ZUM ENTWURF EINER «KLIMASTRATEGIE BASEL-LANDSCHAFT»
VERNEHMLASSUNGSANTWORT
ZUM ENTWURF EINER «KLIMASTRATEGIE BASEL-LANDSCHAFT»
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Reber
Sehr geehrte Frau Frey
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns das rubrizierte Strategiepapier zur Stellungnahme zukommen lassen. Wir bedanken uns für die Gelegenheit, unsere Ansichten und Vorschläge einbringen zu können.
Gegenstand der Meinungsumfrage
In einer gemeinsamen Klima-Charta der Nordwestschweizer Regierungskonferenz haben die Regierungen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Jura und Solothurn sich im Jahr 2021 zum sogenannten «Netto-Null-Ziel» bis spätestens 2050 bekannt und sich verpflichtet, dass jeder Kanton bis 2025 eine eigene Klimastrategie erarbeitet. Mit der vorliegenden Klimastrategie möchte der Kanton Basel-Landschaft gemäss der uns zugestellten Einladung zur Stellungnahme aufzeigen, wie er mit wirkungsvollen Massnahmen zu den gesteckten Klimazielen beitragen kann.
Vorgesehen sei in Übereinstimmung mit den internationalen Klimazielen, die Emission von Treibhausgasen bis spätestens im Jahr 2050 auf ein Niveau von Netto-Null zu senken: Es dürften damit nur noch so viele Treibhausgase emittiert werden, wie im gleichen Zeitraum durch technische oder biologische Massnahmen wieder aus der Atmosphäre entfernt werden können. Die vorliegende Klimastrategie zeige auf, wie der Kanton Basel-Landschaft seine klimapolitische Verantwortung umsetzen möchte. Sie bündle die klimarelevanten Aktivitäten der bestehenden oder zu erarbeitenden kantonalen Teilstrategien für die verschiedenen Sektoren und lege übergeordnete klimapolitische Leitsätze für den Kanton fest. Anhand von Zielpfaden zeige sie auf, wie sich die Treibhausgasemissionen insgesamt in den verschiedenen Sektoren bis zum Jahr 2050 entwickeln sollten. Über Stossrichtungen und Schlüsselmassnahmen mache die Klimastrategie transparent, wie der Kanton in den betroffenen Handlungsfeldern einen wesentlichen Beitrag leisten wolle.
Als Ziel strebe die Klimastrategie an, die direkten Emissionen im Vergleich zu 2020 bis ins Jahr 2030 um 40 %, bis 2040 um 70 % und bis 2050 um 90 % zu senken. Die restlichen, unvermeidlichen Emissionen würden, soweit verfügbar, über Einsatz von Negativemissionen ausgeglichen und nur im Bedarfsfall über Emissionszertifikate kompensiert. Im Fokus der Klimastrategie stünden Massnahmen des Kantons im eigenen Handlungsbereich.
Insbesondere im Gebäude-Sektor habe der Kanton einen hohen Gestaltungsspielraum. Mit mehr als einem Drittel der direkten Treibhausgasemissionen habe der Gebäudepark eine hohe Priorität. Die verstärkten Massnahmen der Klimastrategie zielten darauf ab, die direkten Treibhausgasemissionen aus Gebäuden bis 2030 um 60 % und bis ins Jahr 2045 auf nahe Null zu senken. Die Gebäude im Besitz des Kantons sollten Vorbilder sein und dieses Ziel bereits 2040 erreichen. Der grösste Verursacher von Treibhausgasemissionen im Kanton sei der Verkehr mit einem Anteil von rund 40 %. Der Handlungsspielraum des Kantons sei aufgrund der Aufgabenteilung mit dem Bund deutlich geringer als bei den Gebäuden. Die Klimastrategie für den Kanton sehe vor, dass die direkten Emissionen des Verkehrs (ohne Luftfahrt) bis 2030 gegenüber dem Jahr 2020 um 35 % abnehmen und bis 2050 nahe Null liegen würden. Der Industrie-Sektor des Kantons verursache heute 11 % der direkten Treibhausgasemissionen. Aufgrund der Industriestruktur und der damit verbundenen Prozesse sei es in diesem Handlungsfeld nach heutiger Einschätzung nicht möglich, bis 2050 die Treibhausgasemissionen vollständig zu vermeiden. Als Ziel setze sich die Klimastrategie eine Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen bis im Jahr 2030 um 30 % und bis 2050 um 70 %.
