügen, der es ihnen kaum ermöglicht, ihre Aufgaben selbstbestimmt zu erfüllen, ist die SVP Baselland nicht bereit, Änderungen an der bestehenden Kostenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden zulasten der Gemeinden vorzunehmen. Die im Kontext mit der separativen Sonderschulung postulierten Neuerungen würden dazu führen, dass die Wohngemeinden künftig die Kosten der Regelschule für Sonderschulungen übernehmen müssten, was ihre – in der Regel schon arg angeschlagenen – Haushalte zusätzlich belasten würde. Damit hätten die Gemeinden einmal mehr eine substanzielle Mehrbelastung zu gewärtigen, welche dem Kanton ab dem Jahr 2028 wiederkehrende Einsparungen im satten Betrag von 6.7 Millionen Franken pro Jahr bescheren würden. Dieses Resultat würde das bereits existierende massive Ungleichgewicht zwischen Kanton und Gemeinden weiter zuungunsten der Gemeinden verschlechtern, was für uns nicht hinnehmbar ist. Sogar die Vernehmlassungsvorlage weist auf S. 15 explizit auf die Tatsache hin, „besonders finanzschwache Gemeinden könnten Schwierigkeiten haben, diese Kosten zu tragen“. Unter diesen Umständen verbietet es sich indessen, den Gemeinden irgendwelche finanzielle Mehrverpflichtungen aufzuerlegen, von denen der Kanton in einem nicht unerheblichen Umfang profitieren würde. Deshalb lehnt die SVP Baselland die angestrebten Änderungen im Bereich der separativen Sonderschulung ab und beantragt, diese ersatzlos fallenzulassen.
  3. Hingegen anerkennen wir den sich im Bereich der integrativen Sonderschulung ergebenden Handlungsbedarf, zumal sich hier effektiv gewisse Ungleichgewichte zwischen den Gemeinden ergeben und die
    voraussichtlichen Kostenverschiebungen von wiederkehrend 1.3 Millionen Franken pro Jahr ab dem Jahr 2028 betragsmässig durchaus massvoll ausfallen. Von den postulierten Neuregelungen profitieren namentlich jene Gemeinden, deren Primarschulen Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung aus anderen Wohngemeinden in Integrationsklassen aufnehmen und heute mit den Kosten der Regelschule dieser Schüler belastet sind. Dies betrifft in der Regel grössere Primarschulstandorte und Zentrumsgemeinden, was einen angemessenen Ausgleich auf der Ebene der Gemeinden sachlich zu rechtfertigen vermag, zumal die betroffenen Gemeinden die kostspieligen Schulinfrastrukturen unterhalten und bereitstellen müssen. Aus diesen Gründen erklärt sich die SVP Baselland damit einverstanden, dass die Wohngemeinde hinsichtlich der integrativen Sonderschulung einen pauschalierten Betrag der beschulenden Gemeinde abgilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler in einer auswärtigen Gemeinde die Schule besucht.
  4. Im Übrigen können wir den in der Vernehmlassungsvorlage unter dem Titel „Chancengerechtigkeit“ (S. 9 ff.) dargelegten Ausführungen nicht folgen. Die in dieser Vorlage enthaltenen Intentionen und Anträge betreffen einzig die Finanzierung einzelner Schulungsformen unter den Gemeinden bzw. zwischen der betroffenen Gemeinde und dem Kanton. Mithin geht es vorstehend um reine Geldflüsse zwischen öffentlichen Gemeinwesen, welche mit dem materiellen Aspekt der Chancengerechtigkeit der Schülerinnen und Schüler nichts zu tun haben. Es ist für die SVP Baselland auch keinesfalls naheliegend, dass einzelne Schülerinnen und Schüler aufgrund struktureller Anreize in Bezug auf die Kostenteilung zwischen den Trägerschaften einem bestimmten Typus der Beschulung zugewiesen werden könnten. Zwar ist richtig, dass eine Zuweisung zur teuren Sonderschulung nur dann erfolgen darf, wenn sie pädagogisch und fachlich klar indiziert und für die Entwicklung des Kindes unabdingbar erscheint, wie die Vernehmlassungsvorlage auf S. 11 zutreffend darlegt. Es bildet jedoch die kardinale Aufgabe der jeweils abklärenden und entscheidenden kantonalen Stelle, exakt diese strengen Anforderungen im konkreten Einzelfall konsequent zur Anwendung zu bringen. Verrichten die betreffenden Entscheidungsträger ihre Arbeit mit kritischem Auge sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, so kann nahezu ausgeschlossen werden, dass Sonderschulungen bewilligt werden, obschon die sachlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, sondern bloss die Kostenteilung zwischen den Trägerschaften faktisch im Vordergrund steht.

Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüssen
SVP Baselland

sig. Peter Riebli
Parteipräsident

sig. Markus Graf
Fraktionspräsident

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