Für alle Handlungsfelder sei eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung absolut zentral. Die Verwerfungen der Energiemärkte im Jahr 2022 mache dies überaus deutlich. Die Klimastrategie setze deshalb das Ziel, das Potenzial zur Nutzung lokaler alternativer Energiequellen für die Stromproduktion konsequent zu nutzen. Auch der in den Kanton importierte Strom solle weitgehend fossilfrei werden. Das Übertragungsnetz müsse an die zukünftigen Anforderungen angepasst und mit Speichermöglichkeiten ergänzt werden. Um auch Emissionen zu reduzieren, welche die Volkswirtschaft des Kantons im Rest der Schweiz und im Ausland verursache, würden Massnahmen für einen nachhaltigen Konsum und einen nachhaltigen Finanzplatz identifiziert.
Die Reduktion der Treibhausgasemissionen erfordere grosse Investitionen. Vorhandene Studien schätzten, dass auf dem Weg zu Netto-Null Treibhausgasemissionen Mehrkosten im Bereich von 1 bis 3 % der heutigen Wirtschaftsleistung gemäss Bruttoinlandprodukt (BIP) anfallen könnten, sofern die durch Klimaschäden verursachten Kosten nicht berücksichtigt würden. Würden auch die (heute noch unsicheren) Schadenskosten eingerechnet, dann liessen sich insgesamt sogar Einsparungen von wenigen Prozenten des BIP erwarten. Aktives Handeln sei schon aus volkswirtschaftlicher Sicht erforderlich. Die für die Klimastrategie vorgenommene Modellierung der volkswirtschaftlichen Kosten in den Handlungsfeldern Gebäude und Verkehr anhand von kantonsbezogene Datengrundlagen würden dies klar aufzeigen – obwohl diese Abschätzung mit beträchtlichen Unsicherheiten behaftet sei.
Position der SVP Baselland
Im Allgemeinen
Die SVP Baselland lehnt die hier gewählte Vorgehensweise eines Vernehmlassungsverfahrens zu einem blossen Strategiepapier ohne mitenthaltene Rechtsänderung wie auch den Inhalt des uns unterbreiteten Strategiepapiers dezidiert ab.
Wir sehen den einzig gangbaren Weg zur Emissionsreduktion und letztlich zu einem Netto-Null-Ziel in der technologischen Innovation, deren Marktdurchsetzung der Kanton mit guten Rahmenbedingungen erleichtern soll. Wir sind überzeugt, dass einzig dieser Weg von der Bevölkerung mitgetragen wird, weil nur er ohne Verlust an Wohlstand, Komfort, persönlicher Freiheit und Eigentumsrechten beschritten werden kann. In der konkreten Gesetzgebungsarbeit werden deshalb dereinst vereinzelte Stossrichtungen des vorliegenden Strategiepapiers – je nach konkreter Ausgestaltung – mit unserer Unterstützung rechnen können, so in den Bereichen lokale Stromgewinnung, Beratung der Unternehmen in der energetischen Optimierung von betrieblichen Prozessen, Energiespeicherung oder Optimierung der Stromnetzkapazitäten. Wir attestieren dem Strategiepapier auch, dass es in den konkreten Gesetzgebungsarbeiten einen gewissen Wert haben wird. In zahlreichen Bereichen weicht das Strategiepapier jedoch von einem erfolgversprechenden Vorgehen erheblich ab.
Als Gesamtpaket vermag das Papier aus den noch aufzuzeigenden Gründen inhaltlich überhaupt nicht zu überzeugen. In Ergänzung der nachfolgenden Kommentierung stellen wir Ihnen anbei auch nochmals unsere Vernehmlassungsantwort zur Revision des Energiegesetzes vom 25. April 2022 zu, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden. Denn viele Themenfelder überschneiden sich, namentlich bei der Erzeugung von Gebäudewärme oder bei der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die Vorlage zum Energiegesetz folgte damals unmittelbar auf den im Landrat noch gar nicht behandelten Energieplanungsbericht und geht nunmehr – noch ohne Behandlung im Parlament – ebenso unerklärlich dem vorliegenden Strategiepapier voraus. Der von der Bau- und Umweltschutzdirektion initiierte gesetzgeberische Prozess erweist sich zunehmend als chaotisch.
Ein Vernehmlassungsverfahren im Sinne der Kantonsverfassung ist das, was mit dem vorgelegten Strategiepapier seitens der Bau- und Umweltschutzdirektion angestossen wurde, ohnehin nicht.
Formelles
Schon aus staatsrechtlichen Überlegungen ist dem von Ihnen gewählten Vorgehen eine klare Absage zu erteilen. Das Vernehmlassungsverfahren ist nach der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft für geplante Vorlagen gedacht, die der Volksabstimmung offenstehen werden (§ 34 Abs. 2 Kantonsverfassung). Wie der Regierungsrat auf Interpellation von Landrat und SVP-Fraktionspräsident Peter Riebli entgegnet hat, erachtet er die in eigener Regie abgeschlossene «Klima-Charta» der Nordwestschweizer Regierungsräte jedoch nicht als Staatsvertrag, den er der Abstimmung durch den Landrat und das Volk zu unterbreiten gedenkt (Vorstoss 2021/459 vom 24. Juni 2021). Ein Strategiepapier des Regierungsrats, wie das Vorliegende, ist sodann schon funktional kein Instrument, das dereinst dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden kann (§ 31 ff. Kantonsverfassung). Offenkundig hat der Regierungsrat dies auch gar nicht vor. Für den Landrat ist noch nicht einmal ein Antrag auf Kenntnisnahme enthalten. Selbst der Antrag würde die Volksabstimmung jedoch, wie aufgezeigt, nicht ermöglichen.
Im Lichte dessen kann das vorliegend offiziell als «Vernehmlassung» bezeichnete Verfahren nicht mehr anders verstanden werden, als dass sich die Verantwortlichen in der Bau- und Umweltschutzdirektion unter Umgehung einer Verfassungs- und Gesetzesänderung sowie unter Umgehung der Stimmbevölkerung eine vordergründig demokratische, aber faktisch verfassungswidrige Legitimation für ihr weiteres Handeln erschleichen wollen, indem ein blosses Strategiepapier in die formelle Vernehmlassung geschickt wird, als wäre es eine geplante Gesetzesvorlage. Das Vernehmlassungsverfahren kann den demokratischen Prozess, wie ihn die Verfassung vorschreibt und wie er von Peter Riebli auch angemahnt worden ist, nicht ersetzen. Ebenso wenig entbindet ein späterer Beschluss der «Kenntnisnahme» durch den Landrat den Regierungsrat von der Pflicht, das Plebiszit zu ermöglichen.
Faktisch handelt es sich vorliegend nicht um ein Vernehmlassungsverfahren, sondern um nicht mehr als eine simple Meinungsumfrage. Wir weisen nur schon aus diesem formellen Grund die alleinige Verantwortung für dieses Strategiepapier an den Absender zurück und halten bereits an dieser Stelle fest, dass jegliche demokratische Legitimation, die der Regierungsrat und die Verwaltung dereinst aus dem Ergebnis dieser Meinungsumfrage ableiten wollen, als null und nichtig zu erachten ist.
Es ist im Übrigen doch bedenklich, dass wir die federführende Bau- und Umweltschutzdirektion nun innert weniger Monate erneut auf die fehlerhafte Handhabung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien hinweisen müssen. Bereits mit der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Energiegesetzes und des dazugehörigen Dekrets vom 25. Januar 2022 hat die BUD versucht, das Verbot von Heizwärmeerzeugern, welche nicht auf erneuerbaren Energiequellen basieren, bloss auf einer untergeordneten Dekretsstufe zu normieren, ohne zunächst die für eine Dekretsnorm zwingend erforderliche Gesetzesgrundlage zu schaffen (§ 63 Abs. 3 Kantonsverfassung). Auch dies somit unter offenkundiger Beschneidung der politischen Rechte. Ebenso hat die BUD in jener Vernehmlassung grundrechtlich geschütztes privates Eigentum an Grund und Boden leichthin mit öffentlichen Sachen vermengt, über die der Kanton konzessionsrechtlich verfügen kann. Die SVP Baselland hat in ihrer Stellungnahme vom 25. April 2022 (vgl. dort S. 3, 6 und 8) auf diese Missstände aufmerksam gemacht. Zu einem Umdenken oder auch nur zu einer dem gebotenen Anstand entsprechenden Auseinandersetzung mit der von uns vorgetragenen Kritik hat das die Bau- und Umweltschutzdirektion nicht veranlasst, wie die Landratsvorlage 2022/683 inzwischen gezeigt hat. Dass dadurch die vom Regierungsrat selbst aufgestellten Verfahrensregeln ebenso verletzt werden (vgl. § 9 Abs. 2 der Verordnung über das Mitberichtsverfahren und das Vernehmlassungsverfahren), verkommt da schon fast zur Randnotiz.
Es stellt sich nunmehr ernsthaft die Frage, weshalb die BUD bei bestimmten Massnahmen zum Klimaschutz den demokratischen Prozess und die Volksabstimmung tunlichst zu umgehen versucht. Das Vorgehen erweckt zunehmend den Eindruck, als halte das Selbstverständnis links-grüner Aktivisten – wonach die eigene Überzeugung kraft vermeintlicher moralischer Überlegenheit ausreichend sei, um Verfassung, Grundrechte wie die Eigentumsgarantie oder demokratische Prozesse auszuhebeln – auch in einzelnen Dienststellen unseres Kantons Einzug. Die politische Verantwortung, solchem Treiben Einhalt zu gebieten, trägt der Direktionsvorsteher, von dem wir inskünftig ein dezidierteres Einstehen für die Verfassung und die demokratische Ordnung erwarten. Die Stimmbevölkerung hat das Recht, sich in Abstimmungen zu derart weitreichenden und eingreifenden Massnahmen zu äussern. Bekanntlich hat sie der Klima-Initiative der Baselbieter Grünen erst im Februar 2022 mit einem Nein-Anteil von über 64 % eine deutliche Abfuhr erteilt. Es steht der BUD und ihrem Vorsteher schlichtweg nicht zu, dieses Abstimmungsresultat zu unterwandern.
Zum Inhalt des Strategiepapiers
Teilstrategie unter Ausblendung des Umfelds
Wenden wir uns sodann dem Strategiepapier inhaltlich zu, so ist zunächst zu kritisieren, dass es sich bestenfalls um eine Teilstrategie handelt, welche all die weiteren strategischen Ziele des Kantons und somit das Umfeld ausser Acht lässt. Der Kanton hat neben der Bewältigung von Klimaveränderungen noch zahlreiche andere Aufgaben zu erfüllen, so z.B. in der Standortförderung, in der Versorgungssicherheit, in der Digitalisierung staatlicher Leistungen, in der Bildung, in der Gesundheitsversorgung, in der öffentlichen Sicherheit, in der Bewältigung der Migrationsbewegungen oder in einem ausgeglichenen Finanzhaushalt. Nichts davon findet im vorliegenden Teilstrategiepapier auch nur annähernd die angemessene Berücksichtigung. Das Strategiepapier liest sich, als schwebe es mit der Verfolgung des Netto-Null-Ziels 2050 frei von jeglichen Interdependenzen im leeren Raum. Verwunderlich ist das nicht, verfügt doch niemand unter den beigezogenen Experten über Ausbildung und Erfahrung ausserhalb der für das Strategiepapier vorgegebenen monothematischen Vision. Interdisziplinarität war für diese Projektorganisation offenbar nicht gefragt. Selbst die zwingenden Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen, zur Finanzplanung und zum Monitoring der Zielerreichung (Kapitel 5.4 und 6) fallen derart kurz und inhaltsleer aus, dass eine vernünftige Kommentierung gar nicht möglich ist.
So verkommt das Papier zum Glasperlenspiel, denn just in den zahlreichen konkurrierenden Zielen der Realpolitik liegt doch die eigentliche Krux: Ohne ausreichendes Wirtschaftswachstum und resultierende Steuererträge wird der Kanton die Massnahmen zum Klimaschutz nicht finanzieren können. Ohne Erhaltung des Wohlstandsniveaus und fortwährende Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie, Lebensmitteln sowie anderen Gütern und Dienstleistungen entsprechend den Bedürfnissen wird die Stimmbevölkerung die Initiativen zum Schutz des Klimas, trotz aller grundsätzlicher Zustimmung, letztlich nicht mittragen. Wenn aufgrund der nicht mehr wirtschaftlich zu bewältigenden Regulierungsdichte keine produzierende Industrie mehr in der Nähe ist und in der Folge beispielsweise Medikamente wegen überstrapazierter Lieferketten ausgehen, dann hat für die Betroffenen die Bekämpfung des Klimawandels verständlicherweise nicht mehr eine höhere Priorität. Es sollten sich alle am vorliegenden Strategiepapier Mitwirkenden einmal in einer Apotheke der Diskussion mit Menschen stellen müssen, die derzeit ein dringend benötigtes Medikament nicht erhalten. Sie sollten dort erklären müssen, weshalb ihre angedachten Umweltschutzauflagen wichtiger seien als die Grundversorgung. Das könnte zu einer besseren Erdung der Gedankenblitze beitragen.
Auch angeblich klimaschonende Investments der Kantonalbank sind für die Bürgerinnen und Bürger erst dann ein Anliegen, wenn zunächst die finanzielle Stabilität des Bankhauses gewährleistet ist und die eigenen Ersparnisse sicher und mit angemessener Rendite angelegt sind. Ob nur schon die derzeitigen Abenteuer der Kantonalbank mit den sogenannt «nachhaltigen» Finanzprodukten der Radicant, diesen fundamentalen Ansprüchen genügen werden, wird sich erst noch weisen müssen. Das dort eingegangene Risiko ist jedenfalls nach unserem Dafürhalten bereits heute hoch genug. Will der Regierungsrat mit der über eine Staatsdeckung verfügenden Kantonalbank, für die somit die Steuerzahlenden uneingeschränkt haften, ernsthaft, so wie in der Stossrichtung 3.11 angedacht, noch mehr ins Risiko gehen?
Strategie ist die Festlegung eines Wegs zum angestrebten Ziel in Berücksichtigung des Umfelds. Diesem Anspruch wird das vorliegende Teilstrategiepapier nicht ansatzweise gerecht.
Unterbliebene Abstimmung der einzelnen Stossrichtungen aufeinander
Ebenso unzureichend ist das Teilstrategiepapier, wenn es darum ginge, Abhängigkeiten unter den einzelnen Stossrichtungen aufzuzeigen und auf der Zeitachse entsprechende Prioritäten abzuleiten. Wohl beinhaltet das Strategiepapier nun (endlich) erstmals konkretere Denkanstösse zur Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Energie. Es ist abermals darauf hinzuweisen, dass die diesbezüglich längst bestehende Zielsetzung in § 1 Abs. 1 des geltenden Energiegesetzes auf die Vernehmlassungsantwort der SVP Baselland vom 31. Oktober 2014 zurückzuführen ist, mithin bald einmal 10 Jahre alt sein wird und immer noch der Umsetzungsmassnahmen durch die BUD harrt. Offenbar wird seitens der BUD nun doch eingeräumt, dass die Dekarbonisierung mit einem Mehrbedarf an Strom einhergeht, der bisher nicht annähernd abgedeckt ist. Auch darauf weist die SVP Baselland seit Jahren hin – verbunden mit der Feststellung, dass die schweizerische «Energiestrategie 2050» mit ihrem haltlosen Versprechen an die Bevölkerung, dass die Versorgungssicherheit problemlos gewährleistet werden könne, auch wenn alle Kernkraftwerke abgeschaltet werden, krachend gescheitert ist.
Richtigerweise nimmt sich das Teilstrategiepapier der Herausforderung nun endlich mit grösserer Demut und Ernsthaftigkeit an. So wird in der Stossrichtung 3.6 (Energieerzeugung und Energieversorgung) – im Rahmen der Kompetenzen und Möglichkeiten des Kantons – auch der zusätzlichen Stromgewinnung, den Speicherkapazitäten für den Tag-/Nacht-Ausgleich und dem saisonalen Ausgleich, mithin der Bewältigung der Grundlast, sowie der Netz-Optimierung die gebotene zentrale Bedeutung zugedacht.
Dass Massnahmen in diesem Bereich aber die Voraussetzung für eine erweiterte Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung im Gebäudebereich gemäss Stossrichtung 3.2 und des Verkehrs gemäss Stossrichtung 3.3 sind und damit unter den aufgezeigten Stossrichtungen offensichtlich ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, welches in der Strategieentwicklung auch nach einer adäquaten Priorisierung auf der Zeitachse ruft, wird im vorliegenden Teilstrategiepapier nach wie vor ignoriert.
Ebenso fehlen Modellberechnungen zu den benötigten Speicherkapazitäten in Relation beispielsweise zum anvisierten Zubau an Wärmepumpen und zur weiteren Verbreitung von Elektrofahrzeugen.
Beim strategisch zu definierenden Weg zum Ziel finden die «Power-to-X»-Technologien zwar richtigerweise Erwähnung, doch fehlt nach wie vor die Auseinandersetzung damit, was für die Verhältnisse im Kanton Basel-Landschaft sinnvollerweise die Variable «X» in dieser Bezeichnung bedeuten soll und wie sich der Kanton zur Förderung dieses «X» positionieren will. Das Strategiepapier schliesst hierzu mit der simplen Feststellung, dass der Kanton sich mit den relevanten Branchen auf strategischer Ebene zum zukünftigen Einsatz erneuerbarer synthetischer Energieträger auseinandersetzen soll. Diese Erkenntnis ist, mit Verlaub, noch kein erarbeiteter strategischer Mehrwert, sondern die von den Verantwortlichen zu erwartende Herangehensweise im Hinblick auf eine erst noch zu erarbeitende Strategie.
Das in der Einleitung zum Strategiepapier mehrfach angekündigte «Wie» oder eben der Weg zum Ziel bleibt das vorgelegte Papier somit schuldig. Das ist deshalb ein zentraler Mangel, weil konkrete Aussagen in den Bereichen Stromerzeugung, Energiespeicherung und Netzkapazität grundlegend für alle weiteren Vorhaben und Stossrichtungen zur Dekarbonisierung wären.
Links-grüne Zielverfolgung ohne Bezug zur Absenkung von Treibhausgasemissionen
Was uns aber letztlich zur Konklusion gebracht hat, das Strategiepapier inhaltlich nicht als grundsätzlich gut gemeint, aber unausgereift, zu erachten, sondern es entschieden zurückzuweisen, sind die mehrfach versteckt enthaltenen politischen Zielsetzungen links-grüner Provenienz, die mit der Verfolgung eines Netto-Null-Ziels rein gar nichts zu tun haben.
Dies zeigt sich beispielhaft in der Stossrichtung 3.3 (Verkehr und Raum) mit zahlreichen Massnahmen, welche faktisch ein Verkehrsverlagerungsziel und hierfür die Umerziehung der Bevölkerung zum Gegenstand haben. Es zeigt sich in Behauptungen wie dieser: «Die Verlagerung von Nachfrage des (fossilbetriebenen) motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf emissionsarme Verkehrsmittel stellt eine zweite Möglichkeit zur Emissionsreduktion im Verkehr dar, auch wenn damit allein kein THG-neutraler Verkehr erreicht werden kann. Der Vorteil besteht aber auch darin, dass diese Verlagerung neben der THG-Minderung auch weitere gewollte Effekte mit sich bringt (deutlich effizientere Nachfrageabwicklung mit geringerem Flächenbedarf im leistungsfähigsten Verkehrsmittel ÖV, siedlungsschonende Mobilität im zu Fuss gehen etc.).» Oder im gleichen Kontext mit der Behauptung, dass durch eine Verlagerung weg vom motorisierten Individualverkehr «die Feinstaubemissionen» reduziert werden könnten. Die Intention ist uns sattsam bekannt: Automobilisten werden als politisches Feindbild erachtet und wenn nun der Antrieb des Automobils zunehmend emissionsfrei wird, muss der Grund neu definiert werden, weshalb eine Umerziehung zu im links-grünen politischen Spektrum bevorzugten Mobilitätsformen dennoch notwendig sei. Die gleiche Zielvermischung zeigt sich in weiteren Forderungen nach einem staatlichen Mobilitätsmanagement oder der ausdrücklich geplanten «Forcierung» zum Homeoffice, ungeachtet der Tatsache, dass die Unternehmen nach der Corona-Pandemie sicher bestens in der Lage sind, die diesbezüglichen Vor- und Nachteile für ihren Betrieb selbst abzuwägen und entsprechend zu handeln.
Wie durchsetzt mit fremden, inakzeptablen Zielen das Papier ist, zeigt sich auch in der Stossrichtung 3.10, in welcher – unverblümt und unverschämt – die Forderung erhoben wird, die Bevölkerung des Kantons müsse in ihren Ernährungsgewohnheiten und in ihrem Konsumverhalten umerzogen werden. Die Nachfrage müsse staatlich gelenkt werden. Es zeigt sich im gleichen Kotext in der postulierten sogenannten «Suffizienz» – ein Schlagwort, das nichts anderes bedeutet, als dass inskünftig der Staat vorschreiben soll, was die einzelne Bürgerin und der einzelne Bürger noch besitzen darf und was nicht. Strategische politische Ziele zur Abschaffung des grundrechtlich geschützten Privateigentums (zur Erinnerung: § 6 Abs. 3 der Kantonsverfassung, Art. 26 Abs. 1 der Bundesverfassung) sind von Seiten der SP und ihrer Jungpartei Juso gut dokumentiert. All diese Forderungen bleiben auch dann linksradikal Hirngespinste, wenn sie im grünen Gewand daherkommen.
Die SVP Baselland wird solchen Bestrebungen niemals irgendeine Zustimmung erteilen. Die inakzeptable Zweckentfremdung der Klimastrategie für andere politische Ziele aus dem links-grünen Lager ist unredlich und verdient nichts anderes als eine deutliche Rüge und die auch inhaltlich begründete Zurückweisung dieses Teilstrategiepapiers.
Wir danken Ihnen für die geschätzte Kenntnisnahme und Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Mi freundlichen Grüssen
SVP Baselland
Dominik Straumann, Parteipräsident
Peter Riebli, Fraktionspräsident
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